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Werden bei einer Privatinsolvenz Genossenschaftsanteile f. eine Mietwohnung gepfändet ? Verliere ich Whg.?

gefragt von anni07 am 07.10.2007 um 11:39 Uhr

Ich war selbstständig und hatte einen Mietsvertrag abgeschlossen über 2Jahre.Wegen Krankheit musste ich ausziehen.Es ist kurz vor der Gerichtsverhandlung mein Anwalt will das Mandat niederlegen weil mein Prozesskostenhilfeantrag abgewiesen worden ist.Mangels aussicht auf Erfolg. Ich habe eine Mietswohnung für welche ich Genossenschaftsanteile angezahlt habe:2015€ Werden die Genossenschaftsanteile bei einer Privatinsolvenz gefändet?Verliere ich meine Wohnung?


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Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 7. Oktober 2007 11:43
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Kann ich mir nicht vorstellen. Diese Genossenschaftsanteile für die selbstgenutzte Mietwohnung "ersetzen" doch normalerweise nur die übliche Kaution. Oder ist das bei Dir anders?

Kommentar von anni07 am 7. Oktober 2007 11:47

eigentlich nicht.aber man hat es mir so gesagt das genossenschaftsanteile z.b. auch bei Banken(Spardabank)gefändet wurden.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. Oktober 2007 11:49

Klar, dann ist es ja auch eine Geldanlage. Aber mit einem Pfändungsbeschluss über Deine geleistete Quasi-Kaution kämen sie m.E. nicht durch.

Kommentar von anni07 am 7. Oktober 2007 11:55

man hat mir gesagt das der insolvenzverwalter bei der wbg direkt die genossenschaftsanteile fänden kann.anschliessend kommt die zwangsräumung

Kommentar von dasetwas am 7. Oktober 2007 12:13

Das ist dummes Zeug. Der Insolvenzverwalter kann keine Zwangsräumung durchführen. Er kann höchstens der Genossenschaft einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen lassen, worauf diese als Drittschuldnererklärung abgeben wird: "Wir werden bei Fälligkeit (d.h. bei Auszug) den Genossenschaftsanteil an Sie überweisen".

Wenn der Insolvenzverwalter das forcieren will, um sofort an das Geld zu kommen, muss der gegen Dich eine Leistungsklage anstrengen, um Dich verurteilen zu lassen, die Wohnung zu kündigen und auszuziehen, damit das Geld frei wird. Ob er damit allerdings durchkommen wird, ist fraglich. Außerdem müsste der als Veranlasser die Folgekosten der Massnahme (Umzug und Schönheitsreparaturen) tragen tragen. Also verhältnismäßig wäre die Sache nur, wenn diese Kosten wesentlich unter der Höhe des verwertbaren Genossenschaftsanteil liegen würden.

Kommentar von anni07 am 7. Oktober 2007 12:29

bist du ein Rechtsanwalt?Danke für deine kompetente Antwort


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. Oktober 2007 11:49
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Das kommt darauf an. Ich kenne die genauen Lebensumstände nicht.

Grundsätzlich kann auch der Verkauf von Genossenschaftsanteilen zugemutet werden. Das gilt nicht, soweit diese die Nutzung einer ANGEMESSENEN Wohnung ermöglichen. Welche Wohnung angemessen ist, bleibt Tatfrage. Bei einem Ledigen z.B. wäre - je nach örtlichen Gegebenheiten - von einer 1 1/2 Zimmer Wohnung auszugehen. (Das ist nur ein Anhalt.)

Kommentar von anni07 am 7. Oktober 2007 11:57

Ich wohne allein mit meiner Tochter in einer 3Zimmer Whg 65quadratmeter,422€warmmiete.Ist das angemessen?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 7. Oktober 2007 12:14

Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, daß dies angemessen wäre. Hängt aber von weiteren Faktoren, wie dem örtlichen Mietspiegel und der Verfügbarkeit günstigerer Wohnungen, ab.

