Hallo, ich hoffe, dass mir jemand schnell einen Tipp oder Rat zu meiner Situation geben kann. Aufgrund einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung, darauffolgender Entfernung des Dickdarms (zu 90%), zwei schweren OP´s hatte ich von der RV Bund eine Teilhabe zum Arbeitsleben (Maßnahme zurWiedereingliederung ins Berufsleben) bewilligt bekommen. Innerhalb dieser Maßnahme bin ich nun über 6 Wochen am Stück krankgeschrieben, aber eine Erkrankung die nicht der ersten entspricht, jedoch als Begleitkrankheit angesehen werden kann. Die Rentenversicherung hat mir nun gestern einen Widerrufsbescheid geschickt, in dem drin stand, dass ich ab 6 Wochen Krankheit aus der Maßnahme rausfalle, da meine Leistungsfähigkeit nicht ausreiche, um diese weiter fortzuführen. Frage: Muss ich dann heute gleich zur ARGE gehen, denn das Übergangsgeld der RV Bund ist mit 01.10. ausgelaufen, und ich habe jetzt kein Geld zum Überleben. Wer kann mir da weiterhelfen?
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Mir ist es genauso vor drei Jahren gegangen. Die KK muss jetzt wieder mit Krankengeld einsteigen. Das einzige, was Dir jetzt passieren kann, ist, dass Du eine Reha machen "musst". Diese Maßnahme darfst Du keinesfalls ablehnen. Auf keinen Fall darfst Du zum AA gehen, denn dann bekommst Du keine Unterstützung mehr, weil Du Dich selbst wieder arbeitsfähig erklärt hast, ohne dieses oder nur eingeschränkt zu sein. Ist Dein Krankengeld ausgelaufen, ist die KK trotzdem verpflichtet, Dir Übergangsgeld zu zahlen. Die KK wird allerdings alles daran setzen, die Arbeitsfähigkeit nachzuweisen: MDK;Reha. Außerdem hast Du auch gegen den Widerrufsbescheid ein Rechtsmittel. Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie Du dieses ausschöpfen kannst, schalte einen Rechtsanwalt für Sozialrecht ein und lass ihn arbeiten. Kosten entstehen nicht, wenn Du einen Beratungsschein benutzt. Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen - die Rentenkasse versucht mit allen Mitteln die Versicherten klein zu halten. LG

Du bekommst entweder von der Krankenkasse Krankengeld oder mußt auf das Sozialamt. Die ARGE zahlt nur, wenn Du in der Lage bist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Trotzdem: Gute Besserung, bzw. wenigstens Linderung!
pippi60 am 15. Oktober 2009 08:02 Ach ja, kannst Du denn keine Rente beantragen? Und bis sie bewilligt ist, bekommst Du als Vorschuß Sozialhilfe. Die mußt Du aber mit der Bewilligung zurückzahlen.
Gibt es eine Einschätzung Deiner Leistungsfähigkeit? Wahrscheinlich ist jetzt für Dich nicht die Arge zuständig (so Dir nicht eh Krankengeld zusteht) sondern, da nicht arbeitsfähig, das Sozialamt. Da sollte Dich aber auch die RV beraten können/müssen, wer jetzt für Dich zuständig ist. Und ja, da musst Du sofort hin, denn sowohl von der Arge wie auch vom Sozialamt gibt es erst Geld ab Antragstellung.
Bist Du denn von der Krankenkasse schon ausgesteuert? Wenn ja, ist zunächst einmal das Arbeitsamt zuständig. Du würdest ganz normal Arbeitslosengeld bekommen. Wenn dieser Anspruch erlischt, dann ist erst die ARGE zuständig. Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken, in eine Zeitrente zu gehen. Dein Arbeitgeber müsste Dir den Arbeitsplatz erhalten. Gute Besserung wünsche ich Dir!
vielen vielen Dank!!!!!! Mittlerweile habe ich mich auch schon durchgekämpft, aber bin noch keinen Schritt weiter!!!! Naja irgendwas muss ja mit mir passieren.