Kisler am 17.10.2009 um 14:09 Uhr
Wenn jemand privat Krankenversichert ist, so muss er meines Wissens die gesamten Arztkosten vorlegen und bekommt diese von der Krankenkasse wieder zurück erstattet. Wer aber bezahlt, falls man einer großen Operation bevorsteht oder das Geld im moment nicht auslegen kann?
Bei Operationen rechnen die Krankenhäuser oft mit den privaten Kassen direkt ab.
Und sonst kann man die Rechnung so schnell einreichen, dass das Geld von der privaten Krankenkasse so rechtzeitig da ist, dass man keine Mahnung bekommt.
du musst gar nichts selber zahlen (generell, sprich also du kannst die rechnung sofort weiter leiten, die SB solltest halt berücksichtigen) wenn es sich um keine SB handelt und bei großen kosten rechnen die eh mit denen ab.

bei einer Summe von über 200 Euro wartest du erst, bis das Geld auf deinem Konto drauf ist und dann weist du den Betrag an. Die Ärzte wissen das und mahnen nicht nach 14 Tagen!
Es gibt wie bei jeder Rechnung Zahlungsziele, somit könnte man sich die Rechnung geben lassen und bei der Privaten Versicherung einreichen.
Man bespricht das ganze mit seiner Kasse und dem Krankenhaus und dann warten die auch ein paart Tage länger und man kann in Ruhe alles einreichen.

die rechnungen haben meist ein zahlungsziel von 4 wochen. das ist genug zeit die rechung einzureichen.

bei uns liegt der 'grenzwert' für die vorkasse bei 2000 euro. du kannst es mit deiner versicherung bestimmt vereinbaren, einen niedrigeren satz festzulegen, so dass die vers. direkt mit der klinik abrechnet.

Bei ner Op läßt Du sowas wie einen Kostenvoranschlag machen, den kannts Du der Kasse vorlegen und dann gehen die in Vorleistung. Zumindest war das früher so.

Sprich das bitte mit deiner Versicherung ab, die werden es wissen und haben für solche Fälle ja nunmal auch Handlungsspielraum.