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Werden nachversteuerte Zigaretten einbehalten oder wieder mit gegeben?

gefragt von Asvnc am 08.11.2009 um 21:52 Uhr

Hallo zusammen,

im Fernsehen sieht man ja schonmal öfters, dass Personen mehr als die Freimengen an Zigaretten mitnehmen und nachträglich versteuern müssen.

Soweit ich dass verstehe, kann man die Zigaretten nach Zahlung des Nachbetrags weiter mit sich führen.

Jedoch meine ich mich zu erinnern im TV gesehen zu haben, dass einige eine Nachsteuer zahlen mussten und die zuviel gekauften Stangen einbehalten und anschließend vernichtet worden sind.

Was ist denn nun richtig?


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attaatta
beantwortet von attaatta am 8. November 2009 21:54
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das liegt im Ermessen des Zöllners,wenn er es als Gewerblichen Schmuggel ansieht werden sie eingezogen

Kommentar von H2SO4 am 8. November 2009 21:54

die Korrekte Antwort...DH

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 8. November 2009 21:59

Bei Überschreiten der Richtmengen wird widerleglich vermutet, dass die Tabakwaren gewerblichen Zwecken dienen. Zur Widerlegung der Vermutung müssen in jedem Einzelfall alle relevanten Kriterien geprüft werden. Das sind:

  1. Handelsrechtliche Stellung und Gründe des Besitzers für den Besitz der Tabakwaren,
  2. Ort an dem die Tabakwaren sich befinden oder die verwendete Beförderungsart,
  3. Unterlagen über die Tabakwaren,
  4. Beschaffenheit der Tabakwaren und
  5. Menge der Tabakwaren.

Wird die Vermutung der Gewerblichkeit nicht widerlegt, gelten die Tabakwaren als zu gewerblichen Zwecken verbracht und dann sind sie weg.


anonym
beantwortet von unregestriert am 8. November 2009 21:53
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die werden einbehalten


hanselplop
beantwortet von hanselplop am 8. November 2009 21:54
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die werden einbehalten


anonym
beantwortet von JeanRutti am 8. November 2009 21:54
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werden die zigaretten bei einer kontrolle entdeckt werden sie vernichtet. hast du sie aber beim zoll angegeben und es wurde nachsteuer erhoben kannst du sie mitnehmen

Kommentar von Asvnc am 8. November 2009 22:40

Im Fernsehen wurden die Zigaretten gerade auch nicht angegeben und die Person wurder erwischt. Es waren 4 Stangen aus Russland zuviel. Nachdem diese Nachversteuert wurden, konnt die Person die Zigaretten wieder mit nehmen.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. November 2009 21:54
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aus meiner schmugglerzeit kenne ich, die kannst Du mitnehmen...



anonym
beantwortet von quietprof am 8. November 2009 21:54
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Alle über der Einfuhrbegrenzung gefundenen Zigaretten werden versteuert und mit einer Strafe versehen, immer einbehalten und dann vernichtet.


anonym
beantwortet von schlasah am 8. November 2009 21:55
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Du kannst eine bestimmte Menge (ich glaube 200) mitnehmen. Der Rest wird versteuert. Wenn Du die gesamten Zigaretten bei der Einfuhr nicht angemeldet hast, kommt noch eine Strafe dazu und dann werden sie vernichtet.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. November 2009 21:56
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Wenn Du die nachverzollst und die eventuelle Strafe bezahlst, kannst Du sie mitnehmen.

Sind das illegale Zigaretten, dann kostet es NUR Strafe und die Zigaretten sind weg.

Kommentar von Asvnc am 8. November 2009 22:44

Was ist denn der Unterschied zwischen legalen und illigalen Zigaretten?

Eben im Fernsehen wurden die Zigaretten aus Russland (3 o. 4 Stangen zuviel nachversteuert uns gut war)

In nem anderen TV Beitrag wurde einer Frau die in Polen einkaufen war, die 2 Stangen zuviel abegnommen und musste Steuern nachzahlen.


ljubavi
beantwortet von ljubavi am 8. November 2009 21:58
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aber warum muss man denn die steuer nachzahlen für etwas, was man dann gar nicht mehr besitzt?


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