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werkstatt hat mein unfallschadenregulierungsgeld bekommen. will ihn jetzt nicht an mich auszahlen :(

gefragt von savo76 am 13.07.2009 um 17:35 Uhr

hallo bitte helft mir !

ich hatte einen blechschaden der von der gegnerischen versicherung an mich ausgezahlt wurde ( nach kostenvoranschlag von der werkstatt) nun verlangt die versicherung aber das geld zurück , weil der unfallverursacher das geld bereits vor 2 monaten an die werkstatt uberwiesen hat. die werkstatt sagte mir aber nicht bescheid !!! und nach meinem anruf heute sagt er : ups na dann haben wir es bei jemand anderen verbucht .... grrr ich bin so sauer ... ich sagte daraufhin zu ihm, dass ich morgen mein geld holen komme, damit ich es zurück überweisen kann.... oder er solle es zurück überweisen.... er daraufhin : NEIN ICH GEBE IHNEN KEIN GELD ! ES IST VERBUCHT UND BASTA ! DASS EINZIGE WAS SIE JETZT TUN KÖNNEN IST IHR AUTO HIERHER ZUBRINGEN UND ES REPARIEREN ZULASSEN UND DASS ICH DAS GELD AN DIE VERSICHERUNG ZURÜCKÜBERWEISEN SOLL ....

hallo ? darf er dass??? er hat doch noch garkeine leistung erbracht !!! ich hab nie gesagt das ich mein auto bei ihm reparieren lassen will .


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erweh
beantwortet von erweh am 13. Juli 2009 17:41
2x
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Eigentlich hast Du mit der ganzen Angelegenheit gar nichts mehr zu tun. Du hast Dein Geld gekriegt und damit ist doch für Dich alles palletti. Wenn die Versicherung Geld zurückhaben will, soll die sich mit ihrem Versicherungsnehmer bzw mit der Werkstatt auseinander setzen. So würde ich denen das Schreiben, damit wär der Fall für mich erledigt.


anonym
beantwortet von Broilerbein am 13. Juli 2009 17:39
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Auf jeden Fall Rechtsanwalt nehmen! Ich gehe davon aus das du Recht bekommst!!! Wichtig: Informiere deine Versicherung über die Vorgehensweise dieser "Werkstatt"! Und bitte darum dass sie die Forderungen gegenüber dir erst einmal zurückstellen

Kommentar von savo76 am 13. Juli 2009 17:45

aber den rechtsanwalt muss ich doch dann unnötiger weise bezahlen, oder nicht ?

Kommentar von Broilerbein am 13. Juli 2009 17:51

Haste Rechtsschutz?

Kommentar von savo76 am 13. Juli 2009 18:01

nein :(


Inschy
beantwortet von Inschy am 13. Juli 2009 17:36
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nein auf keinen fall


anonym
beantwortet von rotius am 13. Juli 2009 17:36
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hm,ganz dubiose sachen, nimm dir lieber mal nen anwalt.


anonym
beantwortet von Christiangt am 13. Juli 2009 17:37
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Da hat der Unfallverursacher Irgendwie gedacht, dass du bei der Werkstatt dein Auto wohl machen willst. Das ist ein schwieriges Thema. Ich würde dem Unfallverursacher in die Werkstatt schicken um das Geld zu hohlen, und ihm mit Anwalt drohen.



malli
beantwortet von malli am 14. Juli 2009 14:50
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also wenn du das geld von der versicherung bekommen hast! dann ist doch für dich alles OK! ansonsten anzeige bei der polizei! das ist dein schaden und dein geld! aber für das erstellen des kostenvoranschlag`s bzw. das unfallgutachten darf dir die werkstatt eine schreiben.


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