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Wer zahlt, wenn Schäden beim Umzug entstehen?

gefragt von aktinmyosin am 18.07.2008 um 22:03 Uhr

Ich ziehe nächste Woche um und habe dafür eine Spedition beauftragt. Nur mal angenommen, es wird etwas beschädigt. Kommt dann die Hausratsversicherung oder die Spedition für den Schaden auf?


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regideur
beantwortet von regideur am 18. Juli 2008 22:05
2x
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Das kommt darauf an wer den Schaden verursacht hat.


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. Juli 2008 22:04
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Die Spedition muß gegen solche Schäden versichert sein.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Juli 2008 22:05
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die Hauratversichrung zahlt nur, wenn der Möbelwagen abbbrennt, ansonsten gehe alle Transportschäden zu Lasten der Spedition, allerdings nur dann, wenn sie auch selber eingepackt haben..

schaue dir also den Vertrag hinsichtlich Schäden und deren Haftung sehr genau an..


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 18. Juli 2008 22:06
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Für Transportschäden ist die Spedition zuständig, die haben für sowas eine Versicherung.


anonym
beantwortet von Dierk am 28. Juli 2008 23:36
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Komplex.

Die Spedition wird i.d.R. nicht haften, wenn Du selbst verpackt hast (§ 451d HGB) - es sei denn, der Schaden wurde "fahrlässig" verursacht (§ 435 HGB).

Ansonsten haftet die Spedition für die Zeitwertdifferenz mit maximal 620 € pro Kubikmeter nach § 429 HGB und § 451e HGB. Ob es sich lohnt, eine Neuwertversicherung abzuschließen, hängt davon ab, wie gut Du den Neuwert im Schadenfall glaubhaft machen kannst (sprich Originalbelege).

Selten wird offenbar § 432 HGB in Anspruch genommen, nach dem die Spedition über den Schadenersatz hinaus Fracht, öffentliche Abgaben und sonstige Kosten aus Anlaß der Beförderung im Wertverhältnis zu erstatten hat.


anonym
beantwortet von bernardo am 13. August 2008 12:46
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Die Spedition muß in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung haben, die Schäden, die ihre Mitarbeiter verursacht haben ersetzt.


anonym
beantwortet von tornado29 am 15. Oktober 2008 08:03
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Die Spedition ist dazu verpflichtet eine Transportversicherung zu haben die für Schäden die im LKW entstehen einspringt. Bei Umzügen würde ich Dir empehlen auf Sonderziehungsrechte zu achten, 8,33 SZR sind Pflicht aber bei hochwertigen Gegenständen könntees passieren, daß die nicht ausreichen. Also eine Umzugspedition sollte schon 40 SZR bei Transportvers. haben. Darüberhinaus sollte die Sped. unbedingt eine Betriebshaftpflicht (keine Pflicht) haben für Schäden die in der Wohnung und Treppenhaus passieren. Sollten die Versicherungen nicht vorhanden sein, Finger weg.


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