Hallo zusammen,
im Fernsehen sieht man ja schonmal öfters, dass Personen mehr als die Freimengen an Zigaretten mitnehmen und nachträglich versteuern müssen.
Soweit ich dass verstehe, kann man die Zigaretten nach Zahlung des Nachbetrags weiter mit sich führen.
Jedoch meine ich mich zu erinnern im TV gesehen zu haben, dass einige eine Nachsteuer zahlen mussten und die zuviel gekauften Stangen einbehalten und anschließend vernichtet worden sind.
Was ist denn nun richtig?

das liegt im Ermessen des Zöllners,wenn er es als Gewerblichen Schmuggel ansieht werden sie eingezogen
werden die zigaretten bei einer kontrolle entdeckt werden sie vernichtet. hast du sie aber beim zoll angegeben und es wurde nachsteuer erhoben kannst du sie mitnehmen
Im Fernsehen wurden die Zigaretten gerade auch nicht angegeben und die Person wurder erwischt. Es waren 4 Stangen aus Russland zuviel. Nachdem diese Nachversteuert wurden, konnt die Person die Zigaretten wieder mit nehmen.

aus meiner schmugglerzeit kenne ich, die kannst Du mitnehmen...
Alle über der Einfuhrbegrenzung gefundenen Zigaretten werden versteuert und mit einer Strafe versehen, immer einbehalten und dann vernichtet.
Du kannst eine bestimmte Menge (ich glaube 200) mitnehmen. Der Rest wird versteuert. Wenn Du die gesamten Zigaretten bei der Einfuhr nicht angemeldet hast, kommt noch eine Strafe dazu und dann werden sie vernichtet.

Wenn Du die nachverzollst und die eventuelle Strafe bezahlst, kannst Du sie mitnehmen.
Sind das illegale Zigaretten, dann kostet es NUR Strafe und die Zigaretten sind weg.
Was ist denn der Unterschied zwischen legalen und illigalen Zigaretten?
Eben im Fernsehen wurden die Zigaretten aus Russland (3 o. 4 Stangen zuviel nachversteuert uns gut war)
In nem anderen TV Beitrag wurde einer Frau die in Polen einkaufen war, die 2 Stangen zuviel abegnommen und musste Steuern nachzahlen.
aber warum muss man denn die steuer nachzahlen für etwas, was man dann gar nicht mehr besitzt?
die Korrekte Antwort...DH
Bei Überschreiten der Richtmengen wird widerleglich vermutet, dass die Tabakwaren gewerblichen Zwecken dienen. Zur Widerlegung der Vermutung müssen in jedem Einzelfall alle relevanten Kriterien geprüft werden. Das sind:
Wird die Vermutung der Gewerblichkeit nicht widerlegt, gelten die Tabakwaren als zu gewerblichen Zwecken verbracht und dann sind sie weg.