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Werde wegen Umzug kündigen müssen, bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt?

gefragt von MurmeliMurmeli am 18.09.2008 um 12:07 Uhr

Hallo!

Werde meinen Lebensgefährten in einen andere Satdt begleiten und mit umziehen, da er arbeitsbedingt dort mehr Chancen hat. Noch stehe ich im Angestelltenverhältnis (unbefristet) und müsste dort in meiner Firma kündigen. Wie schaut es danach für mich aus? So schnell werde ich keinen neuen Job finden...(wie das ja immer so ist)

Noch haben wir nichts definitiv neues an Wohnobjekten gefunden und unterschrieben, wollen das aber die nächsten Wochen gebacken bekommen. Wie sieht das bei mir aus? Bekomme ich, obwohl ich gekündigt habe, Arbeitslosengeld?(ALG 1) Was muss ich beachten in so einer Situation? Wann muss ich kündigen? Etc. pp.?

Freue mich über eure Ratschläge & Tipps


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bulli66
beantwortet von bulli66 am 18. September 2008 12:09
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wenn du kündigst, wirst du für drei monate vom arbeitsamt gesperrt,d.d. du bekommst drei monate lang kein geld. hast du schon versucht in der neuen stadt dich zu bewerben? versuche erst einmal dies.

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:11

ja, das mit dem Bewerben hatte ich auch schon vor. Dennoch haben wir derzeit sooo viel anderes noch an der Backe und arbeiten muss ich ja auch noch. Ich meine für den Fall, dass ich nichts gleich etwas bekomme?

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 18. September 2008 12:23

Du würdest anspruch auf ALG I haben , wenn Du nachweist das Dein Mann eine neue Stelle annehmen musste bzw. auch wollte. Dafür ist diese Versicherung ja auch gedacht. Es kann nur sein, das Du etwas kämpfen musst. Denn nicht alle Bürohengste im Aa sehen es so. Du hast aber einen Rechtsanspruch drauf !!! Du brauchst da auch keine Krummen Dinger drehen wie eben Aufhebungsvertrag von seitens des AG und so. Du hast Anspruch. Notfalls mit Rechtsanwaltschaft drohen.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 20. September 2008 07:22

Ist bekannt warum er wegzieht ? Auch wegen der Freundin stimmt ! OK


TheSchalker1980
beantwortet von TheSchalker1980 am 18. September 2008 12:09
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du wirst eine sperre von 3 Monaten erhalten, da du die Arbeitslosigkeit in Kauf nimmst wenn du kündigst


anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. September 2008 12:11
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Zieh erst um und kündige wenn Dein Lebensgefährte einen Job hat. Alles andere dürfte einem finanziellen Selbstmord gleichgestellt sein.

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:14

Wie sol ich DAS machen? Die Firma wird mir etwas husten...dann begehe ich Vertragsbruch. (und muss womöglich Geld lassen, was ich nicht habe) Wenn ich umgezogen bin, kann ich ja schlecht da weiterarbeiten...das sollte ich schon vorher klären...

Kommentar von Mietnormade am 18. September 2008 12:18

Das Arbeitsamt wird Dir auch was husten wenn DU kündigst um in eine andere Stadt zu ziehen um die Chance eines eventuellen Jobs Deines Parrtners zu erhöhen. Die richtige Reihenfolge ist Arbeitsvertrag des Partners und dann umziehen. Aber Du kannst es natürlich nach belieben ändern kriegst halt kein ALG I.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 18. September 2008 12:13
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3 mon. sperre sind dir sicher, da der umzug nicht begründet ist. findet erst arbeit, dann umziehen.

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:19

Doch er wäre ggf. begründet, da mein Freund Freiberufler(IT) ist und nur dort eher Projekte bekommt und nicht hier bei uns in der Stadt.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 18. September 2008 12:13
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So eine Frage würde ich bei www.wer-weiss-was.de im Forum "Arbeitsamt" stellen.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 18. September 2008 12:14
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bei einem Aufhebungsvertrag bekommst du auf jeden Fall eine Sperre.Ich hatte die gleiche Situation wie du:meine Kündigungsfrist von drei Monaten beim Arbeitgeber wahrgenommen,dem Freund in eine neue Stadt gefolgt und eine Sperre bekommen.Wie lange seid ihr zusammen? Das spielt nämlich auch eine Rolle.Du kannst mit "Familienzusammenführung" argumentieren.Habt ihr gemeinsame Kinder?Oder Kinder von anderen?

