Kann man Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Spekulationsgewinnen gegen rechnen, was muss man dabei beachten?

Ja, das kann man aufrechnen. Näheres sagt Dir Dein Steuerberater.

Noch gilt die einjährige Spekulationsfrist bei Gewinnen und Verlusten aus Wertpapiergeschäften. Das bedeutet, dass man Gewinne und Verluste, die innerhalb eines Jahres nach Anschaffung anfallen, miteinander verechnen kann.
Diese Regelung wird in 2009 durch die Abgeltungssteuer gekippt.
Der Vollständigkeithalber: Spekulative Altverluste verfallen!!! Sie erhalten eine Art Verfallsdatum vgl. http://futures.xii-ing.de