Helga80 am 18.06.2008 um 16:54 Uhr
Ich wohne seit zwei Jahren in meiner Wohnung und mußte eine saftige Summe Nebenkosten nachzahlen. Das ist neben der Umweltfrage ein Grund warum ich eine Sparspülung in der Toilette einbauen wollte. Ich dachte die würde irgendwas um 50 Euro kosten, das hätte ich selbst übernommen. Aber das günstigste Angebot liegt bei 130 Euro. Ich habe meinen Vermieter daraufhin angesprochen, ob er die Kosten dafür übernimmt. Er sagte wenn sie nicht kaputt wäre würde er die Kosten nicht tragen. Auch mein Angebot sich die Kosten zu teilen lehnte er ab. Weiß jemand wie da die Rechtslage ist?

Wir haben sie selber eingebaut. Aber ein Tipp von mir. Fülle eine oder zwei große Flaschen mit Wasser und lege sie in den Spülkasten. Dadurch füllt er sich nicht randvoll mit Wasser und Du kannst sparen.
Hi Helga80, alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört dem Vermieter. Da aber Sie und nicht Ihr Vermieter Wassergebühren einsparen wollen, tragen auch nur Sie die Kosten für Ihren Spar-Spülkasten. Toll das Sie Umweltbewust eingestellt sind. MfG

Sparspülkästen, wenn sie nicht unter Putz liegen gibt es doch schon ab ca. 30 Euro aufwärts...ich habe mir auch einen neuen einbauen müssen und war im Globus-Baumarkt..
und diese Investition rechnet sich ganz schnell..
Wie der Vermieter schon sagte wenn die alte Spülung kaputt ist trägt er die Kosten. Mach in Deinen Spülkasten einfach einen Stein rein oder reduziere den Auffüller. Das ist neben der versehentlichen Zerstörung die einfachste und günstigste Methode.

Ich glaube er muss das rechtlich gesehen nicht zahlen, wenns nicht nötig ist.

Ich denke mal, das Du das selber zahlen musst, weil es ja nicht erforderlich ist, sondern Du es willst und Du bist ja der Mieter. Du kannst das Teil ja hinterher, also bei auszug, wieder ausbauen.
du willst sparen, also selber zahlen, sonst könnte man dem vermieter ja auch einen sparsamen kühlschrank oder energiesparlampen aufbrummen
Helga80 am 18. Juni 2008 16:59 Bad und WC gehören aber nun mal dem Vermieter, der Kühlschrank mir...ich darf nach seinen Angaben das Ding nicht mal auf meine Kosten einbauen ohne ihn zu fragen.
Nun bei der Toilettenspülung handelt es sich um eine angemietete Wohnungseinrichtung. Und wie Du schon richtig bemerkt hast wenn die Küche (Kühlschrank) mitvermietet wird hat der Vermieter auch die Kosten zu übernehmen.
Danke, das hört sich nach ner praktikablen Lösung an