Bis 31.05 hatte ich einen kleinen Job und musste mir keine Sorgen um meine KV machen.nun bin ich wieder arbeitslos.Ich weiß aber dass das Arbeitsamt mir kein Alg 2 zahlt da ich mit meinem arbeitstätigen freund zusammen wohne und er angeblich genug verdient.fest steht, dass es kaum für uns beide reicht. wer zahlt in diesem fall meine Krankenversicherung?

wenn du im jaob versichert warst bekommst du alg1 und bist darüber abgesichert ansonsten bezahlst du es selber!
Wichtig ist noch dein Alter. In die Familienversicherung deiner Eltern kannst du bis zur vollendung des 23. Lebensjahr gehen. Ansonsten musst du dich freiwillig bei der gesetzlichen KK ohne Einkommen versichern lassen
24 geworden
Ok, dann musst du dich selber versichern oder irgend eine Schul- oder Berufsausbildung machen damit du bis zum 25. LJ bei deinen Eltern versichert werden kannst. Wie du die Beiträge zahlst interessiert der KK nicht wirklich. Klingt zwar blöd, aber ist so. Nach dem neuen Gesetz kannst du noch nicht mal sagen du versicherst dich gar nicht und hoffst nicht krank zu werden. Jetzt bist du verpflichtet versichert zu sein und wird festgestellt dass du das nicht bist, musst du dich rückwirkend zum ausscheiden aus der Versicherung nachversichern und die Beiträge sind dann auch von dir selbst zu zahlen und wenn du ganz viel Pech hast, den vollen Betrag unverzüglich.Du bist der Schuldner in dem Fall.

Ich bin auch selber freiwillig versichert bei IKK ..kostet in Monat knapp 140 Euro. Die Versicherung zahlt für mich mein Lebensgefährte, die wird von seinen Konto abgebucht. Am ende des Jahres setzt er die steuerlich ab
vor meinem job war ich auch freiwillig versichert.war nur froh einen job zu haben weil wir die Krankenversicherung nicht mehr bezahlen konnten.mein freund verdienst zwar geld, hat aber selbst so viele ausgaben, dass für die KV nichts übrig bleibt.und jetzt will das jugendamt auch noch geld von ihm, genauso wie das gericht.ist das konto dann auch im minus
entweder du oder dein freund ne andere möglichkeit gibts nicht
ihr beide zahlt das, bzw du. schau doch mal hier http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html

Du selbst bzw. Dein Freund für Dich. Seit neuestem gibt es eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland (wußte ich auch nicht).
Kannst Du nicht jobben gehen, dann ist wenigstens etwas Geld für die KV über.
bin ja schon auf der suche.
Hallo Erste Schnee, das mit der Krankenversicherungspflicht ist mir auch neu!?! Da wird auf die, die 'eh nichts haben ja wieder die nächste Schuldenlawine zurollen. Das wurde wohl klammheimlich ohne Medieninteresse beschlossen.....
Na du selbst bei den gesetzlichen Kassen dann den niedrigsten Satz
Es kann sein, wenn du deine KV selber zahlst, dass du dann wieder wenig genug für AlgII hast.
Frag mal hier: www.elo-forum.org
Bei den ARGEn brauchst du gar nicht erst fragen, die drücken sich eh um´s zahlen und geben dir falsche Informationen.
das habe ich auch schon festgestellt.wenn man nicht ganz genau bescheid weiß und paragraphen aufsagen kann,ziehen die einen nur über den tisch
War auch meine erste Erfahrung mit dem Verein. Seitdem schlage ich im SGB nach bevor ich mit denen (nur schriftlich!) in Kontakt trete.
gesetzestexte sind leider nur immer sehr umständlich formuliert
Mit etwas Übung versteht man die schon.
Ausserdem wird jeder gegen seinen willen versichert werden, ob er nun Geld hat oder net!!!
Stimmt nicht. Ich kenne 3 Personen die im Moment nicht krankenversichert sind. Aus ebensolchen Gründen.
und ab in die schulden
Unbedingt die KV fragen, die haben einen günstigeren Sondertarif für solche Fälle, soweit ich weiß. - ich würde übrigens noch mal beim Arbeitsamt protestieren, dass dein Freund für dich aufkommen soll? Ihr seid doch nicht verheiratet, oder ist das dann wurst?
ErsterSchnee am 3. Juni 2009 12:08 Wenn sie zusammenwohnen, dann muß er sie auch unterhalten, wenn das finanziell drin ist.
Stimmt auch nicht. Nur wenn man eine Einstandsgemeinschaft ist.
Da sollte Maikäfer mal nachforschen, inwiefern das überhaupt auf die beiden zutrifft, bzw. welche Kriterien da notwendig sind.
kleineLP am 3. Juni 2009 12:22 Die kann auch für sich das Wohngeld beantragen .Das deckt zwar die KV nicht , aber trägt schon was bei
das arbeitsamt interessiert sich nicht dafür ob verheiratet oder nicht.eheähnliche gemeinschaft ist das zauberwort
habe krankenkasse eben angerufen.die wussten auch nichts, wollen mich aber heute noch zurückrufen wenn sie was wissen.ich hoffe es kommt was gutes dabei raus

Du musst Dich privat versichern oder zum Soz. Amt gehen und denen das Problem schildern. Dann kann es sein das die das für Dich übernehmen.
WEnn Dein Freund genug verdient, sollte er auch die KV bezahlen, ist logisch. oDer!?
das geld reicht aber nicht

niemand...
dh dh dh
hab nicht lang genug gearbeitet für alg 1