Werden Polizeiwagen geblitzt???
Werden Polizeiwagen,wenn sie nicht im Einsatz sind,auch gebliztz? Wenn ja, müssen die den Busgeld zahlen?
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Dies regelt der §35 StVO.
Grundsätzlich werden auch Polizeifahrzeuge geblitzt. Wenn die Voraussetzungen des §35 nicht vorgelegen haben (dringend, Erfüllung hoheitlicher Aufgaben) müssen auch Polizeibeamte ein Bußgeld bezahlen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.
Da die Geschwindigkeitsüberwachung überwiegend von den Ordnungsämtern durchgeführt wird, werden die Bilder auch nicht einfach gelöscht, wie es ja oft behauptet wird.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Klar, der Wagen hat auch menschliche Insassen und ob das Auto einen Grünen oder Blauen Streifen hat ist dem Blitzofon doch wurscht. Außadem sind das dann auch Verkehrssünder. Die müssen auch blechen, nur dann nicht wennse das blaulicht anhaben.
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Antwort von Edgecrusher 21.04.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn sie im Einsatz sind nein, da gelten Sonderregelungen. Wenn sie nicht im Einsatz sind ist das wieder was anderes. Dann haben auch die sich an die Verkehrsregeln zu halten
Kommentar von tntvarstntvars 24.04.2010was meinst du mit "im einsatz"? wenn ich seh, dass einer unangeschnallt im querverkehr vorbeifährt, kann ich bei rot und viel zu schnell fahren, um ihn einzuholen. einen einsatz hab ich da aber nicht. als polizist muß man sich nicht an die stvo halten, wenn es aus gründen angebracht ist
Kommentar von Edgecrusher 24.04.2010Na im Einsatz meine ich wenn du halt im Einsatz bist :-D Wie soll ich das erklären!? :)
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Sind ja auch nur Menschen und außer dem wenns so wär gab heut zutage unzählig viele polizisten!
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Ja sicher, wenn sich der Fahrer verkehrswidrig verhält. Warum auch nicht!!
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Antwort von susi13051996 21.04.2010
Ich denke mal nicht, wenn die im Einsatz sind bei einer verfolgungsjagd oder mit Blau-Licht fahren. Die werden denke ich schon geblitz aber was dafür zahlen müssen die glaube ich nicht.
Kommentar von amdrosamdros 21.04.2010In dem Fall denke ich auch .. nein.
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Ja werden sie , und ja müssen sie auch bezahlen. Außer sie sind im Dienst.
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 21.04.2010auch im Dienst müssen sie Verwarngelder und Bußgelder bezahlen, wenn sie ohne einen entsprechenden Grund (vgl. §35 StVO) Verkehrsregeln missachtet haben.
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Das Blaulicht hat damit nichts zu tun. Blaulicht und Martinshorn ordnen für andere Verkehrsteilnehmer nur an, dass sie sofort freie Bahn zu schaffen haben (gem. §38 StVO).
Ob ein Polizeifahrzeug Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Ampeln missachten darf, richtet sich nach §35 StVO und funktioniert auch ohne Blaulicht.