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Werbemaßnahme im Franchiseverband

gefragt von Purzel1970 am 24.04.2008 um 11:41 Uhr

Hallo, jetzt soll ich viel Geld für eine Werbemaßnahme (bin Franchisenehmerin) bezahlen, die ich gar nicht will. Habe ich eine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren - steht leider im Vertrag drin. Gibt es keine Möglichkeit, dass Franchisenehmer nein zu einer Werbemaßnahme sagen, die überhaupt keinen Sinn macht oder muss man sich dem Franchisegeber fügen? Danke. Gruss, Purzel


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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 24. April 2008 12:21
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In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Du dies vertraglich so vereinbart hast, dann ist das im Prinzip auch gültig. Möglicherweise sieht ein Anwalt einen Hebel, wenn der Vertrag in irgendweiner Weise sittenwidrig ist oder Dich unangemessen benachteiligt. Eventuell solltest Du andere unzufreidenen Franchisepartner mit ins Boot nehmen, um den Franchisegeber umzustimmen.


anjanni
beantwortet von anjanni am 24. April 2008 12:37
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Nee - wenn's im Vertrag steht...

Das ist beim Franchising durchaus üblich. Normalerweise werden die Werbekampagnen des Franchisegebers ja auch gerade als Vorteil gewertet, weil man selber sich darum nicht mehr kümmern muß.


anonym
beantwortet von Purzel1970 am 24. April 2008 14:47
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Vielleicht muss ich hier präzisieren: es soll ein Katalog erstellt werden, wo der potenzielle Kunde die Produkte sieht und eine bessere Vorstellung davon hat. Ich soll mich an den Kosten beteiligen, weil es eine überregionale Werbemaßnahme darstellt. Ist das überhaupt überregional, wenn es jeder Franchisenehmer für sich gesehen benutzt? Und kann ich so die Zahlung verweigern?




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