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Werden Sendungsbelege als Quittungsersatz vom Finanzamt akzeptiert...?

gefragt von nowayout79 am 08.09.2009 um 16:19 Uhr

Hallo,

ich habe folgende Frage: leider habe ich meine Porto-Quittungen verloren und kann sie daher nicht mehr beim Finanzamt einreichen. Da ich jedoch alle meine Sendungen grdsl. per Einschreiben verschicke, habe ich zu jeder Sendung einen Sendungsbeleg.

Auf diesem Sendungsbeleg der Post ist jedoch nicht der Betrag ausgewiesen.

Daher meine Frage: kann ich den Sendungsbeleg als Quittungsersatz beim Finanzamt einreichen. Aus dem Beleg geht ja indirekt hervor, dass ich das Porto tatsächlich bezahlt habe. Nur ist es darauf nicht explizit ausgewiesen.

Es geht hierbei im Übrigen lediglich um den Nachweis meiner eigenen Kosten. NICHT um die USt., denn die Postsendungen sind ja von der USt. befreit.

Oder gibt es für diesen Fall irgend eine andere Möglichkeit? Würde mich über jede Info freuen.

Schon jetzt 1000 Dank :-)

MfG

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anonym
beantwortet von MagicTomCat am 9. September 2009 15:48
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Das Finanzamt akzeptiert Sendungsbelege nur in Aussnahmefällen! Wenn z.B. mal!!! eine Quittung fehlt. Normal ist aber eine Ablehnung! Ein Tipp: Die Sendungsbelege sauber aufkleben, mit Wertangabe handschriftlich versehen, aufaddieren und unter Angabe eines plausibelen Grundes für den Verlust der original Belege ( Kaffee drüber gegossen, Verlust bei Umzug, o.ä.) einreichen. Die meisten Sachbearbeiter akzeptieren dieses, aber definitiv nur ein Mal!!!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. September 2009 19:38
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Die Post mal fragen, ob sie zu den Sendungsbelegen eine Bestätigung über den Preis schreiben können.

Selbst eine Besatätigung über den Mindestpreis (20g als Einschreiben) wäre ja schon was.


anonym
beantwortet von Optimist42 am 8. September 2009 16:22
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Der Sendungsbeleg ist nur die Bestätigung, daß das Einschreiben abgegeben wurde und es mit der Sendungsnummer verfolgt werden kann ( Sendungsverlauf ). Wie ich nicht andders weiß, braucht das Finanzamt schon Quittungen mit Beträgen, ansonsten - einfach mal dort anrufen.


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