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werden bei einem tagesgeldkonto die steuern von den zinsen automatisch abgezogen?

gefragt von jeffersonjefferson am 22.02.2008 um 23:36 Uhr

oder kann man der bank sagen, dass ich die steuern selber zahle

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HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 22. Februar 2008 23:40
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Nein, die werden nicht abgezogen!!!

Kommentar von brajo am 23. Februar 2008 01:58

Bei welcher Bank werden sie denn nicht abgezogen (außer Lichtenstein, Luxemburg, Andorra oder Monaco) ?


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 22. Februar 2008 23:38
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Sie werden automatisch einbehalten, und zwar bei Fälligkeit der Zinsen, also im Allgemeinen am Jahresende. Außer wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.

Kommentar von 102b4fe641956db45a46824a192f1c48smalljefferson am 22. Februar 2008 23:41

danke, wie läuft es dann mit dem finanzamt ab, wenn ich einen Freistellungsauftrag erteile?

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 22. Februar 2008 23:50

Wenn deine Zinserträge von 2007 oder 2008 den Freibetrag nicht überschreiten und du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, brauchst du dem Finanzamt nichts zu erklären.
Ab 1.1.2009 gilt das nicht mehr, dann kommt die Abgeltungssteuer von 25 % auf alle Zinserträge. Wenn dein Spitzensteuersatz über 25 % liegt, ist das für dich günstiger. Wenn nicht, mußt du für die Zinserträge eine Steuererklärung abgeben.

Kommentar von dasMimi am 22. Februar 2008 23:51

Den Freistellungsauftrag muss man der Bank erteilen , diese muss dann nicht die 30 % Kapitalertragsteuer abführen . Erst wenn die Zinsen bei Alleinstehenden 801 Euro ,bei Verheirateten 1602 Euro übersteigen , muss die Steuer immer abgeführt werden.Hat man sein Geld bei verschiedenen Banken angelegt , braucht jede Bank einen Freistellungsauftrag (insgesamt darf der freigestellte Betrag die genannten Summen nicht übersteigen )

Kommentar von 102b4fe641956db45a46824a192f1c48smalljefferson am 23. Februar 2008 00:10

danke an alle


anonym
beantwortet von eunio am 24. Juni 2008 13:27
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Meine Bank zieht die Zinsabschlagssteuer ab, wenn die Zinsen über den Freibetrag kommen. Bei deiner EKST musst du dann den Zinsbetrag als Einnahme angeben. Die Zinsabschlagssteuer wird dann dagegen gerechnet. Ab 2009 kommt dann die Abgeltungssteuer http://www.steuerformen.de/abgeltungssteuer.htm


anonym
beantwortet von dfranke am 10. April 2008 03:12
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Bis Ende 2008: Bei gestelltem Freistellungsauftrag und Zinsen bis zu dessen Grenze: kein Steuerabzug Oberhalb des Freistellungsauftrages bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt: Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent. Ab 2009: Bei gestelltem Freistellungsauftrag und Zinsen bis zu dessen Grenze: kein Steuerabzug Oberhalb des Freistellungsauftrages bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt: Abgeltungssteuer von 25 Prozent + Soli-Zuschlag und evtl. Kirchensteuer. Beispiele findest Du z.B. auf http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/steuerliche-behandlung-tagesgeld.html


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