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WG-Angabe?

gefragt von Churlychen am 03.08.2009 um 9:21 Uhr

Hallo,

und zwar bin ich zu meinem Freund gezogen wegen meiner Ausbildung. Unsere Haushaltskasse ist weitgehend getrennt, meine rechnungen zahl ich und er seine ich zahl aber eben keine Miete und die kosten für wasser und strom zahl ich auch nicht anteilig. eben weil er sagte wär ok so. Ich geh nur immer einkaufen aber dann wohl für beide. Jedenfalls, fällt er bald ins HARTZ IV und wir müssen dann umziehen. Für das Wohnungsgeld: muss er mich angeben? Er meinte wir würden ja so etwas ähnliches wie eine WG sein außer eben diesem bisschen Kosten was für beide anfällt. Ich hab so gesehen kein richtiges Einkommen (insgesamt 400 wegen unterhalt und kindergeld) aber da ich im september eine ausbildung machen werde die im Monat 340 kostet geht das geld ja auch weg. Offen ist noch ob mein BaföG antrag angenommen wird. Wie läuft das dann?

Muss er mich angeben oder nicht?

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kikkerl
beantwortet von kikkerl am 3. August 2009 09:30
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Hilfreichste Antwort

dein freund muss dich angeben da es sich um eine bedarfsgemeinschaft handelt.beweisen kannst du dem amt auch nicht dass jeder seine eigene kasse führt. die sind schon mit soviel wässern gewaschen dass die kaum sowas mitmachen.


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anonym
beantwortet von newcomer am 3. August 2009 09:23
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er muss dich angeben, da du daraus einen Mietvorteil hast


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 3. August 2009 09:27
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Geh mal in ein Hartz Forum.

Davon gibt es einige (google)

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


ciara3
beantwortet von ciara3 am 3. August 2009 09:27
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wenn ihr zusammen wohnt und euch beim harz 4so angibt dann werdet ihr als bedarfsgemeinschaft angerechnet,dann wird dein ausbildungsgeld angerechnet,somit müßt ihr einen antrag als fremde in einer wg angeben das heißt nachweisen zu können seperatte zimmer,konto,kühlschrank.es liegen überall beim jobcenter handbücher aus da könnt ihr euch infomieren.


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