Wichtige Frage zum Berufsschulunterricht

7 Antworten

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Du musst dich grundsätzlich bei deinem Arbeitgeber krank melden, der gibt das dann an die Schule weiter. Ab wann du ein Attest vorweisen musst, handhabt jeder Betrieb anders. Auf jeden Fall muss es jedoch bei verpassten Klausuren vorliegen.

Fehlzeiten im Betrieb müssen unbedingt am gleichen Tag entschuldigt werden - Anruf genügt. Bei mehrtätiger Abwesenheit braucht man in der Regel ab dem 3. Tag ein Attest.

Fehlzeiten in der Schule müssen ebenfalls am gleichen Tag entschuldigt werden, sonst wird in der Schule vermerkt: unentschuldigt gefehlt.

Grundsätzlich wird der Betrieb benachrichtigt, wenn ein Schüler fehlt, auch wenn das manchmal geschlunzt wird.

Wenn unentschuldigte Fehlzeiten auftregen - egal wo - ist das einer der seltenen Gründe, die zu einer Kündigung innerhalb der Lehrzeit führen können, weil dann der Ausbildungsbetrieb seiner Pflicht zur Ausbildung nicht nachkommen kann. Gilt auch bei Verspätungen.

Wer mal zu spät kommt hat wohl wenig zu befürchten. Wenn der Betrieb einen Grund für einen Kündigung sucht, ist das natürlich der ideale Grund, weil ständige Rechtssprechung.

Bei 'gewissen gesundheitlichen Problemen' können Schulen und Arbeitgeber auch schon vom ersten Tag der Fehlzeit an ein Attest verlangen - eine Frage der Glaubwürdigkeit.

Weder Arbeitgeber noch Schule haben ein Recht darauf zu erfahren, warum Du fehlst, die Angabe krank reicht. Angaben zur Erkrankung müssen nicht gemacht werden. Es empfiehlt sich aber, wenn Erkrankungen vorliegen, die immer wieder zu Fehlzeiten führen, das Gespräch mit dem Klassenlehrer und dem Chef im Betrieb zu führen.

Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht kann nicht verlangt werden.

Schüler, die über 18 sind, können ihre Entschuldigung selbst unterschreiben. Streng genommen dürfen Schulen an Eltern über Fehlzeiten keine Auskunft geben.

Darunter stand die passende Antwort, nämlich, dass er sie tatsächlich kündigen kann, da Sie dem Betrieb kein Attest vorgelegt hat für diese Fehlzeiten.

Jetzt meine eigentliche Frage: stimmt das?

Ich bin sehr verunsichert. Ich habe Angst, dass mich mein Betrieb kündigen will und nen Grund sucht...

Ach ja: Die ausbilderin, die mir gesagt hat, wie ich die Sache handhaben soll ist vor drei Monaten gegangen.

I.d.R. spätestens am 3. Tag der Erkrankung ärztliches Attest an den Arbeitgeber und in Kopie an die Schule (3. Tag dort eintreffend übrigens). Krank melden und zwar per Tel. mußt Du Dich sofort. Beim Arbeitgeber und in der Schule. Alle anderen Handhabungen birgen das Risiko, dass es plötzlich gegen Dich läuft.

Also was soll ich dazu sagen ,du bist verpflichtet am Schuluntericht teil zunehmen und wenns andere nicht tun oder du noch weniger ist das noch lange kein Grund.Bein Chef bezaht dir ja eine Vergütung und Berufschule gehört zur Ausbildubg dazu ,ist bestandteil deiner Ausbildung und wenn man sich im voraus schon erkundigt wie es gehand habt wird sehr traurig.

Ich habe mich erkundigt, um in Falle eines Falles alles richtig zu machen. Was ich wohl jetzt nicht geschafft habe. Außerdem ist jeder mal krank. Da ist es doch eigentlich eher löblich, dass man sich infomiert, anstatt sich alles egal sein zu lassen. Dazu kommt, dass ich gewisse gesundheitliche Probleme habe, die ich hier nicht weiter ausführen möchte. Diese lassen es leider nicht zu Fehlzeiten völlig zu vermeiden. Sowohl im Betrieb als auch in der Schule.