Hallo Ihr Lieben...
ich habe da mal eine Frage.. Es geht um mein Schwesterlein die sich seit März 09 selbständig gemacht hatte und von der Arge auch unterstützt wurde. Sie bekommt Mietzuschuss f. die private Wohnung, Unterstützung zum Lebensunterhalt und Einstiegsgeld. Jetzt musste Sie den Laden leider aufgeben da der nicht so lief.. dass wurde auch mit der Arge besprochen u die waren der gleichen Meinung. Jetzt hat sie aber noch mietschulden bei dem Vermieter wo sie den Laden gemietet hatte... und die sammeln sich noch bis zum 31.12. hat auch ne Aufstellung vom Vermieter bekommen... Jetzt meine Frage ich hatte mal gehört dass die Arge diese Mietschulden übernimmt.. Stimmt dass?? oder habe ich da was falsch verstanden...
lieb wenn ihr mir schreiben würdet...
LG zuzu76
Mietschulden, die aus der gewerblichen Tätigkeit stammen, wird die ARGE nicht übernehmen. Es handelt sich hier um Geschäftsunkosten, die nur im Rahmen der Ermittlung des Einkommens aus der gewerblichen Tätigkeit eine Rolle spielen. Da deine Schwester ja wohl keine Einnahmen mehr hat, kann sie diese Kosten auch nicht gegenrechnen. Das ist natürlich blöd. Sorrry, hätte dir gerne was freundlicheres geschrieben. Die Möglichkeit der Mietschuldenübernahme bezieht sich auf Wohnraum.
also als Zuschuss definiv nicht. man kann ein darlehen beantragen, wenn alle anderen verhandlungen wie z.B. ratenzahlung nicht gehen