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wichtige Frage zu Vermietungen!!!

gefragt von Robbie86 am 07.08.2008 um 18:51 Uhr

Ich habe mir vor ca. einem Jahr eine schöne Wohnung gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. Als nächstes will ich mir eine zweite Wohnung kaufen. Wenn ich die erste vermiete muss ich doch die Mieteinnahme nicht versteuern, weil ich im Prinzip dadurch ja kein Gewinn erziele. Gehe ich da richtig von aus? Vielen Dank für Antworten

Gruß Robert

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Finanzen x 23.596 wohnung x 4.589 kredit x 1.280 immobilien x 969

anonym
beantwortet von Frank5000 am 7. August 2008 18:57
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nNach Abschaffung der §10e von vor einigen Jahren kannst du die Zinsen nur noch für die selbstgenutzte Wohnung absetzen.

Die Mieteinnahmen zählen also Brutto voll als Einnahmen.

Kommentar von Rolfe am 7. August 2008 20:51

Ich habe für eine vermietete Wohnung von 1999 bis 2002 die Zinsen voll in Ansatz gebracht. Ohne Probleme.

Kommentar von Frank5000 am 7. August 2008 21:35

Ja du hast Recht. Bin etwas zu doof im Moment :-) Natürlich kannst du die Zinsen weiter absetzen. Sorry war im falschen Film.


anonym
beantwortet von Rolfe am 7. August 2008 18:56
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Die Mieteinnahmen zählen zu den steuerpflichtigen Einnahmen und müssen in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) angegeben werden. In derselben Anlage können aber auch die jährlichen Abschreibungen (z.B. 2 % der Kaufpreises) und die Zinsen auf den aufgenommenen Kredit und auch Reparaturen pp. gegengerechnet werden. Meist kommt dabei ein Minusbetrag heraus, der sich steuergünstig auswirkt. Aber die Mieteinnahmen wegzulassen, wäre Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung).


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. August 2008 18:54
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Prinzipiell mußt Du sie schon versteuern, aber durch die Aufwendungen durch den Kredit kannst Du unter Umständen sogar Dein übriges Einkommen steuerlich mindern.

Das ist aber ein weites Feld und hier nicht vollinhaltlich abzuhandeln. Du solltest zumindest bei der ersten Steuererklärung einen Steuerberater hinzuziehen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. August 2008 18:52
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das sind Einnahmen und die werden erstmal versteuert..dabei spielt es keine Rolle ob du Gewinn oder nicht gemacht hast..im Gegenzug kannst du ja Ausgaben in Zusammenhang mit der Wohnung gegenrechenen..

aber richt perfekt kann dir dies nur ein StN erläuter und ausrechnen


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