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Wichtige Frage beim Job ( Vertrag) !!

gefragt von MeepoMeepo am 18.07.2009 um 2:14 Uhr

Hallo,

brauche Hilfe beim Ausfüllen eines Job Vertrages..weiss nicht weiter!!

Da steht folgendes:

Ich habe die Wahl:

[ ] Ich bezahle den vollen Beitrag zur Rentenversicherung ( voller Rentenanspruch).

[ ] Ich bezahle die Beiträge zur Rentenversicheung nach dem Gleitzonengesetz (reduzierter Rentenanspruch).

was soll man nehmen ?? Bitte um ernstgemeinte Ratschläge mit Begründung, danke!!

6 Stimmen : vollen Beitrag zur Rentenversicherung, weil (2) ; Ich bezahle die Beiträge zur Rentenversicherung nach dem Gleitzonengesetz, weil (4)

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goetzschlimme
beantwortet von goetzschlimme am 18. Juli 2009 02:18
1x
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Diese Fachfrage würde ich auch mit einem Fachmann besprechen. Frag deine Rentenkasse!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 18. Juli 2009 02:19
1x
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...wenn Du die Differenz beim Nettoeinkommen sinnvoll anlegst, im Rentenalter wesentlich mehr davon hast als wenn Du es in eine desolate und unsichere Rentenkasse pumpst. Wobei die Differenz in der Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro ohnehin nicht so groß sein dürfte... Das müsstest Du Dir mal genau durchrechnen (lassen).

abgestimmt für: Ich bezahle die Beiträge zur Rentenversicherung nach dem Gleitzonengesetz, weil
Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 18. Juli 2009 02:21

man hat dadurch weniger abzüge, also mehr nettoeinkommen ??

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 18. Juli 2009 02:22

Zwangsläufig, wenn Du einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung bezahlst...


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 18. Juli 2009 02:26
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der Staat mir dann etwas dazu zahlt, umso weniger ich verdiene.

abgestimmt für: Ich bezahle die Beiträge zur Rentenversicherung nach dem Gleitzonengesetz, weil

Igitta
beantwortet von Igitta am 18. Juli 2009 02:27
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das Geld seriös angelegt werden muss und du dadurch unbewusst sparst. Falls du deine Stelle wechselt, wird dein Guthaben in die neue Kasse samt Zins und Zineszinsen und den Beiträgen vom früheren Arbeitgeber in die neue zuständige Kasse transferiert.

abgestimmt für: vollen Beitrag zur Rentenversicherung, weil
Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2009 02:30

Mag ja sein, dass das in der Schweiz so ist, aber in D nicht.


mxyza
beantwortet von mxyza am 18. Juli 2009 10:16
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abgestimmt für: Ich bezahle die Beiträge zur Rentenversicherung nach dem Gleitzonengesetz, weil

Jeany1116
beantwortet von Jeany1116 am 19. Juli 2009 13:39
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Ich würde aus der Gleitzone zahlen da dir sowieso niemand garantieren kann dass du noch eine Mega-Rente bekommst im Alter...da is es sinnvoller du legst das Geld selbst an...is sowieso nich viel weil du ja eh höchstens 800 € verdienst...

abgestimmt für: Ich bezahle die Beiträge zur Rentenversicherung nach dem Gleitzonengesetz, weil
Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 19. Juli 2009 19:02

diesen Gedanken habe ich auch..und mehr als 800€ kriegt man ja eh nicht raus, oder?? Handelt sich ja um Teilzeitarbeit.

Kommentar von 42cee7b90f10a768b64f8adadc4bb686smallJeany1116 am 19. Juli 2009 22:22

nee, du hast in dem Fall sogar nich mehr als 800 € brutto, also vor den Abzügen! Deshalb denk ich auch, des is so gering was des in der Rente ausmachen würde, da würd ich des Geld lieber direkt jetzt nehmen ;-)


anonym
beantwortet von tomdave am 19. Juli 2009 22:36
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Auf www.stellen-anzeigen.com findet sich eine gute Übersicht über all die Möglichkeiten zu deinen Fragen.


anonym
beantwortet von Nordkraft am 18. Juli 2009 08:04
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abgestimmt für: vollen Beitrag zur Rentenversicherung, weil

anonym
beantwortet von nalarele am 19. Juli 2009 11:51
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wenn der volle Beitrag zur RV gezahlt wird (es handelt sich ja um einen Minijob) erwirbt man Rentenansprüche muss aber die Differenz von 15% zu 19,9 % selbst aufzahlen. Wenn man das nicht tut zahlt der Arbeitgeber die 15 % voll und man bekommt das Arbeitsentgelt brutto für netto ausgezahlt:

Kommentar von 42cee7b90f10a768b64f8adadc4bb686smallJeany1116 am 19. Juli 2009 13:43

nee, es geht nicht um einen Minijob sondern um einen Job in der Gleitzone und hier werden die beitragspflichtigen Einnahmen aus einem verminderten Entgelt gezahlt, soll der Entlastung der Arbeitnehmer dienen. Der AG zahlt den Beitrag aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, der Arbeitnehmer die Differenz die noch zu zahlen is (verminderte beitragspflichtige Einnahmen*19,9% - AG-Anteil = AN-Anteil) Dadurch werden halt auch die Rentenansprüche etwas verringert.


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