Wer muss die Kanalisation der daran angeschlossenen Häuser zahlen?
auf jeden fall der eigentümer des grundstückes - wird von der zust. behörde festgesetzt und auch von dort veranlagt, geht mit rechten dingen zu, nicht das der nachbar weniger zahlt oder so.
Gemeinde muss Erschließungssatzung haben; mit dieser zusammen und mit den Grundsätzen des BauGB wird abgerechnet und für den Grundstückseigentümer abgerechnet. Kann nicht auf Mieter umgelegt werden