ab wann ist man rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie?? Nachdem man den Kaufvertrag unterschrieben hat oder erst nachdem man im Grundbuch steht? Problem ist ja das man erst viel später im Grundbuch steht. Und wie kann man sich davor schützen, wenn der Verkäufer sein Objekt an mehrere verkauft? Welche Rechte hat man?

Um deine Rechte abzusichern läßt du dir eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen. Das läuft so Zug um Zug ab: Auflassungsvormerkung eintragen, Kaufpreis und Steuern bezahlen, als Eigentümer eingetragen werden. Die Auflassungsvormerkung sichert deinen Anspruch ausreichend ab und verhindert einen weiteren (gutgläubigen) Erwerb durch Dritte. Das weiß alles der Notar - der sowieso zwingend vorgeschrieben ist bei einem Eigentumswechsel - und sollte dich auch so beraten.

diese frage hatte ich vor kurzem hier auch gestellt. man ist erst eigentümer, wenn die umschreibung im grundbuch erfolgt ist. für die zwischenzeit wird die auflassungsvormerkung im grundbuch eingetragen, dass der alteigentümer nicht so einfach die immobilie noch einmal verkaufen kann. für zwischenzeitlich entstehende kosten oder einnahmen oder sonstige probleme müssen beim notar vereinbarungen getroffen werden.

Eigentümer bist du dann mit allen Rechten und Pflichten, wenn es im Grundbuch verankert ist (de jure), de facto mit dem Kaufvertrag und der Bezahlung
danke erstmal für die Antworten. Aber wie schützt man sich davor, wenn der Verkäufer an mehrere verkauft? Welche Möglichkeiten hat man? Ich weiß das es solche Fälle schon gab.
andreas48 am 14. August 2008 19:36 die erste Rate des Kaufpreises wird mit der Eintragung ins Grundbuch fällig und nicht eher..bis dahin kannste du ihm eine Bankbürgschaft vorzeigen oder eine Finanzierungszusage vorzeigen

Eigentümer bist du erst wenn du im Grundbuch stehst und die Grunderwerbsteuer bezahlt hast. Der Notar setzt den Vertrag auf und dann bist du auch abgesichert, daß der Eigentümer nicht noch mal verkaufen kann.

Rechtmäßiger Besitzer bist Du erst wenn Du im Grundbuch stehst. Um sich vor Betrug zu schützen kannst Du ja vertraglich vereinbaren das die Kaufsumme erst nach Eintrag zu entrichten ist. Ein Verkäufer wird sich auf die volle Summe sicher nicht einlassen, er will sich ja auch schützen. Aber eine Anzahlung und den Rest nach Eintragung ist bestimmt für beide Seiten fair.
In Deutschland ist der zweimalige Verkauf einer Immobilie quasi unmöglich.
Der Notar muss relativ kurz vor Beurkundung noch mal das Grundbuch prüfen (ob ggfls. schon eine andere Auflassungsvormerkung eingetragen ist).
Ansonsten wurde schon alles geschrieben, Kaufpreisfälligkeit mit Umschreibung im Grundbuch. Im Zweifelsfall kann der Kaufpreis Treuhänisch vom Notar gezahlt werden (Notaranderkonto). Das gibt euch noch mehr sicherheit, Kostet allerdings auch.

Moeglicher Weise ist meine Antwort nicht so sehr zutreffend in Deutschland. In den letzten Jahren habe ich ausschliesslich in Neuseeland gekauft, das ist ein 3 Step Prozess: 1. Kaufvertrag unterzeichnet + Anzahlung 2. Inbesitznahme (Geldueberweisung auf ein Treuhandkonto und Titel (grundbuch, Registrierung) 3. Schlusseluebergabe am selben Tag sobald das Geld eingegengen ist und der Grundbucheintrag vorgenommen wurde. Ziemlich simpel, Rechtanwalt + Mausclick online
Rechtmäßiger Eigentümer eines Grundstückes ist man erst wenn man im Grundbuch eingetragen ist. Bei einem Kaufvertrag wird eine sog. "Auflassungsvormerkung" getroffen das man sich aufgrund des KAufvertrages in das Grundbuch eitnragen möchte. Aber Eigentümer ist man erst wenn man im Grundbuch drinn steht, deshlab immer einen Kauskaufberater hinzuziehen. Herzliche Grüße Heiko Kress www.dersachverstaendige.eu