hallo, ein makler hat uns ein grundstück mit haus angeboten. das haus gehörte mal zu einer wohnanlage. ist jetzt von der wohnanlage getrennt worden (heizung, wasser, gas) nun muß es noch neu vermessen werden. nun möchten wir noch den preis verhandeln - nun argumentiert der makler, ihnen werden schon die vermessungskosten geschenkt. ist das korrekt? muß nicht ohnehin der VERkäufer die vermessung bezahlen??

Das Grundstück wird von der Wohnanlage getrennt. Diese Trennung ist Sache des jetztigen Eigentümers und wird durchgeführt, damit er das Grundstück allein verkaufen kann. Das ist seine Sache, euch geht diese Trennung gar nichts an. Ihr kauft hinterher lediglich das Grundstück.
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Wenn die Trennung nur wegen euch stattfindet, kann man das auch anders sehen. Aber wenn sowieso getrennt wird, das Grundstück sowieso an irgendjemanden verkauft werden sollte, dann ist das wirklich nur Sache des Verkäufers.
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Der Verkäufer wäre natürlich in der Lage, das Grundstück ganz einfach etwas teurer zu verkaufen, nämlich einfach für einen Preis, der um den Betrag der Vermessungskosten höher ist. Aber von geschenkten Vermessungskosten zu reden, das kann man wirklich nur in dem Fall, in dem der Verkäufer das Grundstück der Wohnanlage sonst NICHT trennen würde sondern das nur tut, weil ihr einen Teil davon kaufen wollt.

Nein, in der Regel der Käufer - ist aber verhandelbar...LG
danke für die antwort - sehen wir eigentlich auch genau so. aber so ein makler kann einen da auch schon mal verunsichern. lg