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werden Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen neuerdings ohne Foto verhängt?

gefragt von pumpkin am 23.05.2007 um 10:21 Uhr

normalerweise bekommt man doch immer so ein nettes foto zugeschickt, wenn man geblitzt wurde. ich habe letztens nur ein überweisungsformular mit der Höhe des Bußgeldes und einer schriftl. formulierung des Vergehens geschickt bekommen. hat sich da was geändert?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. Mai 2007 10:25
9x
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Du kannst das Foto als Beweismittel anfordern!


jacobi06
beantwortet von jacobi06 am 23. Mai 2007 10:48
6x
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Foto´s haben wir bisher nur bei Überschreitung auf der Autobahn erhalten. In der Stadt noch nicht.

Du hast aber das Recht, Dir das Foto als Beweis zuschicken zulassen.


ETEAM
beantwortet von ETEAM am 23. Mai 2007 11:10
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Mir wurde bei meinem 1. Mal Blitzen auch kein Foto geschickt, nach meinem Nachfragen hieß es ich könnte vorbei kommen und es anschauen! Nach mehrmaligem Aufklären meines Rechts, hat die nette Dame nachgegeben und es mir zugeschickt...

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 23. Mai 2007 11:58

Das Amt kann selbst entscheiden, ob das Foto verschickt wird oder ob der Beschuldigte hingehen muss.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 23. Mai 2007 15:05

Das kann so nicht stimmen, ich habe ein Recht darauf es zu bekommen...

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 24. Mai 2007 10:01

Du hast ein Recht das Bild zu bekommen, aber sie können verlangen, dass du zum Amt gehst. Ein Recht auf postalischen Versand hast du nicht.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 24. Mai 2007 14:14

Danke schön...hab ich wieder etwas dazu gelernt ;-))))


pooky
beantwortet von pooky am 23. Mai 2007 10:58
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Das hängt immer vom zuständigen Amt ab. Von der Berliner Bußgeldstelle wurden noch nie Fotos verschickt. Erst nach Anforderung erhält man den gewünschten Einblick.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 23. Mai 2007 17:32
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In Hamburg gibt es bei Überschreitungen der Geschwindigkeit keine der mit Recht so beliebten Photos.

Man kann aber problemlos veranlassen, dass das Portrait an eine nahegelegene Polizeiwache gesandt wir, wo man es dann ansehen kann, um festzustellen, wer denn eigentlich an dem ja meist länger zurückliegenden Tag der Übeltäter oder die Übertäterin war.


anonym
beantwortet von linde1zwitz am 24. Mai 2007 10:18
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Das wird in jeden Bundesland anders gehandhabt.Wenn man genau weis, das nman diese OwiG begangen hat, kann dieses Bußgeld gewissenlos eingezahlt werden. Manche Bundesländer sehen dieses als ein Widerspruch an.


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