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Wer zahlt von uns 3 Kindern das Altersheim meiner Eltern?

gefragt von mremhof am 23.06.2008 um 11:16 Uhr

Hallo Leute,

seit Ende 2002 pfleg ich meine Mutter und habe dafür meinen Beruf aufgeben müssen. Ich war Vertriebsleiterin in Müchen. Meine Mutter erlitt einen Schlaganfall und wollte zu mir .Da eine Mitnahme nach München unmöglich war, blieb ich im Elternhaus. Seit Ende letzten Jahres ist mein Vater auch ein Pflegefall. Beide sind Pflegestufe II. In den ersten Jahren war ich trotz Pflege immer wieder kurz berufstätig, was heute nicht mehr geht. Wer zahlt von uns drei Kinder das Pflegeheim? Meine Brüder haben beide Häuser aus dem Testament meiner Eltern. Der Älteste hat mit Hilfe des jüngeren gebaut. Der Jüng. hat das Elternhaus geerbt

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anonym
beantwortet von Mietnormade am 23. Juni 2008 11:23
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Zunachsteinmal zahlt die Pflegeversicherung der Eltern den Betrag entsprechend der Pflegestufe II. Außerdem dürfte die Rente der Eltern entsprechend angerechnet werden. Bei den Kindern geht es gemessen am Einkommen wobei es sehr hohe Freibeträge gibt. Sollten die Häuser vor Ablauf von 10 Jahren verschenkt worden sein findest eine Rückabwicklung der Schenkung statt. Mann bräuchte die entsprechenden Einkommen der Kinder sowie Familien und Kinderstand sowie die Daten aus der Schenkung und Häuser sowie Pflegekosten.

Pauschal würde ich sagen jeder ein Drittel.

Kommentar von mremhof am 23. Juni 2008 11:32

Erstmal danke. Das Testament dürfte älter als 10 Jahre sein. Allerdings ist es nicht erfüllt, da ich meinen Erbteil noch nicht bekommen habe. Mir geht es darum meinem Jüngeren Bruder klar zumachen, dass er zahlen müßte hätte ich nicht die Eltern gepflegt. Ich bestehe deshalb jetzt auf mein Erbteil.


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 23. Juni 2008 11:21
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Ich meine gehört zu haben, dass das einkommensabhängig ist. Also jeder zahlt soviel, wie er in der Lage ist. Gibt es da nicht auch Tabellen wie bei Kindesunterhalt? Schließlich kann ja niemand mehr zahlen, als er hat.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 6. November 2008 06:50
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Die Kinder müssen je nach nach Einkommen und Vermögen für die Eltern aufkommen- mein Schwiegervater zahlt einen Teil seiner Rente, seine Schwester muß nichts zahlen, weil sie kein verwertbares Einkommen hat, diesen Teil schießt dann das Sozialamt zu- wende dich an einen Anwalt!


anonym
beantwortet von anjanni am 23. Juni 2008 11:27
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Wie jetzt? Die Jungs haben die Immobilien geerbt und Du die Pflege? Da scheint mir doch was grundlegend falsch gelaufen zu sein...

Jedenfalls müssen die Kinder nach Einkommen und Vermögen für die Eltern aufkommen. Sollte man Dich nun nach Jahren der alleinigen Pflege noch was von Dir einfordern, würde ich an Deiner Stelle mal einen Anwalt aufsuchen...

Kommentar von mremhof am 23. Juni 2008 11:40

Ja, auch Dir danke. Ich glaube ein Rechtsanwalt muss her. Der wird meinem Bruder schon die Augen öffenen.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 23. Juni 2008 11:25
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das geht nach dem Einkommen der Kinder und Familiengröße.wenn die Rente der Eltern und das Pflegegeld nicht reicht und die Kinder auch nichts haben dann übernimmt dies das Sozialamt.Aber vorher prüfen die alles genau.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. Juni 2008 11:23
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Gesetz den Fall, dass Eure Eltern ins Heim gehen und deren Renten mit Pflegegeld nicht reichen sollten, seid ihr alle gesamtschuldnerisch dran. D.h. dass sich die Heimleitung bzw. Sozialamt an den erstbesten wenden kann und den vollen Differenzbetrag verlangen kann. Wie ihr das untereinander regelt, interessiert niemand.

Allerdings wären dann ggf. auch alle Schenkungen und Erbschaften 10 Jahre Zurück zeitanteilig überfällig.

Kommentar von mremhof am 23. Juni 2008 11:34

Allen danke. Hört sich gut an. da ein Bruder glaubt er müßte nichts bezahlen. das Sozialamt zahlt schon! Allerdings ist die Hausübergabe länger als 10 Jahre her.


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