Habe einmal im Jahr einen Wurf Westis führe aber noch einen kleinen Hundesalon. Bin ich dann Unternehmer und Gewährleistungspflichtig in Sachen Welpenverkauf. Oder hat das eine nichts mit dem Anderen zu tun? Bin also nicht gewährleistungspflichtig.
Das ist der Gesetzestext von der "Gewährleistung"
Grundsätzlich gilt seit 1. Januar 2002: Ob Tier oder Sache – die Gewährleistungsfrist für, so heißt es im Gesetz, „neue“ Tiere wurde von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert.
Was ein neues Tier ist – darüber werden Juristen noch trefflich streiten. Gemäß einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg aus dem Jahr 1989 gelten neun Wochen alte Welpen als neu. Aus dem Tenor des Urteils schließt der Dortmunder Rechtsanwalt Wolfgang Becher, der sich auf rechtliche Fragen rund um den Hundekauf spezialisiert hat, dass auch noch zwölf Wochen alte Welpen als neue Sachen angesehen werden dürften. Für, im Juristendeutsch, „gebrauchte“ Tiere kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden.
Neu ist auch: Für jedwede Beeinträchtigung, ob Milben, Würmer oder HD, ob geringfügig oder nicht, hat der Verkäufer einzustehen, wenn aufgrund der Inkubationszeit oder bei erblich bedingten Erkrankungen davon ausgegangen werden muss, dass der „Mangel“ bereits bei Vertragsabschluss vorhanden war.
Die Züchter müssen sich an die gesetzlichen Gewährleistungsfristen halten. Unternehmer laut Gesetz ist, wer „planmäßig gegen Entgelt“ Tiere abgibt. Es spielt keine Rolle, ob er damit Gewinn erzielt. Noch immer kürzen viele Züchter oder Händler in ihren Kaufverträgen die Gewährleistungsfristen oder schließen Schadenersatzansprüche aus. Doch solche Ausschlüsse sind Makulatur. Egal was im Kaufvertrag steht: Unternehmer müssen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen einhalten
Das ist der Gesetzestext vom steuerrechtlichen her.
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Auszug Tierschutzgesetz: Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht: 1. Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr.
Heiß: ab dem Moment mußt du deine Zucht beim Veterinäramt und beim Finanzamt anmelden.
Vom steuerrechtlichen Standpunkt her bist du ab 17500 € Umsatz steuerpflichtig. <<
Ich gehe noch auf die Suche nach der "Gewährleistung".
Hallo Ulirike Zählen eigentlich die Rüden auch mit zum Bestand? Denn wenn diese zu Einsatz kommen wird ja schließlich auch Entgeld (Deckdaxe) verlangt.

Melde ein Gewerbe an, um auf der sicheren Seite zu sein, gewährleistungspflichtig bist Du sowieso. Der Hundesalon ist hat natürlich nichts mit der Zucht zu tun. Frage nochmal beim Zuchtverein oder http://www.dogforum.de an

Ich kann Dir leider nicht sagen, wie die gesetzliche Regelung aussieht oder ob es überhaupt eine gibt. Aber packt Dich bei diesem Thema nicht die Ehre eines Züchters? Stehst Du nicht zu Deiner Zucht?
Baiana am 17. Juni 2008 20:57 DIE Frage hab ich mir irgendwie verkniffen. Aber wenn ich einen Rassehund mit Papieren kaufen würde (alles andere hat in meinen Augen nichts mit der Tätigkeit des Züchtens zu tun), dann würde ich schnellstens Reißaus nehmen, wenn der "Züchter" mir verklickern möchte, dass alle ganz toll gesund sind, er aber keine Gewährleistungspflicht übernimmt.
DH!
Ich gehe mal davon aus, du bist einem anerkannten Rasseverband angeschlossen? Dann erkundige dich mal bei diesem. Dort erhälst du auch alle wichtigen Infos.

