Prinzeschen2 am 05.04.2009 um 21:40 Uhr
Kann man sein bieten bei Ebay rückgengig machen?

Merke dir die Artikelnummer, dann den Link anklicken:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RetractBidShow
Und höre nicht auf die z.T. klugschwätzerischen Kommentare. Wir machen alle mal Fehler.

Dummheit muß bestraft werden!!!!!!!!!! Bezahle den Artikel!!!!!!!!! Und dann kannste versuchen, ihn weiterzuverkaufen!!!!!!!!!!
Ulibaerchen am 5. April 2009 21:42 Muss ihm leider zustimmen.^^
kiramarie am 5. April 2009 21:49 Stimmt so nicht. Hatte auch schon Käufer die voreilig in letzter Minute geboten haben u.dann gesehen haben, dass es z.B. nur für Selbstabholer war u. sie zu weit wegwohnten. Ich bin da immer sehr entgegenkommend, schliesslich machen wir alle mal Fehler.Dann biete ich es eben dem Unterlegenen Bieter an u. stell die Ware nochmal rein. Man kann den Kauf in beiderseitigem Einverständnis zurückabwickeln, sodass einem auch die Provision sofort wieder gutgeschrieben wird.
sanne172 am 5. April 2009 21:49 Nein, stimmt nicht. Man kann unter bestimmten Umständen sein Gebot zurückziehen.
mlna1 am 5. April 2009 21:50 Wenn Dummheit bestraft werden muss, dann entschuldige dich mal bei jackbiene. Nur weil du sie missverstanden hast, musst du dich nicht so im Ton vergreifen. Nicht einmal du bist unfehlbar. DR

Ja
Prinzeschen2 am 5. April 2009 21:41 bITTE SAG MIR WIE
versuche den Verkäufer anzuschreiben und dich mit ihm zu einigen.
schreib dem verkäufer an, der kann gebote streichen!

doch das kann man man und zwar unter Gebote zurück nehmen, das habe ich auch schon gemacht
Man kann Gebote zurückziehen, bzw. nach Ersteigern eines Artikels vom Kauf zurücktreten. Für erste Option musst du mal auf deiner Ebay-Seite nach diesem Link suchen; solltest du den Artikel schon gekauft haben, dann musst du mit dem Verkäufer in Kontakt treten und dich mit ihm einigen. Er bekommt dann in diesem Falle, solltet ihr einvernehmlich zurücktreten, auch von Ebay die Einstellungsgebühren erstattet. Sollte mit dem Verkäufer jedoch keine Einigung zustande kommen, so bist du verpflichtet, den Artikel zu bezahlen.

So viel ich weiß nicht!
Platon am 5. April 2009 21:42 Dann weißt Du leider nicht viel. EBAY schaltet extra noch eine Warnung vor: der nächste Klick führt zum Kauf, der Kauf ist bindend. Der Verkäufer kann sogar klagen. Also: leider unbrauchbarer Beitrag.
mecanoqueen am 5. April 2009 21:45 Na ja, nicht schlechter als deiner.
jackbiene am 5. April 2009 21:46 Hey Platon, Du bist aber freundlich!
suesszahn am 5. April 2009 21:46 @Platon...weiss nicht was dein kommentar soll ??? wenn ich deinen rat so lese !!!

ich glaube das geht irgendwie, wird aber nicht gern gesehen.
Martina1960 am 5. April 2009 21:49 genau so ist es nämlich das wied dann auch angezeigt, wieviel Gebote man in welcher Zeit schon zurück gezogen hat

schreibe den verkäufer an!!!!!!!! und nimm dein gebot zurück!!
Ein Gebot kann nur durch anfrage an dem der das Gerät oder was auch immer ins internet gesetzt hat zurückziehen!!! Man hat pech wen der Inhaber bis dahin nicht mer online geht!!!
mecanoqueen am 5. April 2009 21:44 Nööö

Wie soll ich das jetzt verstehen? Hast du nur ein Gebot abgegeben u. die Auktion läuft noch? In dem Fall kannst du das Gebot zurückziehen.Siehe unter "Käufertools-Angebot zurückziehen". Oder hast du schon gekauft? Dann kannst du dem Verkäufer eine freundliche Mail schicken u. versuchen dich mit ihm zu einigen. Dann könnt ihr im beiderseitigem Einverständnis, auch hierzu gibt es einen Link, die Transaktion abbrechen bzw. rückgängig machen.

Ja, unter Umständen schon. Wenn du aus Versehen dein Gebot falsch eingegeben hast, also statt 10 Euro 100 geboten hast und wenn sich das Angebot während der Auktion ändert, dann kannst du von deinem Gebot zurücktreten

nein...kann man nicht...aber vieleicht bietet einer höher...und immer schön lesen !!!
DH!
gute hilfe...wenn es klappt !!! DH...