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Wichtig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Mir ist was doofes passiert!!!!!!

gefragt von Prinzeschen2Prinzeschen2 am 05.04.2009 um 21:40 Uhr

Kann man sein bieten bei Ebay rückgengig machen?


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mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 5. April 2009 21:42
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Merke dir die Artikelnummer, dann den Link anklicken:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RetractBidShow

Und höre nicht auf die z.T. klugschwätzerischen Kommentare. Wir machen alle mal Fehler.

Kommentar von B7e7544434d3e7db0048c113d59e2de2smallsanne172 am 5. April 2009 21:46

DH!

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 5. April 2009 21:53

gute hilfe...wenn es klappt !!! DH...


Platon
beantwortet von Platon am 5. April 2009 21:41
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Dummheit muß bestraft werden!!!!!!!!!! Bezahle den Artikel!!!!!!!!! Und dann kannste versuchen, ihn weiterzuverkaufen!!!!!!!!!!

Kommentar von E1a5579b9b2abd1afe944949ffb1f068smallUlibaerchen am 5. April 2009 21:42

Muss ihm leider zustimmen.^^

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 5. April 2009 21:49

Stimmt so nicht. Hatte auch schon Käufer die voreilig in letzter Minute geboten haben u.dann gesehen haben, dass es z.B. nur für Selbstabholer war u. sie zu weit wegwohnten. Ich bin da immer sehr entgegenkommend, schliesslich machen wir alle mal Fehler.Dann biete ich es eben dem Unterlegenen Bieter an u. stell die Ware nochmal rein. Man kann den Kauf in beiderseitigem Einverständnis zurückabwickeln, sodass einem auch die Provision sofort wieder gutgeschrieben wird.

Kommentar von B7e7544434d3e7db0048c113d59e2de2smallsanne172 am 5. April 2009 21:49

Nein, stimmt nicht. Man kann unter bestimmten Umständen sein Gebot zurückziehen.

Kommentar von 73c4f096a9f5dc2f8a95a1a0c06ec4ecsmallmlna1 am 5. April 2009 21:50

Wenn Dummheit bestraft werden muss, dann entschuldige dich mal bei jackbiene. Nur weil du sie missverstanden hast, musst du dich nicht so im Ton vergreifen. Nicht einmal du bist unfehlbar. DR


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 5. April 2009 21:41
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was hast du denn geboten? ausrufezeichen?


Sahaki
beantwortet von Sahaki am 5. April 2009 21:41
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Ja

Kommentar von E6473ad5e09c75560a305cf97c1d9877smallPrinzeschen2 am 5. April 2009 21:41

bITTE SAG MIR WIE


anonym
beantwortet von luckyly am 5. April 2009 21:41
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versuche den Verkäufer anzuschreiben und dich mit ihm zu einigen.



anonym
beantwortet von schlommy69 am 5. April 2009 21:42
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schreib dem verkäufer an, der kann gebote streichen!


Martina1960
beantwortet von Martina1960 am 5. April 2009 21:44
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doch das kann man man und zwar unter Gebote zurück nehmen, das habe ich auch schon gemacht


anonym
beantwortet von Lotusteich am 5. April 2009 21:44
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Man kann Gebote zurückziehen, bzw. nach Ersteigern eines Artikels vom Kauf zurücktreten. Für erste Option musst du mal auf deiner Ebay-Seite nach diesem Link suchen; solltest du den Artikel schon gekauft haben, dann musst du mit dem Verkäufer in Kontakt treten und dich mit ihm einigen. Er bekommt dann in diesem Falle, solltet ihr einvernehmlich zurücktreten, auch von Ebay die Einstellungsgebühren erstattet. Sollte mit dem Verkäufer jedoch keine Einigung zustande kommen, so bist du verpflichtet, den Artikel zu bezahlen.


jackbiene
beantwortet von jackbiene am 5. April 2009 21:41
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So viel ich weiß nicht!

Kommentar von E2baf3f5223080b8067f5af7843427ccsmallPlaton am 5. April 2009 21:42

Dann weißt Du leider nicht viel. EBAY schaltet extra noch eine Warnung vor: der nächste Klick führt zum Kauf, der Kauf ist bindend. Der Verkäufer kann sogar klagen. Also: leider unbrauchbarer Beitrag.

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 5. April 2009 21:45

Na ja, nicht schlechter als deiner.

Kommentar von B9656f6e4d94298662928a3547659cf8smalljackbiene am 5. April 2009 21:46

Hey Platon, Du bist aber freundlich!

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 5. April 2009 21:46

@Platon...weiss nicht was dein kommentar soll ??? wenn ich deinen rat so lese !!!

Kommentar von 73c4f096a9f5dc2f8a95a1a0c06ec4ecsmallmlna1 am 5. April 2009 21:48

Wieder einmal ein verbaler Ausrutscher eines weisen Mannes. Pfui!

Ausserdem hast du wieder einmal nicht richtg gelesen. Sie schrieb, dass sie nicht glaubt, dass man das Gebot zurücknehmen kann.

Kommentar von B9656f6e4d94298662928a3547659cf8smalljackbiene am 5. April 2009 21:49

Danke!


holzstapel
beantwortet von holzstapel am 5. April 2009 21:41
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ich glaube das geht irgendwie, wird aber nicht gern gesehen.

Kommentar von 9522ac0821275df0a8ae52fd47f18451smallMartina1960 am 5. April 2009 21:49

genau so ist es nämlich das wied dann auch angezeigt, wieviel Gebote man in welcher Zeit schon zurück gezogen hat


muckimausi25
beantwortet von muckimausi25 am 5. April 2009 21:42
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schreibe den verkäufer an!!!!!!!! und nimm dein gebot zurück!!


anonym
beantwortet von Brandner am 5. April 2009 21:43
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Ein Gebot kann nur durch anfrage an dem der das Gerät oder was auch immer ins internet gesetzt hat zurückziehen!!! Man hat pech wen der Inhaber bis dahin nicht mer online geht!!!

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 5. April 2009 21:44

Nööö


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 5. April 2009 21:44
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Wie soll ich das jetzt verstehen? Hast du nur ein Gebot abgegeben u. die Auktion läuft noch? In dem Fall kannst du das Gebot zurückziehen.Siehe unter "Käufertools-Angebot zurückziehen". Oder hast du schon gekauft? Dann kannst du dem Verkäufer eine freundliche Mail schicken u. versuchen dich mit ihm zu einigen. Dann könnt ihr im beiderseitigem Einverständnis, auch hierzu gibt es einen Link, die Transaktion abbrechen bzw. rückgängig machen.


sanne172
beantwortet von sanne172 am 5. April 2009 21:44
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Ja, unter Umständen schon. Wenn du aus Versehen dein Gebot falsch eingegeben hast, also statt 10 Euro 100 geboten hast und wenn sich das Angebot während der Auktion ändert, dann kannst du von deinem Gebot zurücktreten


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 5. April 2009 21:45
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nein...kann man nicht...aber vieleicht bietet einer höher...und immer schön lesen !!!


Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 5. April 2009 21:51

Doch, kann man wohl!!!

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 5. April 2009 21:58

ja hast recht..man lernt nie aus...


anonym
beantwortet von rudi05 am 5. April 2009 22:25
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sogenannte Spaßbieter hat man nicht so gerne


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 6. April 2009 16:43
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