Hackman am 09.07.2009 um 12:32 Uhr
Hallo, also meine Frage ist ob ich mit 15 Jahren schon eine Überweisung vornehmen darf. Meine Bank ist die Sparkasse, und kann ich mit meinem Taschengeld Konto schon was überweisen??? Bitte ist wichtig :)

Ja, das kannst du, wenn auf deinem Konto das Recht für Überweisungen freigeschaltet ist.
Es gibt aber auch Konten für Jugendliche, die nur zum Abheben gedacht sind. Ist also von deinem Konto abhängig.
Dass ein Taschengeldkonto fuer Ueberweisen freigeschaltet werden muss, davon habe ich noch nie gehoert. Theoretisch kann man naemlich auch abheben und dann eine Barueberweisung machen, zugunsten eines anderen Kontos das Geld wieder einzahlen.
Was du meinst, ist wahrscheinlich die Moeglichkeit des Ueberziehens, dass man Ueberweisen genau so wie Abheben nur dann darf, wenn genuegend Geld auf dem Konto vorhanden ist. Taschengeldkonten sind in der Regel Pluskonten, d.h. ein Minus ist dort nicht erlaubt.
Ich hatte ein Konto, auf das zuerst nur eingezahlt wurde. Mit 14 habe ich eine Maestro-Card bekommen, mit der ich abheben konnte, aber nicht auf andere Konten überweisen. Mit 16 wurde dann bei mir das Konto so freigeschaltet, dass ich überweisen konnte, aber natürlich auch nur so viel, wie ich hatte - ist ja klar. Vielleicht wird das heute einfacher gehandhabt