
Gegenfrage: Warum willst Du eine Begründung? Die Richtlinien sagen klar aus, wann ein Inhalt gelöscht wird. Wenn eine Frage oder eine Antwort in diese Kategorie fällt, wird sie offensichtlich vom Support-Team geprüft und ggf. auch gelöscht. Mit Deiner Beanstandung machst Du das Team auf den Inhalt aufmerksam, und die werden -je nach Sachlage- tätig.

Weil die Entscheidung, ob etwas entfernt wird oder nicht, ohnehin beim Support-Team liegt! Die entscheiden nach ihren Richtlinien und brauchen dafür vermutlich keine Begründung Außenstehender.
Jepp nur gibts diese Richtlinien nicht...
evistie am 12. Mai 2007 18:19 Nimm einfach die: http://www.gutefrage.net/policy
Genau, das steht auch wirklich so viel zu meiner Frage drin... Lies die frage noch einmal und denk über deine Antwort nach.
evistie am 12. Mai 2007 18:37 Tut mir leid - ist mir zu doof. Du regst Dich über irgendwelche speziellen Löschungen auf, die ich nicht kenne, während ich mich noch nie über eine Löschung meiner Beiträge aufregen mußte. So einfach kann das Leben sein...
krauthexe am 12. Mai 2007 18:39 @Tomorru:Jetzt sei doch mal nicht so grantig.Rudere mal ein paar Schläge zurück.Ich vertsehe Deine Aufregung auch nicht und ich glaube,es geht Allen so.Ausserdem heisst "Inhalt beanstanden" nicht automatisch,dass die Frage gelöscht wird.
Wozu zurück rudern? Meine Frage beinhaltet einen Vorschlag das ganze nicht so absurd zu machen.

Das Support-Team muss sowieso entscheiden, ob die Beanstandung gerechtfertigt ist oder nicht; da spielt es doch kaum eine Rolle, ob die Gründe für eine Beanstandung gerechtfertigt sind oder nicht. Aus irgendwelchen Begründungen entstünde dann wieder ein Hin und Her, das sich zu einer endlos langen Kette aufreihen könnte. So wie in einer Karikatur, die ich kenne - Text: "Wer einen anderen Menschen tötet, wird mit dem Tode bestraft." und man sieht eine ununterbrochene Reihe von Guillotinen, wei immer ein Henker den anderen bestrafen muss.

Ich schreibe in der Regel meinen Senf dazu wenn ich auf beanstanden gehe. Allerdings ich gebe es zu nicht immer, weil mir manchmal auch die Zeit für einige Fragen oder Antworten zu Schade ist. Wenn die frage dann gelöscht wurde kannst Du die Antworten sowieso nicht mehr sehen, wem sollte es dann also nützen. Ausserdem gebe ich eviste recht, die Entscheidung liegt nicht bei uns.
Gruß engelhaar!
Wie hier deutlich wird: http://www.gutefrage.net/frage/das-beanstandungs-zensursystem-von-gutefrage-net-... hat meine Frage dann doch eine gewisse Brisanz. Ich finde im übrigen das das Beanstandungs und Löschsystem transparent werden muss.
evistie am 12. Mai 2007 18:34 Sag doch einfach mal, über welche Löschung Du Dich jetzt konkret erregst - irgendwie kann ich Deine Aufregung nicht recht nachvollziehen!
krauthexe am 12. Mai 2007 18:36 Ich auch nicht!
Man merkt auffallend das du selten etwas verstehst, krauthexe.
evistie am 12. Mai 2007 18:54 Jetzt werde mal nicht beleidigend, Bruder tomorru! Das sag ich, obwohl ich nicht krauthexe heiße!!
Beleidigung? Wo? War nur ne Feststellung.
gri1su am 12. Mai 2007 19:18 @tomorru: Wenn Du nicht damit klar kommen kannst, dass Dir die Antworten auf Deine "Frage" nicht zusagen, ist es noch lange kein Grund, hier Beleidigungen gegen krauthexe oder irgend eine andere Person auszusprechen. Und Deine Äußerungen gegen krauthexe ist eine klare Beleidigung (und ein Verstoß gegen die Richtlinien)!
Nun es gab einmal eine Frage von mir die bewusst so gestellt war das Dummbeutel sie nicht verstehen. Sie fragte scherzhaft wie hoch ein Bestechungsgeld an unsere Politiker sein sollte damit sie etwas selbstloses für uns Bürger tun. Diese Frage wurd allein von den meisten Antwortern schon mal gar nicht verstanden, was sich in den Antworten wiederspiegelte. UND, sie wurde dann von FG gelöscht, was auch völlig absurd ist, denn diese Frage verstößt in keinster Weise den Richtlinien. Sie wurde gelöscht weil der angebliche Prüfer nicht intelligent genug war die Frage überhaupt zu verstehen. Anderes Beispiel: Es gibt eine Frage nach eine schlimmen türkischen Schimpfwort... Diese Frage wurde sogar wegen ihrer Antworten premiert obwohl sie der Mehrzahl aller schon in den Richtlininen aufgelisteten no-goes, die angeblich zur Löschungung herangezogen werden entspricht. Wie auch in dem von mir geposteten Link zu lesen ist, geht es anderen auch so...
Deshalb regt meine Frage an, Inhaltsbeanstandungen mit Gründen zu versehen, damit das Team ganz klar weiss warum es beanstandet wurde. Im Gegenzug wäre natürlich auch eine Begründung von GF toll damit man versteht warum manche Fragen gelöscht wurden obwohl diese ganz klar ihre Berechtigung haben.
evistie am 12. Mai 2007 18:57 Meine Güte - kaust Du immer noch an dem alten Geraffel rum?? Nun werd doch mal geschmeidig...
Ich habe mehr und mehr das Gefühl das du auch nicht verstehst worum es hier geht: Willkür,Ingnoranz und Absurdität und das vom Betreiber aus. Wichtige Fragen werden so doch gar nicht mehr gestellt und das Niveau dieses Portal sinkt erheblich.
Richtig, das Niveau sinkt, aber nur durch Quatschköppe wie dich. Das ist natürlich keine Beleidigung sondern nur eine Feststellung. Wenn dir der Stil hier in GF nicht gefällt, dann lass deine Sprüche doch anderswo los. Oder noch einfacher gesagt, nicht GF muss sich an deine, sondern du musst dich an die Spielregeln von GF halten. Ansonsten ciao.
evistie am 12. Mai 2007 19:51 Ich denke schon, daß ich verstehe, worum es hier geht. Nämlich Deinen Frust über eine gecancelte Frage hochzustilisieren zu einem Allgemeinproblem! "Wichtige Fragen", "Niveau dieses Portals" - okay, okay, aber mach das bitte nicht an dieser einen (Deinen!) Frage fest, die an Dir nagt wie ein Bandwurm.
krauthexe am 12. Mai 2007 20:21 @Tomorru:Du schiesst ein Eigentor nach dem anderen.Mal geht es ein paar Tage und dann tickst Du wieder aus.Ist mir aber egal.Und nur so als Info:Beleidigen können mich nur intelligente Menschen!
Lies noch einmal genau was ich gefragt habe. Dann solltest du eigentlich verstehen warum ich es gefragt habe... Geprüft wird da gar nichts denn es verschwinden Fragen sowie Antworten die bei gesundem Menschenverstand des angeblichen Prüfers keine Handlung hervorrufen sollten.
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