frijola am 27.02.2008 um 21:59 Uhr
mal wieder eine alimente-frage bei GF... meine stieftochter (8) verbringt im moment 2-3 tage bei uns. ihre mutter bekommt das kindergeld und alimente nach der düsseldorfer tabelle von meinem mann. wenn sie bei uns nun dinge des täglichen bedarfs benötigt wie neue haussschuhe, schulsachen, etc., wer müsste dafür, rechtlich gesehen, aufkommen? da sind sich bei uns alle parteien unsicher und eine klärende auskunft könnte hilfe bringen!
wenn die klamotten für den aufenthalt bei euch sind, also schuhe für eure wohnung ect. habt ihr, bzw. dein mann das auch zu zahlen.
gehört zu den umgangskosten und die zahlt der umgangsberechtigte selber.

2 - 3 Tage pro Woche oder Monat? Für mich wäre es keine Disskussion, wär ihr Vater immer noch mit ihrer Mutter verheiratet würde er monatlich weitaus mehr aufbringen als den Unterhalt, also soll er ihr doch Dinge die sie braucht sei es für die Schule oder Kleidung einfach kaufen, er würde es doch für seine Tochter tun und nicht für seine Exfrau.

Grundsätzlich ist es so, dass Kosten für teure Dinge von beiden Elternteilen geteilt werden müssen, zB wenn die Kleine eine Zahnspange braucht oder an einer teuren Klassenfahrt teilnimmt.Der Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle regelt nur den täglichen Bedarf. Diese Kosten müssen dem Unterhaltszahlendem vorher mitgeteilt und getrennt in Rechnung gestellt werden, aber eben nur die Hälfte. Grundsätzlich halte ich es aber für selbstverständlich, dass der Vater dem KInd neue Hausschuhe kauft, wenn das KInd dann gewrade bei ihm ist. Kenne auch viele getrennte Eltern, die noch miteinander klar kommen, die einmal im Jsahr zusammen Kleidung für das gemeinsame Kind kaufen.
Qetan am 27. Februar 2008 22:08 DH, das wäre auch meine Antwort gewesen.
DH
auchmama am 28. Februar 2008 07:37 @koira1975: Einmalige höhere Kosten teilen??? Betrifft das alle Bundesländer??? Habe eine ganz andere Information! LG
frijola am 3. März 2008 21:09 danke für deine antwort! DH
Derjenige, der den Unterhalt und das Kindergeld erhält. Also seine Ex-frau.

Sie da sie Unterhalt erhält...Kindergeld ja womöglich auch
Ich bekomme immer die Kriese, wenn ich sowas lese. Ein Kind hat einen Unterhaltsanspruch von ca. 300€ je nach Alter u.s.w. Es muß essen, braucht Kleidung, Schulbildung, Spielzeug, Heizung, Wasser, ZEIT!!!!, Sportverein, Fahrtkosten, ein Dach über dem Kopf. !!!!! UND DIE MUTTER KASSIERT AUCH NOCH DAS KINDERGELD!!!!!!! Danke.
sheela2011 am 27. Februar 2008 22:16 Gaanz ruhig durchatmen kraudischen, diejenigen die das Ganze noch nicht am eigenen Leib erlebt haben, haben immer gut reden.
sender am 27. Februar 2008 22:19 kraudischen, ich mag Dich. Bitte komme wieder runter von Deiner Palme und bedenke, welchen 'Bedarf' ein Kind bei ALG2 haben soll...
Wieselchen1 am 27. Februar 2008 22:25 Ich stimme dir vollkommen zu, kraudischen. Als Erstes: Die Hälfte des Kindergeldes wird auf den Unterhalt angerechnet, so ist das also sachlich schon völlig falsch, hier einen Vorteil darzustellen.
Zum zweiten: Es handelt sich doch schließlich auch um Papas Kind, oder nicht? Wenn er da schon so kleinkrämerisch ist, dann kann es doch mit der Vaterliebe nicht so weit her sein, oder? Bei Gott, Liebe hat schon manchmal seltsame Auswüchse....
Kraudischen,bei Déiner momentanen "Krise" verdunkelte sich mein Bildshirm sogar ein bißchen...lach... Aber so isses , Urteile und Recht, sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe und schreit machmal zum Himmel
kuntzkids am 27. Februar 2008 22:35 Mit dem so "erschnorrten" Geld geht sie dann jeden Tag fein aus, macht Lebeschön, kauft Boutiquen leer und mietet ein Penthouse. Den reichlichen Rest steckt sie in private Altersvorsorge und hält sich einen jüngeren Geliebten zur seelischen Erbauung. aaargh!
auchmama am 28. Februar 2008 07:39 Bei Geld hört eben das Eltern-sein auf.......