Es gibt einen Unterschied zwischen den üblichen Pfändungsfreigrenzen und zumutbarer Verwertung in der Privatinsolvenz. Grob gesagt: Ohne Privatinsolvenz kommt da keiner durch Pfändung ran - aber Du behältst Deine Schulden. Die Privatinsolvenz führt zu einer Schuldenbefreiung, aber Du mußt auch verwerten, was Du zumutbarerweise verwerten kannst.

Es ist eine andere Rechtsgrundlage, aber wenn Du Dich an den Lebensumständen eines Hartz IV Empfängers orientierst, liegst Du nicht ganz falsch.

Kommentar von anni07 am 7. Oktober 2007 12:27

Ich wohne in Berlin und für Berliner Verhältnisse ist diese Wohnung sehr günstig.Wäre also auch für Hartz4 Empfänger geeignet.Wenn Hartz4 nach dem Einzug eintritt vorher sichert sich die wohnungverwaltung durch schufa auskunft und Lohnbescheinigungen ab.danke dir!


anonym
beantwortet von dasetwas am 7. Oktober 2007 11:52
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Solange Du in der Wohnung wohnst, hat die Genossenschaft Anspruch auf das Geld. Dieser Anspruch ist höher zu bewerten als der des Pfandgläubigers.

Wenn Du allerdings ausziehst und der Gläubiger kriegt Wind davon, kann er (wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Dich hat) beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, der dazu führt, dass die Genossenschaft verpflichtet wird, das Geld nicht an Dich, sondern an den Gläubiger auszuzahlen.

Steckst Du allerdings in einer Privatinsolvenz, handelt es sich bei der Rückzahlung des Genossenschaftsanteiles um Zahlungen, die Du nicht zum Lebensunterhalt brauchst und an den Treuhänder abzuführen hast. Kommt später raus, dass Du das Geld heimlich eingesteckt hast, ist das ein Grund, Dir die Restschuldbefreiung zu versagen.

Kommentar von anni07 am 7. Oktober 2007 12:12

ich hoffe du hast recht.Im moment ist es so das ich 100€ im Monat an die Genossenschaft abzahle für die anteile.(zusätzlich zur Miete)Aber ich habe bald einen Termin bei der Schuldnerberatung hoffe die können mir dann konkret weiterhelfen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Oktober 2007 11:53
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Genossenschaftsanteile sind ja in der Regel die Eintrittsgebühren in die Genossenschaft und in dem Sinne keine privaten Geldanlagen...ergo dürfen sie nicht gepfändet werden. denn das Recht auf eine Auszahlung ergibt sich nur nach Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft und so eine Kündigung beinhaltet das Insolvenzrecht nicht.

Kommentar von anni07 am 7. Oktober 2007 12:34

In meinem Mietsvertrag steht auch nichts in Bezug auf fändung der Genossenschaftsanteile und einer diesbezüglichen Kündigung.Genauer gesagt garnichts darüber.Es gibt ein extra Blatt Beitrittserklärung etc.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 7. Oktober 2007 12:16
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In Privatinsolvenz verbleibt Dir nur der Sozialsatz zum Leben. Alles Andere wird für die Tildung etc. benötigt. Das ist diese sog. Wohlverhaltensphase. Deine Wohnung wirst Du nicht verlieren. Und wenn dieser Genossenschaftsanteil als Sicherheit für die Wohnung betrachtet wird, wird dieser Betrag auch nicht dafür verwendet.




Kommentar von anni07 am 7. Oktober 2007 12:32

so hatte ich es auch immer gehört aber meine Schwester arbeitet bei einer großen Kanzlei(auch Insolvenzen)Und sie hat mir gesagt das dies dort schon vorgekommen ist.Das sie die Genossenschaftsanteile gefändet haben

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 7. Oktober 2007 12:33

Dadurch verlierst Du aber nicht die Wohnung.




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