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:18

habe keine Kinder, sind seit über 5 Jahren zusammen und wollen kurz/mittelfristig auch heiraten

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 18. September 2008 12:26

Da würde ich Einspruch gegen einlegen, wenn Du morgen mit einem neuen Partner zusammenziehst und eine LG und Bedarfgemeinschaft gründest würde sie es ja auch sofort berücksichtigen. Aber ab und an muss man auch kämpfen um sein Recht und hier wärst Du im Recht.


medicago
beantwortet von medicago am 18. September 2008 12:22
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Hallo Murmeli,

Warte mit der Kündigung und dem Umzug bis dein Lebensgefährte einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Eine bessere Aussicht auf eine Stelle bedeutet noch nicht, dass er auch eine bekommt. Bewirbt euch beide in der neuen Stadt, um eine Stelle und stellt gleichzeitig auch ein entsprechendes Profil ins Internet bei mehreren Jobbörse. Ich denke deine Chancen sind aus der unbefristeten Anstellung besser als ohne. Auch garantiert die Anstellung dem neuen Vermieter eine gesicherte Miete.


anonym
beantwortet von katjajasmin am 4. Oktober 2008 17:53
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du wirst eine sperre bekommen, wenn du die kündigung einreichst! Kannst du mit deinem arbeitgeber nicht reden, dass er dich kündigt?


mikael
beantwortet von mikael am 18. September 2008 12:10
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Was Du musst, muss keiner Wissen. Rede mit Deinem Chef und ihr macht einen Aufhebungsvertrag.

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:12

habe ich auch schon überlegt aber dann bekomme ich ja auch nichts vom Amt, oder?

Kommentar von A589ba086a2c6fcfa81e7afd861c741fsmallbulli66 am 18. September 2008 12:13

hättest aber geld um die drei monate zu überbrücken

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:16

Erkäre mal bitte genauer. ;) Wessen Geld bzw. von wem? Was passiert beim Aufhebungsvertrag? Wie lange zahlt dann die Firma?


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 18. September 2008 12:12
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Es kommt ein wenig auf die Situation an. Es wäre für dich zumutbar, einen Arbeitsweg von 2 Std. in Kauf zu nehmen. Wäre es also in dem Rahmen und du kündigst trotzdem, dann wirst du eine Sperre bekommen. Es gibt auch Ausnahmeregelungen, die dir aber nur das Amt genau sagen kann. Am besten fragst du vor dem Umzug und der Kündigung nochmal genau nach.

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:17

ich ziehe über 500 km weiter weg.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 18. September 2008 12:19

Dann solltest du unbedingt mit dem Amt reden. Für solche Fälle gibt es Ausnahmeregelungen. Und nicht so schnell abwimmeln lassen, sie machen es nicht gerne.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 18. September 2008 12:16
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Ich denke auch, dass du gesperrt wirst. Ich wünsche dir viel Glück bei der Jobsuche. Positiv denken! Ich selbst habe vor über einem Jahr meinen Job gekündigt, weil ich mich selbständig gemacht habe. Ich hatte eine Überbrückungszeit von einem Monat (ging wegen der Kündigungsfrist nicht anders). Selbst dafür war ich gesperrt, die sehr flapsige Begründung: Ich würde ja mich ja schließlich freiwillig in die Arbeitslosigkeit begeben und somit sei ich selber schuld. Aber dass ich meinen Arbeitsplatz für jemand anderen "frei gebe" und mit meiner Selbständigkeit neue Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze schaffe... nö, das hat keinen interessiert.

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:21

Hmmm, das ist wohl wahr... wann muss ich denn der Firma Info geben und welche Frist habe ich? 4 Wochen? Urlaub habe ich ja auch noch (17 Tage oder so) Bin da etwas grün und die Firma versucht natürlich immer ihren Vorteil zu erhalten...da muss ich aufpassen...

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 18. September 2008 12:29

Du hättest sogar Fördermittel für das erste halbe Jahr der Sebstständigkeit bekommen können. Was lasst ihr Euch denn alles gefallen von den Amtsschimmeln!!! Das hätte Dir mindestens die Kosten der Sozialkassen eingebracht. Nur weil die Beamten manchmal mit dem Geld umgehen als wäre es ihr Eigenes, sind sie lange nicht im Recht!Nur nachträglich gibt es keine Fördermittel leider! Aber Du kannst Dir sogar Anteile aus Deiner jetzigen Anwartschaft auf ALG 1 für später sichern. Denn es gibt jetzt auch für Neusebstständige die Möglichkeit die Netze des Sozialstaates zu nutzen.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 18. September 2008 12:22
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Arbeite doch erst mal weiter, bis Dein Lebensgefährte einen Job in der neuen Stadt hat! Gleichzeitig kannst Du Dich dort nach Stellen umhören. Wenn alles geregelt ist, ziehst Du nach! Man sollte nichts überhasten!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 18. September 2008 12:24

Das stimmt aber ich MUSS ZUDEM sowieso aus meiner Wohnung raus zum Ende des jahres....


anonym
beantwortet von pipapu am 19. September 2008 21:08
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schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.


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