Hallo,
mein Mann und ich haben uns getrennt, habe mit den Kindern 6 + 8 Jahren das Wohnrecht, mein Mann zieht zum 01.12.2009 aus.
Ich habe nicht vor meinen Mann auszunehmen! Wir haben noch Schulden auf unser Haus, nun stellen sich für mich folgende Fragen:
Die Zahlungen hat er bei der Bank eingestellt, Zinsen laufen auf dem Darlehn auf. Ich selbst bin auf der Suche nach einer Vollzeitstelle und gehe einfach mal davon aus, dass ich eine gute Stelle finde.
Möchte dann die Zahlungen an die Bank wieder leisten. Dadurch ändert sich die Unterhaltszahlung für meinen Mann ins Positive, andererseits kann er mir keinen Mietanteil am Unterhalt abziehen.
Doch meine wichtigste Frage ist, werden mir dann die Leistungen an die Bank in der Zeit der Trennung angerechnet?
Also gesetzt der Fall ich kann 5 Jahre die Tilgungen aufbringen, verliere den Job oder werde krank und das Haus muss doch verkauft werden, gilt dann immer noch die Rechnung Verkaufsbetrag abzüglich Schulden geteilt durch 2?
Oder Verkaufsbetrag abzüglich meine bereits in der Zwischenzeit bezahlten Tilgungen, abzüglich Restschulden und dann geteilt durch 2?
Mein Mann und ich werden ein Leben lang durch unsere Kinder verbunden sein und ich hoffe, dass wir irgendwann in der Lage sind Festlichkeiten mit Anstand zu verbringen.
Gruß Jonaniza

Ihr steht beide im Grundbuch, deswegen gehört euch beiden das Haus, völlig egal, wer die Raten gezahlt hat.
Du kannst in einem Zivilprozess zwar die Raten von ihm einklagen, die du für ihn geleistet hast, er kann aber im gleichen Atemzug von dir Miete verlangen, da du seine Hälfte mitbewohnst.
Am besten wäre es, wenn du ihn auszahlen könntest oder eine andere Einigung triffst, beispielsweise Ehegattenunterhaltsverzicht und dafür überlässt er dir seine Hälfte.
Ehegattenunterhaltsverzicht kann man nicht mehr rückgängig machen, wer weiß schon was die Zukunft bringt.
Meine Gedanken gehen in die Richtung, einen Job finden, möglichen Verkaufwert vom Haus erfahren. Nach einer Bemerkung meines Anwaltes könnte es sein, dass eine sehr geringe Auszahlung an meinem Mann entstehen könnte (wenn überhaupt, evtl. müsste er sogar einen kleinen Betrag leisten um schuldenfrei zu sein), da es momentan sehr schwer sein dürfte ein Haus zu verkaufen. Schließlich geht man nicht von dem aus, was man ins Haus gesteckt hat, sondern von dem Betrag den man heute erzielen kann.
moosmutzelchen am 8. November 2009 11:12 Ja, aber der Punkt ist, er muss sich nicht darauf einlassen.
Wenn er will, kann er Miteigentümer des Hauses bleiben, solange es ihm beliebt.
Deswegen sollst du ihm ein Leckerli hinwerfen, damit er es macht.