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Wespennest auf dem Balkon!

gefragt von ypseelon am 22.08.2009 um 12:26 Uhr

Ich habe vor kurzem eine Wohnung bezogen. Auf dem Balkon, an der Hausseite, über meinem Küchenfenster, ist ein Wespennest das sich hinter bzw. unter Holzlatten befindet. Die Vermieterin habe ich darüber schon informiert. Was sie aber lapidar abgetan hat. Tierschutz, etc. Jetzt befindet sie sich im Urlaub und ist nicht zu erreichen. Mittlerweile bin ich auch schon gestochen worden und kann mich nicht mehr auf dem Balkon aufhalten. Meine Frage ist nun: Kann ich selbst einen Kammerjäger beauftragen zur Entfernung des Nests und die Kosten, dann an die Vermieterin weitergeben. Das Nest war ja schon vor meinem Einzug da! Wer kann mir helfen?

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Mietrecht x 3.903 Wespen x 213 Wespennest x 39

vincero
beantwortet von vincero am 22. August 2009 21:04
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http://www.feuerwehr-wilhelmsfeld.de/tipps/wespen.php als infomaterial. dem vermieter per einschreiben eine frist setzten und gleich mitteilen, dass nach fruchtlosem ablauf der frist eine eigene maßnahme erforderlich ist. erkundige dich bei BUND oder NABU wie die vorgehensweise aussehen kann.


albatros
beantwortet von albatros am 22. August 2009 19:48
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Wespen stehen nicht unter Naturschutz. Kammerjäger, Imker, Feuerwehr – alles nicht erforderlich. Es gibt im Handel spezielles Sprach gegen Wespen (kürzlich im ALDI im Angebot), sicher in jeder Drogerie oder Gartenmarkt preiswert erhältlich. Damit gegen Abend, wenn die Biester nicht mehr fliegen, gründlich ins Nest sprühen, erforderlichen falls nächsten Abend wiederholen. Das ist nicht verboten, zumal viele Menschen durch Wespenstiche in Lebensgefahr geraten (Allergie) und Kinder besonders gefährdet sind.


anonym
beantwortet von ImmoBurg am 22. August 2009 17:21
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Kosten muss Vermieterin tragen - mindert deinen Wohnwert, macht ihn teilweise unbenutzbar. Vorgehensweise mit dem Mieterbund abklären - ob erst ankündigen und Frist setzen, bevor du beauftragst.


Malkia
beantwortet von Malkia am 22. August 2009 12:45
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Wende dich an einen Imker, die Kosten der Umsetzung muss der Vermieter tragen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 22. August 2009 12:50

Es unterliegen alle Wespenarten in Deutschland dem Artenschutz (manche Sorten stehen sogar auf der Roten Liste).


aschaub
beantwortet von aschaub am 22. August 2009 12:33
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Wir hatten das Problem gerade auf dem Friedhof unter der Grabplatte ... Wespen stehen wie Hornissen und Bienen auch unter Naturschutz, man darf sie also nicht töten. In Großstädten macht das auch heut enoch die Feuerwehr, wir haben gelernt, auf dem Land mit freiwilliger Feuerwehr machen sie es nicht mehr. Wenn man Glück hat findet man einen Imker, der den Umzug eines Nests macht, oder man muss sehr lange im Internet suchen, bis man jemanden findet, der das erledigt. Kammerjäger sind nicht die richtigen. Solltest Du aus dem Kreis Offenbach am Main kommen, kann ich Dir unseren Helfer weiterempfehlen.

In Rodgau ist Peter Tauchert unter der Nummer 01 72/9 65 91 98 oder im Internet unter www.aktion-wespenschutz.de zu erreichen.

Das ganze kostet 89,00 € (sehr günstig) und er ist im hauptberuf bei der Berufsfeuerwehr Frankfurt.

Ob das Nest nun Sache des Vermieter ist (weil es zum Haus gehört) oder Sache des Mieters (weil es zum gemieteten Balkon gehört) und wer das nun zahlen muss kann ich Dir leider nicht verbindlich sagen.

Die Wespenkönigen wird Ende September/Anfang Oktober sterben und ihr Volk dann auch. Nächstes Jahr bauen sie das Nest an anderer Stelle. Abe ich wollte nicht darauf warten und würde liebe selbst bezahlen, Hauptsache ich werde nicht mehr gestochen.

