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Werden Freibeträge bei Abgeltungssteuer automatisch berücksichtigt?

gefragt von messengaro am 24.09.2008 um 19:09 Uhr

Ich habe eine Frage bezüglich der Abgeltungsteuer, die 2009 kommt. Wie ich gelesen habe, gibt es Freibeträge, d.h alle Kapitalerträge bis 801 Euro im Jahr müssen nicht versteuert werden. Aber werden die Freibeträge automatisch berücksichtigt, oder muss man dafür irgendetwas unternehmen?


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anonym
beantwortet von knickel am 24. September 2008 19:11
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Die Freibeträge werden nicht automatisch berücksichtigt. Du solltest deiner Bank deshalb auf jeden Fall einen Freistellungsauftrag erteilen.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 24. September 2008 19:13
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Änderungen im Steuergesetz ab 2009 Ab 2009 fällt der Spekulationsfreibetrag von 512 Euro ersatzlos weg. Dann gilt auch für Kursgewinne nur noch der neue Sparerpauschbetrag (801 Euro), der sich aus dem Sparerfreibetrag (750 Euro) und dem Werbungskostenpauschbetrag (51 Euro) zusammensetzt. Einen individuellen Werbungskostenabzug darüber hinaus wird es nicht geben.

In Zukunft werden alle Erträge, die über diesem Freibetrag liegen, voll versteuert. Auch die Spekulationsfrist beim Aktienverkauf fällt weg, d.h. ab 2009 ist es egal, wann man sein Depot füllt und wieder räumt. Liegt der Veräußerungsgewinn über dem Sparerpauschbetrag, wird die Abgeltungssteuer in jedem Fall fällig. Das gilt ebenso für Dividenden und Zinsen.

Bei jeder Dividendenausschüttung oder einem Wertpapierverkauf prüft die Bank oder Investmentgesellschaft, wie hoch der Gewinn ist, behält die fällige Steuer ein und führt sie direkt und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Allerdings werden mögliche Verluste gegen die Gewinne aufgerechnet, jedoch nicht gegen andere positive Einnahmen wie Gehalt, Mieteinnahmen oder Zinsgewinne.

Bei Zinsgutschriften wird entsprechend verfahren. Um sich vor einem Steuerabzug ab dem ersten Euro zu schützen, sollte man einen Freistellungsauftrag einrichten. Bleibt dann der Zinsgewinn unter dem Sparerpauschbetrag, ist er steuerfrei.

Quelle: www.forium.de


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 24. September 2008 19:14
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Die Regelungen zum Freistellungsauftrag ändern sich nicht. D.h. Du musst der Bank den Auftrag erteilen, 801€ (oder bei Verteilung auf mehrere Banken entsprechend weniger) von der Steuer frei zu stellen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 24. September 2008 23:56
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Wenn due einen Freistellungsauftrag über diese Summe von 801 € hast wird er berücksichtigt. http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp


anonym
beantwortet von dfranke am 25. September 2008 00:54
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Du musst Deiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen, den Du auch auf mehrere Banken aufteilen kannst. In Summe dürfen die Aufträge aber 801 Euro nicht übersteigen. Auf http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/freistellungsauftrag-aufteilen.html findest Du am Ende der Seite einen Download-Link für ein PDF-File, mit dem Du Deine Freistellungsaufträge verwalten kannst.


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