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Wer zahlt meine Krankenversicherung wenn kein Hartz 4?

gefragt von Maikaefer1985 am 03.06.2009 um 12:03 Uhr

Bis 31.05 hatte ich einen kleinen Job und musste mir keine Sorgen um meine KV machen.nun bin ich wieder arbeitslos.Ich weiß aber dass das Arbeitsamt mir kein Alg 2 zahlt da ich mit meinem arbeitstätigen freund zusammen wohne und er angeblich genug verdient.fest steht, dass es kaum für uns beide reicht. wer zahlt in diesem fall meine Krankenversicherung?

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finanzen x 23.691 versicherung x 5.651 krankenversicherung x 1.058 hartz-iv x 764

malli
beantwortet von malli am 4. Juni 2009 11:02
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wenn du im jaob versichert warst bekommst du alg1 und bist darüber abgesichert ansonsten bezahlst du es selber!

Kommentar von Maikaefer1985 am 4. Juni 2009 14:57

hab nicht lang genug gearbeitet für alg 1


anonym
beantwortet von banditin64 am 3. Juni 2009 21:09
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Wichtig ist noch dein Alter. In die Familienversicherung deiner Eltern kannst du bis zur vollendung des 23. Lebensjahr gehen. Ansonsten musst du dich freiwillig bei der gesetzlichen KK ohne Einkommen versichern lassen

Kommentar von Maikaefer1985 am 4. Juni 2009 14:56

24 geworden

Kommentar von banditin64 am 5. Juni 2009 00:02

Ok, dann musst du dich selber versichern oder irgend eine Schul- oder Berufsausbildung machen damit du bis zum 25. LJ bei deinen Eltern versichert werden kannst. Wie du die Beiträge zahlst interessiert der KK nicht wirklich. Klingt zwar blöd, aber ist so. Nach dem neuen Gesetz kannst du noch nicht mal sagen du versicherst dich gar nicht und hoffst nicht krank zu werden. Jetzt bist du verpflichtet versichert zu sein und wird festgestellt dass du das nicht bist, musst du dich rückwirkend zum ausscheiden aus der Versicherung nachversichern und die Beiträge sind dann auch von dir selbst zu zahlen und wenn du ganz viel Pech hast, den vollen Betrag unverzüglich.Du bist der Schuldner in dem Fall.


kleineLP
beantwortet von kleineLP am 3. Juni 2009 12:10
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Ich bin auch selber freiwillig versichert bei IKK ..kostet in Monat knapp 140 Euro. Die Versicherung zahlt für mich mein Lebensgefährte, die wird von seinen Konto abgebucht. Am ende des Jahres setzt er die steuerlich ab

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 12:31

vor meinem job war ich auch freiwillig versichert.war nur froh einen job zu haben weil wir die Krankenversicherung nicht mehr bezahlen konnten.mein freund verdienst zwar geld, hat aber selbst so viele ausgaben, dass für die KV nichts übrig bleibt.und jetzt will das jugendamt auch noch geld von ihm, genauso wie das gericht.ist das konto dann auch im minus


anonym
beantwortet von steffi12345 am 3. Juni 2009 12:09
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entweder du oder dein freund ne andere möglichkeit gibts nicht

Kommentar von ccclaire75 am 10. September 2009 12:41

ihr beide zahlt das, bzw du. schau doch mal hier http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. Juni 2009 12:08
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Du selbst bzw. Dein Freund für Dich. Seit neuestem gibt es eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland (wußte ich auch nicht).

Kannst Du nicht jobben gehen, dann ist wenigstens etwas Geld für die KV über.

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 12:33

bin ja schon auf der suche.

Kommentar von angela1963 am 29. Oktober 2009 11:11

Hallo Erste Schnee, das mit der Krankenversicherungspflicht ist mir auch neu!?! Da wird auf die, die 'eh nichts haben ja wieder die nächste Schuldenlawine zurollen. Das wurde wohl klammheimlich ohne Medieninteresse beschlossen.....


anonym
beantwortet von Janni1979 am 3. Juni 2009 12:06
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Na du selbst bei den gesetzlichen Kassen dann den niedrigsten Satz


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 3. Juni 2009 12:06
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Es kann sein, wenn du deine KV selber zahlst, dass du dann wieder wenig genug für AlgII hast.

Frag mal hier: www.elo-forum.org

Bei den ARGEn brauchst du gar nicht erst fragen, die drücken sich eh um´s zahlen und geben dir falsche Informationen.

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 12:36

das habe ich auch schon festgestellt.wenn man nicht ganz genau bescheid weiß und paragraphen aufsagen kann,ziehen die einen nur über den tisch

Kommentar von crazyone1989 am 3. Juni 2009 12:53

War auch meine erste Erfahrung mit dem Verein. Seitdem schlage ich im SGB nach bevor ich mit denen (nur schriftlich!) in Kontakt trete.

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 12:57

gesetzestexte sind leider nur immer sehr umständlich formuliert

Kommentar von crazyone1989 am 3. Juni 2009 17:36

Mit etwas Übung versteht man die schon.


anonym
beantwortet von heelman am 3. Juni 2009 12:05
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Ausserdem wird jeder gegen seinen willen versichert werden, ob er nun Geld hat oder net!!!

Kommentar von crazyone1989 am 3. Juni 2009 12:07

Stimmt nicht. Ich kenne 3 Personen die im Moment nicht krankenversichert sind. Aus ebensolchen Gründen.

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 12:35

und ab in die schulden


anonym
beantwortet von laleluleila am 3. Juni 2009 12:07
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Unbedingt die KV fragen, die haben einen günstigeren Sondertarif für solche Fälle, soweit ich weiß. - ich würde übrigens noch mal beim Arbeitsamt protestieren, dass dein Freund für dich aufkommen soll? Ihr seid doch nicht verheiratet, oder ist das dann wurst?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. Juni 2009 12:08

Wenn sie zusammenwohnen, dann muß er sie auch unterhalten, wenn das finanziell drin ist.

Kommentar von crazyone1989 am 3. Juni 2009 12:12

Stimmt auch nicht. Nur wenn man eine Einstandsgemeinschaft ist.

Da sollte Maikäfer mal nachforschen, inwiefern das überhaupt auf die beiden zutrifft, bzw. welche Kriterien da notwendig sind.

Kommentar von B9f04be972c8122ed78bc05cf783562fsmallkleineLP am 3. Juni 2009 12:22

Die kann auch für sich das Wohngeld beantragen .Das deckt zwar die KV nicht , aber trägt schon was bei

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 12:38

das arbeitsamt interessiert sich nicht dafür ob verheiratet oder nicht.eheähnliche gemeinschaft ist das zauberwort

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 12:42

habe krankenkasse eben angerufen.die wussten auch nichts, wollen mich aber heute noch zurückrufen wenn sie was wissen.ich hoffe es kommt was gutes dabei raus


issie
beantwortet von issie am 3. Juni 2009 12:06
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Du, bzw. dein Freund, wenn er das Geld verdient!


Babsi82
beantwortet von Babsi82 am 3. Juni 2009 12:05
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Du musst Dich privat versichern oder zum Soz. Amt gehen und denen das Problem schildern. Dann kann es sein das die das für Dich übernehmen.


anonym
beantwortet von heelman am 3. Juni 2009 12:05
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WEnn Dein Freund genug verdient, sollte er auch die KV bezahlen, ist logisch. oDer!?

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 12:33

das geld reicht aber nicht


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 3. Juni 2009 12:03
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niemand...

Kommentar von steffi12345 am 3. Juni 2009 12:08

dh dh dh


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