Aus Sicht des Finanzamtes wird es dann zum Gewerbe, wenn Gewinnerzielt wird, oder eine Gewinnerzielung beabsichtigt ist.
Ansonsten ist es Hobby/Liebhaberei
Infos zu Gewerbe: www.klicktipps.de/gewerbe.php
Wenn Du nicht weißt, ob Gewinn entsteht: Mach mal trotzdem eine Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben)
Du bist "Unternehmerischer"- Züchter vor dem Finanzamt, wenn du mehr als 2. (Zucht)-hündinen hast und mehr als 3 Würfe in 2 Jahren hast.
Allerdings bist du auch als Privatmann in der "Gewährleistungs-Pflicht", egal ob mit oder ohne Papiere.
Igendwo steht das, aber leider nciht einfach für einen Laien zu finden. Das ist genaus das Problem.

Wenn Du Hunde züchtest (aus der Wortwahl schließe ich, dass Du einem Zuchtverein angeschlossen bist) , dann bist Du gewährleistungspflichtig in Sachen Welpenverkauf. Ob Du nebenbei einen Salon führst ist eine andere Sache - wenn Du als eingetragener Züchter züchtest, dann bist Du in der Pflicht.
Genauere Auskunft kannst Du im http://www.dogforum.de finden, wenn Du Dich dort in der Nutzergruppe "ZUG" (Züchter-User-Gruppe) anmeldest. Dort findest Du eingetragene Züchter, die Dir Deine Frage mit Sicherheit 100%ig beantworten können.
Stimmt es gibt die Gewährleistungspflicht....aber soviel ich weiss ist es da noch wieder geregelt...ich meine sollte was mit dem Tier sein,muss das erste Halbe Jahr der Züchter beweisen das es nicht von ihm kommt....nach dem 6 Monaten ist der Käufer beweispflichtig....so ungefähr oder genau andersrum...bin mir nicht 100 % sicher nur das es eben noch weiter geregelt ist. aber da gibt es Urteile drüber. Einfach mal nachgooglen.
Wenn ich Hobbyzüchter bin wie in meinen Falle trete ich als Privatperson auf und brauche keine Gewährleistung für den Welpen ubernehmen. Oder liege ich da falsch?
Baiana am 17. Juni 2008 20:50 Wenn Du einem Zuchtverband angeschlossen bist, dann bist Du Züchter. Dann musst Du die Gewährleistung auch übernehmen (so ist es in den Zuchtrichtlinien meiner Ansicht nach festgelegt). Aber wie gesagt: Frag im Dogforum in der ZUG mal nach, die können es Dir ganz genau sagen.
@lummy , Also, wenn ich dich richtig verstehe. Du bist in keinen Zuchtverband? Hobbyzüchter sind für dich Leute, welche Hunde ohne Papiere verkaufen? Du meinst, dass Züchter, welche in Rasseverbänden Mitglied sind, keine Privatleute mehr sind?

Aber sicher doch,anmelden als Gewerbe und Steuern Zahlen,sonst wirds Teuer!
Das Gewerbe für den Hundesalon ist angemeldet.Aber die Zucht ist nur Hobby,deshalb trete ich als Privatverkäufer auf und bin deshalb nicht Gewährleistungspflichtig in Bezug auf den Welpenverkauf.
Hallo In der Regel nicht.Bei Katzen ist es so das man ab 5 Zuchtkatzen oder 5 Würfen sich beim Finanzamt melden soll.Um auf Nummer sicher zu gehen einfach ALLE Rechnungen(egal was,Futter,Tierarzt,Spielzeug,neuer Auslauf,Stammbäume usw)aufbewahren sich beim Finanzamt melden.In der Regel wissen die selber das mit der Hobbyzucht nicht wirklich Gewinn zu machen ist.Und wenn Du gemeldet bist mit deiner Hobbyzucht kannst du ruhiger schlafen;-)aber gewerblich ist es NICHT.
Mit einem Wurf ist man NICHT gewerblicher Züchter!Und wenn Steuern berechnet werden sollen wird es für das Finanzamt teuer den man kann ALLES absetzten was mit den Hunden/Welpen zu tun hat.Und das ist nicht wenig.
Hallo, Ulrike Danke,für diese Informationen. Genau das wollte ich wissen.