Werde ich da rechtlich Eigentümer oder läuft es wie beim Leasing? Wie ist es mit Reparaturen, darf ich die nur in best. Werkstätten machen lassen?

Prinzipiell gehört das Auto dann Dir. Das ist genauso, als ob Du einen Kredit bei einer "normalen" Bank aufnehmen würdest. Es kann aber sein, dass die Bank im Kreditvertrag Auflagen macht, z.B. Vollkaskoversicherung und/oder eine Restschuldversicherung.
Die Frage, ob Du nur in Vertragswerkstätten gehen darfst, hat nichts mit dem Kredit, sondern der Garantie/Gewährleistung zu tun. Da gibt es z.B. bei BMW die Regelung, dass eine Gebrauchtwagen-Garantie nur gilt, wenn die Serviceintervalle eingehalten und bei einem Vertragshändler durchgeführt werden. Aber das hat, wie gesagt, nichts mit der Finanzierung zu tun.

Nein, man ist noch nicht der Eigentümer. Der Besitzer ist dem Falle die Bank, solange der Kredit läuft. Sobald dieser abbezahlt ist, erhält man den Fahrzeug-Brief. Dann erst ist man der Eigentümer. Welche Werkstätten man aufsucht ist völlig wurscht. Wir haben 2 Fahrzeug dort in Finanzierung und es klappt hervorragend so.

naja..mit der kleinen Einschränkung, das rechtlich gesehen die Bank solange Eigentümer bleibt, bis der Kreditvertrag abgelöst ist, denn deshalb erhälst du ja keinen Kfz.-Brief und darfst während der Finanzierungsdauer, das Fahrzeug ohne Zustimmung der Bank nicht veräußern
Nein, leider nicht! Als Darlehnsnehmer bei der VW Bank überträgst Du das Eigentum an Deinem finanzierten Fahrzeug auf die Bank. Der ganaue Wortlaut in den Sicherheitsvereinbarungen auf dem Darlehensantrag Seite 1 unter Punkt 1 ist folgender:
"Der Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner und/oder Bürge, überträgt/übertragen das Eigentum an dem oben bezeichneten Fahrzeug nebst allen Bestandteilen und dem gesamten Zubehör auf die Bank. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges an die Bank wird dadurch ersetzt, dass zwi-schen dem Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner/Bürgen, und der Bank hiermit ein Leihverhältnis vereinbart wird, kraft dessen ihm/ihnen das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges zusteht/zustehen.
Steht dem Darlehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Fahrzeuges zu, wird dieses hiermit an die Bank abgetreten. Sofern das Fahrzeug im Besitz eines Dritten ist, tritt/treten der Dar-lehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen die Ansprüche auf Herausgabe und Übereignung an die Bank ab. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Bank auszu-händigen."
http://www.autokredit-vergleich.net/autokredit-vergleich/volkswagen-bank.html sprichst du von dieser Finanzierung?
Genau so ist es.
Prinzipiell ist es so, aber in der Praxis lässt sich die VW-Bank das Fahrzeug sicherheitsübereignen. Bis zur Rückübereignung ist das Fahrzeug dann Eigentum der Bank.