Meepo am 18.07.2009 um 2:14 Uhr
Hallo,
brauche Hilfe beim Ausfüllen eines Job Vertrages..weiss nicht weiter!!
Da steht folgendes:
Ich habe die Wahl:
[ ] Ich bezahle den vollen Beitrag zur Rentenversicherung ( voller Rentenanspruch).
[ ] Ich bezahle die Beiträge zur Rentenversicheung nach dem Gleitzonengesetz (reduzierter Rentenanspruch).
was soll man nehmen ?? Bitte um ernstgemeinte Ratschläge mit Begründung, danke!!

Diese Fachfrage würde ich auch mit einem Fachmann besprechen. Frag deine Rentenkasse!

...wenn Du die Differenz beim Nettoeinkommen sinnvoll anlegst, im Rentenalter wesentlich mehr davon hast als wenn Du es in eine desolate und unsichere Rentenkasse pumpst. Wobei die Differenz in der Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro ohnehin nicht so groß sein dürfte... Das müsstest Du Dir mal genau durchrechnen (lassen).

der Staat mir dann etwas dazu zahlt, umso weniger ich verdiene.

das Geld seriös angelegt werden muss und du dadurch unbewusst sparst. Falls du deine Stelle wechselt, wird dein Guthaben in die neue Kasse samt Zins und Zineszinsen und den Beiträgen vom früheren Arbeitgeber in die neue zuständige Kasse transferiert.
bitmap am 18. Juli 2009 02:30 Mag ja sein, dass das in der Schweiz so ist, aber in D nicht.


Ich würde aus der Gleitzone zahlen da dir sowieso niemand garantieren kann dass du noch eine Mega-Rente bekommst im Alter...da is es sinnvoller du legst das Geld selbst an...is sowieso nich viel weil du ja eh höchstens 800 € verdienst...
Meepo am 19. Juli 2009 19:02 diesen Gedanken habe ich auch..und mehr als 800€ kriegt man ja eh nicht raus, oder?? Handelt sich ja um Teilzeitarbeit.
Jeany1116 am 19. Juli 2009 22:22 nee, du hast in dem Fall sogar nich mehr als 800 € brutto, also vor den Abzügen! Deshalb denk ich auch, des is so gering was des in der Rente ausmachen würde, da würd ich des Geld lieber direkt jetzt nehmen ;-)
Auf www.stellen-anzeigen.com findet sich eine gute Übersicht über all die Möglichkeiten zu deinen Fragen.
wenn der volle Beitrag zur RV gezahlt wird (es handelt sich ja um einen Minijob) erwirbt man Rentenansprüche muss aber die Differenz von 15% zu 19,9 % selbst aufzahlen. Wenn man das nicht tut zahlt der Arbeitgeber die 15 % voll und man bekommt das Arbeitsentgelt brutto für netto ausgezahlt:
Jeany1116 am 19. Juli 2009 13:43 nee, es geht nicht um einen Minijob sondern um einen Job in der Gleitzone und hier werden die beitragspflichtigen Einnahmen aus einem verminderten Entgelt gezahlt, soll der Entlastung der Arbeitnehmer dienen. Der AG zahlt den Beitrag aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, der Arbeitnehmer die Differenz die noch zu zahlen is (verminderte beitragspflichtige Einnahmen*19,9% - AG-Anteil = AN-Anteil) Dadurch werden halt auch die Rentenansprüche etwas verringert.