Bei uns war die Sache eindeutig, bei uns müssen Gräber für 30 Jahre gekauft werden und somit waren wir Eigentümer und nicht die Friedhogsverwaltung oder die Stadt oder wer auch immer :-(


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 22. August 2009 12:31
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du kannst die feuerwehr fragen ob sie das noch mACHT, oder einen imker fragen,der kammerjäger kommt auch.viel erfolg...-)

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 22. August 2009 12:34

Also uns wurde gesagt der Kammerjäger dürfte das nicth machen, denn die Nester müssen umgesiedelt werden. Aber das kann natürlich von Stadt zu Stadt oder Bundesland zu Bundesland anders sein.


miniwo
beantwortet von miniwo am 22. August 2009 12:31
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Wespen stehen unter Naturschutz, aber sie dürfen entfernt werden, wenn sie sich in oder am Haus befinden. Kammerjäger hat die beste Ausrüstung. Man muss die Königin treffen, dann verhungern die anderen wohl innerhalb 2 Tage. Kosten würde ich der Vermieterin auferlegen. Aber sag ihr vorher nochmal Bescheid.. das wenn innerhalb 1 Woche z.B. nix passiert ist, du das und das machst. Und das am bestens schriftlich.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 22. August 2009 12:29
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In vielen Städten (nicht allen) hilft die Feuerwehr, wenn durch das Nest Menschen gefährdet sind. Den Kammerjäger darfst du nicht einfach bestellen, zumindest nicht dann, wenn du das Geld wieder haben willst. Stell Deiner Hausfrau ein Ultimatum und fordere sie zur Beseitigung auf. Wespen sind geschützt und du darfst auch nicht einmal selbst etwas unternehmen. Wenn du noch ein wenig wartest erledigt sich das Problem von selbst, weil die Wespen mit Herbstbeginn ausziehen und nicht wieder kommen. Damit nächstes Jahr nicht neue Unterschlupf suchen empfiehlt es sich, die Schlupflöcher dicht zu machen.


relaxan
beantwortet von relaxan am 22. August 2009 12:29
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Schädlingsbekämpfung


anonym
beantwortet von Metinzocker am 22. August 2009 12:28
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nimm insektenspray und sprüh das nest voll!und die weaspen

Kommentar von Simple_avatar2smallrelaxan am 22. August 2009 12:29

und ruf dann gleich den Notarzt, denn in diesem Fall werden die Viecher unter Garantie aggresiv

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 22. August 2009 12:30

Und verboten ist es außerdem. Wespen stehen unter Naturschutz.

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 22. August 2009 12:32

Wespen stehen unter Artenschutz, dürfen aber entfernt werden, wenn sie sich in oder am Haus befinden.

Kommentar von wurzeldackel am 22. August 2009 12:30

genau das nicht,soll sie sich zerstechen lassen?die bienen greifen sie nur an, also lass das...)

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 22. August 2009 20:52

auf gar keinen fall einsprühen, die aggression wird so unglaublich gesteigert, so schnell kannst du nicht laufen


Raphsen
beantwortet von Raphsen am 22. August 2009 12:27
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Ja kannst es genauso machen! Denn die Vermieterin hat eigentlich für die Entfernung solcher Naster in Wohnanlagen zu sorgen!


missokisch
beantwortet von missokisch am 22. August 2009 12:27
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ja, kannst du, da es dir schaden zufügt (stiche)


fraukausw
beantwortet von fraukausw am 22. August 2009 12:26
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die feuerwehr...

Kommentar von Eb7a527ff1e41d0b384368a3c53d9038smallRaphsen am 22. August 2009 12:28

Feuerwehr darf das nicht mehrmachen!

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 22. August 2009 12:33

Die Berufsfeuerwehren schon, nur nicht mehr die freiwillige Feuerwehr.

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 22. August 2009 20:51

stimmt nicht. auch die berufsfeuerwehr darf nur in öffentlichen gebaäuden wie kindergarten und schulen in aktion treten

Kommentar von fensterplatz1 am 10. September 2009 09:38

Feuerwehr anrufen oder Kammerjäger oder hier mal nach sehen um ein paar Infos einzuholen http://www.wespennest-entfernen.de/


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