jefferson am 22.02.2008 um 23:36 Uhr
oder kann man der bank sagen, dass ich die steuern selber zahle

Sie werden automatisch einbehalten, und zwar bei Fälligkeit der Zinsen, also im Allgemeinen am Jahresende. Außer wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
jefferson am 22. Februar 2008 23:41 danke, wie läuft es dann mit dem finanzamt ab, wenn ich einen Freistellungsauftrag erteile?
cyberoma am 22. Februar 2008 23:50 Wenn deine Zinserträge von 2007 oder 2008 den Freibetrag nicht überschreiten und du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, brauchst du dem Finanzamt nichts zu erklären.
Ab 1.1.2009 gilt das nicht mehr, dann kommt die Abgeltungssteuer von 25 % auf alle Zinserträge. Wenn dein Spitzensteuersatz über 25 % liegt, ist das für dich günstiger. Wenn nicht, mußt du für die Zinserträge eine Steuererklärung abgeben.
Den Freistellungsauftrag muss man der Bank erteilen , diese muss dann nicht die 30 % Kapitalertragsteuer abführen . Erst wenn die Zinsen bei Alleinstehenden 801 Euro ,bei Verheirateten 1602 Euro übersteigen , muss die Steuer immer abgeführt werden.Hat man sein Geld bei verschiedenen Banken angelegt , braucht jede Bank einen Freistellungsauftrag (insgesamt darf der freigestellte Betrag die genannten Summen nicht übersteigen )
jefferson am 23. Februar 2008 00:10 danke an alle
Meine Bank zieht die Zinsabschlagssteuer ab, wenn die Zinsen über den Freibetrag kommen. Bei deiner EKST musst du dann den Zinsbetrag als Einnahme angeben. Die Zinsabschlagssteuer wird dann dagegen gerechnet. Ab 2009 kommt dann die Abgeltungssteuer http://www.steuerformen.de/abgeltungssteuer.htm
Bis Ende 2008: Bei gestelltem Freistellungsauftrag und Zinsen bis zu dessen Grenze: kein Steuerabzug Oberhalb des Freistellungsauftrages bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt: Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent. Ab 2009: Bei gestelltem Freistellungsauftrag und Zinsen bis zu dessen Grenze: kein Steuerabzug Oberhalb des Freistellungsauftrages bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt: Abgeltungssteuer von 25 Prozent + Soli-Zuschlag und evtl. Kirchensteuer. Beispiele findest Du z.B. auf http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/steuerliche-behandlung-tagesgeld.html
Bei welcher Bank werden sie denn nicht abgezogen (außer Lichtenstein, Luxemburg, Andorra oder Monaco) ?