Hallo, ich habe eine Küchenzeile im Juni 2008 bestellt und diese wurde im August 2008 geliefert. Auf dem Reklamationsschein befand sich einen Kratzer auf einer Schublade. Jedoch am selben Tag fotografierte ich weitere 5 Mängel und beschwerte mich per E-Mail bei dem Mobelladen. Daraufhin kam ein Monteur erneut vorbei und sah die 5 Mängel, reparierte was ging und bestätigte mir, dass die Teile aus einer Marke waren, die öfter mal zu Reklamationen führen würden. Mein Mann war auch bei diesem 2. Besuch dabei. 9 Monate vergingen und 2 zusätzliche Mängel sind entstanden. Da ich aber nach der Lieferung 550€ einbehalten hatte, habe ich mich nicht mehr beschwert da ich die Sache als erledigt betrachtet.
Nach 9 Monaten rief die Firma an und hat nun 2 weitere Mängel behoben. Wir haben dann die restlichen Mängel schriftlich reklamiert, darunter 3 aus der ersten Reklamation per Mail und gesagt, dass bis zur vollständigen Auslieferung einer voll funktionsfähigen Küche wir nicht bereit wären den Restbetrag zu überweisen. Jetzt will man uns nur ein Teil der Beschwerden annerkennen. Habe ich ein Recht auf Wertminderung allein aufgrund der Dauer, die ich mit einer nicht 100% Küche leben musste? Falls ja, wo steht dieses Gesetz? Darf der Verkäufer entscheiden was er als Reklamation annimmt und was nicht? Wie wäre eine Einigung möglich?
Hallo wir haben auch so ein Problem setz dich mit dem Verbraucherschutz in deiner nähe zusammen er wird dir helfen

Da fällt mir auch nur die Verbraucherzentrale ein adressen findest Du imW eb unter selbigem Stichwort.
LG Sikas