Edgar Niklaus am 17.09.2007 um 19:34 Uhr
Wer hat Erfahrungen damit oder weiß mehr? Ich habe gehört, dass Ärzte nicht immer nach der Patientenverfügung handeln. Was hat eine Verfügung dann für einen Sinn?

wenn eine patientenverfügung sinnlos wäre, gäbe es diese möglichkeit nicht.
ob man so was erstellt, muss natürlich jeder für sich entscheiden.
Das Bundesjustizministerium zu der Frage, wann Patientenverfügungen verbindlich sind:
"Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind diese verbindlich, wenn durch diese Festlegungen ihr Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Die Ärztin oder der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein. Der XII Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 17. März 2003 betont, dass es die Würde des Menschen gebietet, ein im einwilligungsfähigen Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht - etwa in Form einer Patientenverfügung - auch dann noch zu respektieren, wenn die Verfasserin oder der Verfasser der Patientenverfügung zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung nicht mehr in der Lage ist. Das betont auch die Bundesärztekammer in ihren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung, in denen es heißt: "Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde"."
http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung#Verbindlichkeit
hier kann alles dazu genau nachgelesen und erfahren werden.
eine patientenverfügung setzt den wunsch eines menschen für den falle fest, dass er stirbt oder sich nicht mehr äußern kann.
beispiel: ein mann bricht im keller zusammen, seine frau holt den arzt, weißt aber darauf hin, dass er keine lebenserhaltenden maßnahmen möchte. der arzt wird trotzdem reanimieren, weil er erstens nichts schriftlich hat und zweitens er sich strafbar machen würde, wenn er ihn nicht wiederbelebt und später andere verwandte eventuell anzeige erstatten. wenn er jemandem hilft kann ihm hingegen nie was passieren. also hilft er im zweifelsfall immer.
patientenverfügungen sollten übrigens mindestens 1 mal im jahr vom arzt bestätigt werden, der auch den geisteszustand bescheinigt.
wäre der mann nun z.b. im krankenhaus im koma und wird nur noch von geräten beatmet und hat keinerlei chance mehr auf atmen aus eigenem antrieb wird das schreiben schon beachtet.
Das ist schwierig, denn in unserem Land muß ein Arzt erste Hilfe leisten. Wenn also ein Pat. plötzlich in eine lebensbedrohliche Situation kommt, dann muß ein Arzt helfen. Wenn der Pat. im Krankenhaus bettlägerig liegt und sein Zustand sich langsam verschlechtert, dann kann auf eine patientenverfügung Rücksicht genommen werden, aber das Gebiet ist schwammig und die Gesetzteslage leider nicht eindeutig. Man muß die Verfügung auf jeden Fall bei einem Notar bestätigen lassen und rechtzeitig die Ärzte in Kenntnis setzen. Außerdem muß die Lage des Pat. eindeutig nicht mehr verbesserbar sein, also er muß dem Tode geweiht sein.