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Werden bei einer Sperrzeit das ALG 1 die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?

gefragt von kaipape18kaipape18 am 08.10.2009 um 13:54 Uhr

Werden bei einer Sperrzeit das ALG 1 die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt? Wie z.b. die kosten an die Krankenkasse. Oder muss man die Kosten selber übernehmen?

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Arbeitslosengeld x 723 ALG x 186 Arbeitsagentur x 141

anonym
beantwortet von Scramjet am 8. Oktober 2009 13:56
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Ja, die muss man selber übernehmen. Das sollte man auch immer bedenken, wenn man Aufhebungsverträge macht. Man muss nicht nur ein paar Monate davon leben können, sondern auch noch die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Kommentar von Scramjet am 8. Oktober 2009 14:00

Aber gut - vielleicht ist das auch nur für den Fall eines Aufhebungsvertrages so. Kann natürlich sein, dass während des Bezuges von Arbeitslosengeld eine Sperrfrist nicht dazu führt, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden.


Drahreg
beantwortet von Drahreg am 8. Oktober 2009 13:56
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Die Sozialversicherung wird weiter bezahlt.


anonym
beantwortet von GutaRat am 8. Oktober 2009 13:56
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Werden bezahlt, nicht selber übernehmen


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