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wichtige Frage - Insolvenz - Aufhebungsvertrag

gefragt von TP1974 am 26.08.2008 um 19:38 Uhr

Meine Freundin ist noch in Mutterschaft und Sie war 8 Jahre Zahnarzthelferin. Nun hat der Zahnarzt Insolvenz angemeldet und der Verwalter bietet einen Aufhebungsvertrag an. Ist das rechtens? bekommt man dann nicht noch eine Abfindung oder dergleichen??


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regideur
beantwortet von regideur am 26. August 2008 19:39
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Wovon denn wenn schon nichts mehr da ist?


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 26. August 2008 19:40
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bloß kein aufhebungsvertrag, dann gibt es eine dreimonatige sperre von arbeitsamt. er soll sie wegen insolvenz kündigen. das wird auch dem nächsten arbeitgeber nicht negativ auffallen.

Kommentar von TP1974 am 26. August 2008 19:43

ja aber bekommt man auch eine sperre, wenn man noch im erziehungsurlaub ist und 2 jahre jetzt nicht gearbeitet hat??

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 26. August 2008 19:47

jepp und sobald sie wieder arbeiten kann, muß sie sich bei arbeitsamt melden und dann erfolgt erstmal die sperre. sowas vergißt arbeitsamt nicht!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. August 2008 19:42
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wenn jemand Insolvent ist, dann kann auch keine abfindung mehr kommen

er sollte sie aber entlassen (zuvor sollte sie sich über Konkursausfallgeld informieren)


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 26. August 2008 19:53
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Abfindung muss es nicht geben. Vor einem Aufhebungsvertrag ist zu warnen. Insbesondere ist zu prüfen ob Krankenversicherungsschutz für Mutter und Kind besteht, namentlich über eine Familienversicherung mit einem Ehemann. Ist die Arbeitnehmerin nicht verheiratet oder der Ehemann privat versichert, kann es sein, dass sie sich teuer freiwillig versichern muss, wenn sie das Arbeitsverhältnis aufhebt. Auch im ruhenden Arbeitsverhälltnis besteht nochbeitragsfrei Krankenversicherungsschutz. Das fiele bei der Aufhebung weg.


Vulfgard
beantwortet von Vulfgard am 26. August 2008 19:52
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Der Aufehebungsvertrag ist rechtens, nur sollte sich deine Freundin unbedingt gleichzeitig an das Arbeitsamt wenden und diese von der Insolvenz ihres Arbeitgebers in Kenntnis setzen.


anonym
beantwortet von tanja1959 am 27. August 2008 23:50
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Um Himmels Willen, ja keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben !!!!!! Der Insolvenzverwalter muss Kündigung schreiben! Dann sofort zum Arbeitsamt und für 3 Monate Konkursausfallsgeld beantragen und nachfragen, wie du dann weiter krankenversichert bist und was für Gelder Du dann bekommst !

Bei einem Aufhebungsvertrag entfallen diese Sachen. Ich habe mehrere AG mit Insolvenz mitgemacht und sorry, Insolvenzverwalter schauen nach ihrem eigenen Geldbeutel, die verdienen nämlich sehr gut daran !


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