Werden bei einer Sperrzeit das ALG 1 die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt? Wie z.b. die kosten an die Krankenkasse. Oder muss man die Kosten selber übernehmen?
Ja, die muss man selber übernehmen. Das sollte man auch immer bedenken, wenn man Aufhebungsverträge macht. Man muss nicht nur ein paar Monate davon leben können, sondern auch noch die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Aber gut - vielleicht ist das auch nur für den Fall eines Aufhebungsvertrages so. Kann natürlich sein, dass während des Bezuges von Arbeitslosengeld eine Sperrfrist nicht dazu führt, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden.