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Werkstattfahrer fährt unser Auto zu Schrott / Wie ist die Rechtslage?

gefragt von Simone01 am 25.06.2009 um 8:48 Uhr

Hi, wir hatten unser Auto (12 Jahre alter Renault Megan) zur Inspektion in der Werkstatt. Bei der Probefahrt, hatte der Werkstattfahrer einen Unfall -Totalschaden- (Gott sei Dank nur Sachschaden). Eigentlich wollten wir in den Sommerferien mit dem Auto in den Urlaub :-( Hat jemand eine Ahnung, wie hier die Rechtslage ist? Was ist zu erwarten, was wir von der Werkstatt bekommen? LG


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anonym
beantwortet von chmoti88 am 25. Juni 2009 08:51
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die werkstatt ist bei soetwas versichert und kommt für den schaden auf ABER du musst damit rechnen nur den Zeitwert für dein Auto zu bekommen :-( so sind die versicherungen aber vielleicht hat dein autohaus/werkstatt toleranzen und kommt dir entsprechend entgegen

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 25. Juni 2009 09:19

So ist das Gesetz. BGB Schadensersatz


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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 25. Juni 2009 08:53
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Haften muß die Werkstatt bzw. deren Versicherung, allerding da euer Auto schon so alt ist wird nicht besonders viel dabei raus kommen, es gibt nur den jetzigen Zeitwert und dafür wirst du kein neues Auto bekommen....

Kommentar von Simone01 am 25. Juni 2009 08:54

:-( das habe ich mir fast schon gedacht.


susimwald
beantwortet von susimwald am 25. Juni 2009 08:49
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Die Werkstatt ist versichert.

Kommentar von Simone01 am 25. Juni 2009 08:51

Das ist klar, aber bei einem 12 Jahre alten Auto erhält man doch nur noch den Zeitwert und der ist mit Sicherheit nicht so hoch, dass man sich davon ein neues Auto kaufen kann. Oder wie ist das?

Kommentar von anjanni am 25. Juni 2009 08:54

Du solltest Dir zumindest ein gleichwertiges Auto kaufen können - ein neues natürlich nicht!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 25. Juni 2009 08:50
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Im schlimmsten Fall gar nichts, wenn die Werkstatt nicht versichert ist, ansonsten greift die ihre Versicherung und wie viel Du für das alte Auto noch bekommst, kannst Du Dir ja allein denken. Da kommt nicht mehr viel rüber.

Kommentar von Simone01 am 25. Juni 2009 08:52

Ich habe es befürchtet :-(


bluna83
beantwortet von bluna83 am 25. Juni 2009 08:51
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denk auch das die Versicherung der Werkstatt das übernehmen wird


anonym
beantwortet von Ranfagni am 25. Juni 2009 08:52
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Du wirst den aktuellen Zeitwert des Autos von der Werkstadt erstattet bekommen.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 25. Juni 2009 09:04
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Abhängig von der Größe der Werkstatt kannst Du natürlich auch versuchen, deren Kulanz zu strapazieren.

Man könnte sich ja zb vorstellen, dass Dir die Werkstatt einen guten Gebrauchten verkauft - zum besonderen Vorzugspreis. Dann musst Du nicht lange auf ein neues Auto warten ...


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 25. Juni 2009 09:18
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ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit: Haftpflichtschäden sind gemäß BGB immer Zeitwertschäden. Und für die, die sich das nicht vorstellen können: Wenn man keine Haftpflicht hätte oder diese aus irgendeinem Grund nicht eintreten würde, dann wollte manch ja auch nicht wenn man einen 5 Jahre alten CD Player als Schädiger bezahlen sollte, einen Nagelneuen unabhängig vom "technischen Fortschritt" bezahlen. Bzgl. Vesicherung. Die Werkstatt ist nicht verpflichtet, sich zu versichern. Auch kann es sein, dass sie keinen Versicherungsschutz erhält. Bei dem geschilderten Schaden geht es Versicherungstechnisch um die so genannte "Handel- und Handwerksdeckung". Diese bezahlt für solche Schäden. Da hier eine hohe Schadenshäufigkeit herscht, machen dies nur eine Handvoll Versicherer und bieten auch nur "guten Betrieben" diese Deckung an. Unabhängig davon hast Du natürlich die üblichen Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt, unabhängig deren Versicherung.


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