gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Werde ich bei einer Autofinanzierung über die VW-Bank Eigentümer?

gefragt von simmerl04 am 11.11.2007 um 14:29 Uhr

Werde ich da rechtlich Eigentümer oder läuft es wie beim Leasing? Wie ist es mit Reparaturen, darf ich die nur in best. Werkstätten machen lassen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33413)
Finanzen (22578)
Auto (21858)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Morris
beantwortet von Morris am 11. November 2007 15:01
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Prinzipiell gehört das Auto dann Dir. Das ist genauso, als ob Du einen Kredit bei einer "normalen" Bank aufnehmen würdest. Es kann aber sein, dass die Bank im Kreditvertrag Auflagen macht, z.B. Vollkaskoversicherung und/oder eine Restschuldversicherung.
Die Frage, ob Du nur in Vertragswerkstätten gehen darfst, hat nichts mit dem Kredit, sondern der Garantie/Gewährleistung zu tun. Da gibt es z.B. bei BMW die Regelung, dass eine Gebrauchtwagen-Garantie nur gilt, wenn die Serviceintervalle eingehalten und bei einem Vertragshändler durchgeführt werden. Aber das hat, wie gesagt, nichts mit der Finanzierung zu tun.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 11. November 2007 15:16

Genau so ist es.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 12. November 2007 14:45

Prinzipiell ist es so, aber in der Praxis lässt sich die VW-Bank das Fahrzeug sicherheitsübereignen. Bis zur Rückübereignung ist das Fahrzeug dann Eigentum der Bank.


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 27. November 2007 22:37
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, man ist noch nicht der Eigentümer. Der Besitzer ist dem Falle die Bank, solange der Kredit läuft. Sobald dieser abbezahlt ist, erhält man den Fahrzeug-Brief. Dann erst ist man der Eigentümer. Welche Werkstätten man aufsucht ist völlig wurscht. Wir haben 2 Fahrzeug dort in Finanzierung und es klappt hervorragend so.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. November 2007 16:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja..mit der kleinen Einschränkung, das rechtlich gesehen die Bank solange Eigentümer bleibt, bis der Kreditvertrag abgelöst ist, denn deshalb erhälst du ja keinen Kfz.-Brief und darfst während der Finanzierungsdauer, das Fahrzeug ohne Zustimmung der Bank nicht veräußern


anonym
beantwortet von sladi am 12. November 2007 13:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, leider nicht! Als Darlehnsnehmer bei der VW Bank überträgst Du das Eigentum an Deinem finanzierten Fahrzeug auf die Bank. Der ganaue Wortlaut in den Sicherheitsvereinbarungen auf dem Darlehensantrag Seite 1 unter Punkt 1 ist folgender:

"Der Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner und/oder Bürge, überträgt/übertragen das Eigentum an dem oben bezeichneten Fahrzeug nebst allen Bestandteilen und dem gesamten Zubehör auf die Bank. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges an die Bank wird dadurch ersetzt, dass zwi-schen dem Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner/Bürgen, und der Bank hiermit ein Leihverhältnis vereinbart wird, kraft dessen ihm/ihnen das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges zusteht/zustehen.

Steht dem Darlehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Fahrzeuges zu, wird dieses hiermit an die Bank abgetreten. Sofern das Fahrzeug im Besitz eines Dritten ist, tritt/treten der Dar-lehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen die Ansprüche auf Herausgabe und Übereignung an die Bank ab. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Bank auszu-händigen."


anonym
beantwortet von skydiver33 am 8. September 2008 19:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.