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Wer zahlt Miete bei Austugs eines Partners?

gefragt von majuphi am 09.08.2008 um 11:41 Uhr

Ich lebe mit meinem Mann zur Miete in einer Doppelhaushälfte, wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Wenn ich ausziehen möchte - muss ich dann weiterhin meinen Anteil der Miete zahlen? Wie komme ich allein aus dem Mietvertrag raus?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 9. August 2008 11:47
2x
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sprich mit dem vermieter, ob er dich aus dem nietvertrag entlässt.

er muss es aber nicht.

im falle der fälle, kann sich der vermieter immer an beide mietparteien halten.

sollte also dein partner keine miete zahlen , bist du gefragt.


wissenmachtbaeh
beantwortet von wissenmachtbaeh am 9. August 2008 11:45
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Man klärt es wie unter Menschen. Wenn Du dort nicht wohnst, dann solltest Du auch nicht zahlen. Wie soetwas juristisch aussieht, weiß ich allerdings nicht.


anonym
beantwortet von gernot am 9. August 2008 11:50
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Zahlen tun die, die im Mietvertrag stehen! Alles andere ist eure Sache.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 9. August 2008 11:57
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diesen Fall hatte ich auc hvor ein paar Monaten. Dem Vermieter schriftlich kündigen.Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten,also zahlst du noch 3 Monate Miete. So haben wir es hier geregelt. Ausser dein Partner vergisst diese dreimonatige Kündigungsfrist betreffs Mietbeteiligung,dann muss er komplett alleine zahlen.


moon73
beantwortet von moon73 am 9. August 2008 11:59
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Einfach ausziehen geht nicht, dann wirst du genauso belangt, denn ihr habt ja beide unterschrieben. Bitte wende dich dringend an den Vermieter und lasst den Mietvertrag auf deinen Expartner umschreiben.





saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 10. August 2008 11:27
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Beide haben den Vertrag unterschrieben, d.h. beide sind für den Mietaufwand zuständig und BEIDE können auch nur den Vertrag kündigen. Wenn der Partner und der Vermieter einverstanden sind, kann eine Vertragspartei kündigen und der Vermieter schließt mit dem verbleibenden Teil einen neuen Vertrag ab. Nur so wäre es gesetzmäßig korekt.

Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 17. August 2008 18:29

diese Meinung ist korrekt.


mvsstrauss
beantwortet von mvsstrauss am 13. September 2008 23:54
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Würde in diesem Fall einen guten Familienfachanwalt zu den Rechten und Pflichten befragen.


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