Einer Bekannten von mir, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Nachwuchses und danach Hartz-4 bekommen hat, meint, sie hätte damals kein zusätzliches Geld erhalten. Die Rede ist von den drei Sonderzahlungen, insgesamt 500,-Euro für das Baby. Kann sie das Geld noch ein Jahr später einfordern?

nein,das geld gibts wenn du hartz IV bezieher zum zeitpunkt der schwangerschaft bist