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WG Mietrecht bitte gut durchlesen!

gefragt von Diva1987 am 18.10.2009 um 16:07 Uhr

Hallo Leute ich habe eine 3Zimmer Wohnung und habe 1Zimmer vermietet. Jetzt mal eine Frage! Ich habe das Zimmer ab 1.10.09 vermietet und habe in den Mietvertrag geschrieben , dass es eine Probewohnzeit von 6Wochen gibt, die von beiden Seiten mit einer Frist von 14Tagen gekündigt werden kann, jetzt will die Mieterin ausziehen! Ist das gültig?

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Mietrecht x 3.886 Vertrag x 1.864 WG x 250

anonym
beantwortet von Gerhart am 19. Oktober 2009 09:58
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Hallo Diva1987, Deine Konstruktion des Vertrages ist eindeutig. Du hast einen Untermietvertrag abgeschlossen, den jeder Partner mit 14-tägigen Kündigungsrecht zum Monatsende kündigen kann. Deine Beweggründe zum Problem der Verträglichkeit der Beteiligten in der WG mit einem Probemietvertrag zu lösen, sind zwar nicht sinnwidrig aber rechtlich unhaltbar. Siehe auch meine Meinung zu deiner 2. Frage.


Mismid
beantwortet von Mismid am 18. Oktober 2009 16:15
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es gibt keinen Probewohnzeitsvertrag! Der Passus im Vertrag ist nicht gültig. Damit würdest du zwar der Mieterin die kürzere Kündigungsfrist gewähren müssen, kannst selbst aber nicht kündigen


dasElend
beantwortet von dasElend am 18. Oktober 2009 16:11
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das ganze war doch eben schon. der ganze mietvertrag ist ungültig, da sittenwidrig. es gibt kein probewohnen. lass deine "mieterin" ziehen und sei froh das sie nicht noch gegen dich klagt

Kommentar von Diva1987 am 18. Oktober 2009 16:14

Warum soll Sie denn gegen mich klagen? Ich hab ja selbst erst erfahren, dass der Vertrag nicht gültig ist und jetzt möchte ich die gesetzliche Kündigungsfrist von 3Monaten durchziehen!!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 18. Oktober 2009 16:16

das geht nicht! Du hast der Mieterin die kürzere Zeit vertraglich eingeräumt, was gültigt ist. Ungültig ist alleine, daß du kündigen kannst, bzw. mit einer kürzeren als gesetzlich erlaubten Zeit

Kommentar von Diva1987 am 18. Oktober 2009 16:18

Sie hat gekündigt(die Mieterin nicht ich) und SIe hat keinen Mietvertrag den ich unterschrieben habe !!! Also gilten 3Monate oder???

Kommentar von Dcab49ab12d417529cf0f3adaa277cbasmalldasElend am 18. Oktober 2009 16:19

verstehe ja, aber wenn ihr das jetzt nicht passt mit den 3 monaten und sie geht damit zum anwalt oder mieterbund wirst mit sicherheit du den kürzeren ziehen, da du diesen vorherigen ungültigen vertrag aufgesetzt hast. und dieser vertrag hat nunmal keine gesetzliche handhabe.

Kommentar von Diva1987 am 18. Oktober 2009 16:20

ich hab doch garnicht gewusst das das so nicht gültig ist und haben den Vertrag nicht unterschrieben! Was kann ich jetzt machen??

Kommentar von Dcab49ab12d417529cf0f3adaa277cbasmalldasElend am 18. Oktober 2009 16:25

also sie hat von dir 1 zimmer gemietet und will nun so schnell wie möglich ausziehen !? wenn ja dann lasse sie doch schnellstmöglich gehen. schont auch deine nerven. oder biste so sehr auf die miete von schätze mal € 60.- angewiesen

Kommentar von Diva1987 am 18. Oktober 2009 16:33

die Miete beträgt monatlich 280.- von der Dame

Kommentar von Dcab49ab12d417529cf0f3adaa277cbasmalldasElend am 18. Oktober 2009 16:54

??? für 1 zimmer 280 €. ich schließe sogar aus deinem ersten satz das du das zimmer sogar untervermietet hast. das wird jetzt aber alles bissel undurchsichtig. 280.- € für 1 Zimmer, ich kann es immer noch nicht fassen. nee nee da halte ich mich jetzt weiter raus. viel glück mit deinem vorhaben.


adianthum
beantwortet von adianthum am 18. Oktober 2009 16:10
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Natürlich- Vertrag ist Vertrag. Das galt doch nicht nur zu deiner, sondern auch zu ihrer Absicherung. Die 14 Tage müsste sie aber noch zahlen, auch wenn sie nicht mehr in dem Zimmer wohnt.


anonym
beantwortet von Quickfinger am 18. Oktober 2009 16:08
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Ich verstehe die Frage nicht. Du hast doch selbst formuliert, dass das gültig ist.


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