Hallo liebe Leute, ich vermute mal jemand mit etwas Sachverstand wird diese Frage leicht beantworten können.
Ich war mit meinem Chrysler bei einer bekannten Werkstattkette und habe erst einen KV machen lassen. Ein paar Tage später hab ich das Fahrzeug vorbeigebracht und einen Werkstattauftrag unterschrieben. Nun melden die sich bei mir und sagen, sie können die Ersatzteile doch nicht zu dem Preis, wie sie dachten bekommen um das Auto zu reparieren und demzufolge wird die Reparatur teurer.
Wie sieht es nun aus? Müssen sie die Arbeiten zum vereinbarten Preis durchführen oder dürfen sie vom Vertrag zurücktreten?

Schwer zu sagen, lies am besten in diesen Werkstattauftrag nochmal gründlich das Kleingedruckte. Bei höheren Kosten für Ersatzteile, kann ich mir vorstellen ist die Werkstatt aus dem Schneider, die wissen ja vorher auch nicht ob Chrysler morgen die Preise erhöht.
Aus den AGB:
"Nicht vorhersehbare Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen, Verhandlungen über eine Preisangleichung zu verlangen und im Falle der Nichteinigung vom Vertrag zurückzutreten."
"Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Kosten für unsere Leistungen einschl. Angabe der Umsatzsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem jeweiligen Kunden zumutbar. Ggf. für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet."
erweh am 6. Mai 2009 14:40 Also können die ja eh 10% mehr nehmen als veranschlagt. Reicht denen das dann nicht?
Naja, die Sache ist die, dass sie das Teil nun original bei Chrysler bestellen müssen, wodurch die Sache wohl eher um 100% teurer werden wird.

Wenn der Preis im Vertrag festgeschrieben ist, kannst du drauf bestehen.

ATU? Du kannst vom Vertrag zurück treten. War der KVA verbindlich? Wenn ja kannst Du verlangen das sie das zu dem vereinbarten Preis machen
Ich will doch gar nicht zurücktreten. Der KVA ist natürlich nicht verbindlich, aber der Auftrag doch schon oder?
maiki01 am 6. Mai 2009 14:05 Da der KVA nicht mit dem Auftrag mehr übereinstimmt können beide zurück treten
Stimmt er doch aber. Das Auto steht momentan dort und KV=Werkstattauftrag. Die Werkstatt moniert jetzt, dass sie die Teile nicht zu dem Preis bekommen kann und ich mehr Geld bazahlen soll als sowohl im KVA auch im Werkstattauftrag vereinbart.

Wenn Du den KV zum Bestandteil des Werkstattauftrages gemacht hast, darf die Reparatur max. 10 % den KV übersteigen. Das ist einzig und allein das Risiko von ATU. Dafür hast Du ja den schriftlichen KV gerade machen lassen um nicht überrascht zu werden.
Warum glauben immer alle das ATU + Co günstiger sind als normale kleine Meisterwerkstätten ? Dem ist nämlich nicht so.
Ich war übrigens bei Vergölst... Die wichtigste Frage ist ja die: Was tue ich, wenn die sagen: Das kostet nunmal mehr. Billiger gehts nich.
Die Sache hat sich jetzt so geklärt, dass ich mit denen die Vereinbarung getroffen habe, dass wir uns die Mehrkosten teilen. Letztendlich zahle ich ungefähr 10 % mehr.
Es geht ja darum, dass das Ersatzteil, von dem sie dachten, dass es passt, nun doch nich für mein Fahrzeug geeignet ist.
Dann haben die Pech gehabt.