Werden bei einem 400 Euro Job Steuern abgezogen?
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Die Allseits beliebte 400 EUR Frage.... :-)
Der Lohn ist im ersten Schritt NICHT STEUERFREI
Wuah.... großes Gebrüll.... Der Arbeitnehmer hätte 1. die Möglichkeit eine Lohnsteuerkarte vorzulegen, dann würde nach den individuellen Merkmalen versteuert werden. Das machen sehr gerne Arbeitgeber die mit dem spitzesten Bleistiften rechnen.
Ein "guter Arbeitgeber" macht folgendes und deswegen meint der Volksmund es wäre immer so... er pauschaliert die Lohnsteuer mit dem Wahsinnssteuersatz von 2% und dann ist der Lohnbezug für den Arbeitnehmer steuerfrei und dann braucht er es auch nicht in der ESt-Erklärung anzugeben. In diesen Fällen scheidet ein Abzug von Werbungskosten gemäß § 3 c EStG aus, da man bei steuerfreien Einnahmen keine Werbungskosten ansetzen darf... LG RautenMiro
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Antwort von CologneFAQ 01.07.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
400,-€ Jobs nennt man minijob weil es Steuerfrei ist, aber wenn du Rentner bist darfst du im Jahr bestimte Verdienst Grenze nicht Überschreiten sonst musst du diese als Steuern an das Finanzamt zurück zahlen.
zb. eine Rentner mit 800,- € Rente kann im Monat ruhig 400,- € verdienen wenn sie/er 1200,- € rente bekommt dann wird diese 12x1200+400x12 berechnet alleinstehender über 15.000,- € im jahr verdient musst steuern nachzahlen.
Bei ALG I und II darfst du 100 Euro verdienen alles was zwichen 100,- und 400 ,- € liegt werden dir 20% überlassen rest wird vom nächsten ALG abgezogen!!!
Wenn du normale Arbeiter bist dann musst du einen Steuerberater berechnen lassen wieviel dein Gesammt einkommen mit 400,-€ im Jahr ergibt ich glaube wenn diese bei alleinstehender auch über 15.000,-€ geht musst du ebenfalls steuern nachzahlen.
Sonst würde jeder zwei Jobs (Minijobs) haben und 20.000,-€ im Jahr verdienen... Darf nicht sein...daher diese besteuerung...
Also Rechne nach lass einen steuerberater ausrechnen dem entsprechend kannst du zb. einmal im Jahr mehr als 400,-€ verdienen (zb. 400,-€ Minijob + Zuschläge Son-Feiertage ergibt 700,- €) ohne steuer abgabe. Hängt halt von deiner Hauptjob ab. Einfach ausrechenen lassen dem entsprechen einmal im Jahr mehr oder weniger verdieben ;-)
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Der Arbeitgeber muss für einen 400-Euro Job unter anderem 2 % Steuerpauschale abführen. Er ist berechtigt,diese 2 % dem Arbeitnehmer von seinem Gehalt abzuziehen.Das wird aber in der Regel,warum auch immer, kaum praktiziert.
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noobb
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Das liegt unter dem Existenzminimum. Das kannste knicken mit den Steuern.
Kommentar von WaferWafer 30.06.2010Soso.
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Nein. ab 400 Euro aber. Du wirst bei einem 400 Euro Job, max. 399 und paar Cents bekommen.
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Nein. deswegen heissts ja auch 400-Euro-Job, weil es bis 400 Euro steuerfrei ist....
Kommentar von garfield0383garfield0383 30.06.2010Sonst wäre es ein Neben/Oder Teilzeitjob
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Antwort von Madcon 30.06.2010
Nein, bei 400Euro jobs nicht. Alles was über 400 Euro geht wird versteuert, deswegen wird man meistens auch nie genau 400Euro ausbezahlt kommen, meistens halt 399€
Kommentar von GruftelfeGruftelfe 01.07.2010Auch der Bezug von EUR 400,00 fällt noch unter die geringfügige Beschäftigung. Ab EUR 400,01 ist man in der Gleitzone, in der sowohl AG als auch AN Beiträge an die Sozialkassen abzuführen haben.
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jou...
Ach so erforderlich ist natürlich die anderen pauschalen auch zu zahlen, das wären pausch. RV 15% und evtl. 13 % pausch. KV sofern man zur gesetzlichen KV gehört (z.B. nicht Beamte o selbständige die priv. KV sind)