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Werden Tilgungen von der Frau nach der Trennung angerechnet? Scheidung ist noch nicht eingereicht.

gefragt von Jonaniza am 08.11.2009 um 10:46 Uhr

Hallo,

mein Mann und ich haben uns getrennt, habe mit den Kindern 6 + 8 Jahren das Wohnrecht, mein Mann zieht zum 01.12.2009 aus.

Ich habe nicht vor meinen Mann auszunehmen! Wir haben noch Schulden auf unser Haus, nun stellen sich für mich folgende Fragen:

Die Zahlungen hat er bei der Bank eingestellt, Zinsen laufen auf dem Darlehn auf. Ich selbst bin auf der Suche nach einer Vollzeitstelle und gehe einfach mal davon aus, dass ich eine gute Stelle finde.

Möchte dann die Zahlungen an die Bank wieder leisten. Dadurch ändert sich die Unterhaltszahlung für meinen Mann ins Positive, andererseits kann er mir keinen Mietanteil am Unterhalt abziehen.

Doch meine wichtigste Frage ist, werden mir dann die Leistungen an die Bank in der Zeit der Trennung angerechnet?

Also gesetzt der Fall ich kann 5 Jahre die Tilgungen aufbringen, verliere den Job oder werde krank und das Haus muss doch verkauft werden, gilt dann immer noch die Rechnung Verkaufsbetrag abzüglich Schulden geteilt durch 2?

Oder Verkaufsbetrag abzüglich meine bereits in der Zwischenzeit bezahlten Tilgungen, abzüglich Restschulden und dann geteilt durch 2?

Mein Mann und ich werden ein Leben lang durch unsere Kinder verbunden sein und ich hoffe, dass wir irgendwann in der Lage sind Festlichkeiten mit Anstand zu verbringen.

Gruß Jonaniza

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Haus x 3.429 Trennung x 1.165 Tilgung x 17

anonym
beantwortet von Imera am 9. November 2009 18:00
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geh mal zum Anwalt


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 8. November 2009 10:51
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Ihr steht beide im Grundbuch, deswegen gehört euch beiden das Haus, völlig egal, wer die Raten gezahlt hat.
Du kannst in einem Zivilprozess zwar die Raten von ihm einklagen, die du für ihn geleistet hast, er kann aber im gleichen Atemzug von dir Miete verlangen, da du seine Hälfte mitbewohnst.
Am besten wäre es, wenn du ihn auszahlen könntest oder eine andere Einigung triffst, beispielsweise Ehegattenunterhaltsverzicht und dafür überlässt er dir seine Hälfte.

Kommentar von Jonaniza am 8. November 2009 10:58

Ehegattenunterhaltsverzicht kann man nicht mehr rückgängig machen, wer weiß schon was die Zukunft bringt.

Kommentar von Jonaniza am 8. November 2009 11:04

Meine Gedanken gehen in die Richtung, einen Job finden, möglichen Verkaufwert vom Haus erfahren. Nach einer Bemerkung meines Anwaltes könnte es sein, dass eine sehr geringe Auszahlung an meinem Mann entstehen könnte (wenn überhaupt, evtl. müsste er sogar einen kleinen Betrag leisten um schuldenfrei zu sein), da es momentan sehr schwer sein dürfte ein Haus zu verkaufen. Schließlich geht man nicht von dem aus, was man ins Haus gesteckt hat, sondern von dem Betrag den man heute erzielen kann.

Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 8. November 2009 11:12

Ja, aber der Punkt ist, er muss sich nicht darauf einlassen.
Wenn er will, kann er Miteigentümer des Hauses bleiben, solange es ihm beliebt.
Deswegen sollst du ihm ein Leckerli hinwerfen, damit er es macht.


anonym
beantwortet von haiko am 8. November 2009 10:48
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was hälst du von einem Anwalt ??

Kommentar von Jonaniza am 8. November 2009 10:57

Ich bin bei einem Anwalt, jedoch mit Gerichtskostenhilfe, darum sind Klärungen noch mit dem Haus ausgeschlossen, bzw. müssen selbst bezahlt werden.


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