Eigentlich die Ex-Frau,die schließlich auch die Gelder dafür "kassiert".
auchmama am 28. Februar 2008 09:04 ....suche mir regelmäßig Freiwillige, die mir helfen das KASSIERTE wegen Schimmelbildung umzuschichten....

Dinge des täglichen Bedarfs kauft die Mutter, die ja den Unterhalt auch dafür bekommt.
Kauft der Vater zusätzlich etwas - wie im Bsp. Hausschuhe für seine Wohnung - muss er es ebenso finanzieren wie die Kosten für das dort verbrauchte Essen, Ausflüge etc.
Kauft Ihr dem Kind aus plötzlichen Verschleißgründen ein neues Lineal oder aus Großzügigkeit einen zweiten / chiceren Füllfederhalter ist das keine Frage der Kostenteilung, denn es fiele unter Bagatelle bzw. nicht notwendige Anschaffung.
frijola am 3. März 2008 21:10 DH, danke für deine antwort!

Diese Frage habe ich mir bei meinen Stiefkindern nie gestellt....heute sind sie Erwachsen und wir haben ein sehr gutes Verhältnis....Recht hin Recht her, wenn ich einen Partner mit Vergangenheit eheliche, gehe ich auch eine Verantwortung für bereits vorhandenen Nachwuchs ein! Oder? Vorrangig sollte das Wohl des Kindes sein. Bei Hausschuhen oder nem neuen Anspritzer, ist ein Nachdenken über die Rechtslage -merkwürdig-! Wie fühlt sich wohl ein Kind, wenn es solche Fragen auch noch mitbekommt??? LG

so, nachdem sich hier so viele zu meiner frage ausgelassen haben und viele der meinung zu sein scheinen, dass wir korinthen kacken wegen kleinerer ausgaben und der leiblichen mutter ihre alimente nicht vergönnen, DIE HABEN FALSCH GEMUTMASST! wir sind eine sehr harmonische patchworkfamilie (mit eigenen kindern und halbgeschwistern aus allen späteren partnerschaften), machen gemeinsame ausflüge, familienfeste, etc. hier wollten wir lediglich eine kleine auskunft erhalten, wer nun für die jeweiligen bedarfskosten aufkommt, damit solche fragen nicht zu spannungen unter den eltern führen (weil wir alle auf unser geld etwas achten müssen). die einzig hilfreiche antwort, ohne anschuldigungen, beschimpfungen oder unterstellungen war die von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\ ‹^^› mit dem link, DANKE NOCHMAL!
wieso wird GF nicht wirklich als ratgeberplatform genutzt, sondern als forum für beschuldigungen, häme und eigennützige spässe missbraucht? ich finde das echt am sinn vorbei!
frijola am 3. März 2008 21:12 ich war etwas aufgebracht über die sticheleien hier in den kommentaren, sorry. es gab natürlich noch ein paar mehr gute und für mich hilfreiche antworten, und die habe ich jetzt alle noch kommentiert und mit däumchen versehen...

@kraudischen: Das ist doch wohl nicht Dein Ernst. Weißt Du eigentlich was ein Kinde kostet? Ich glaube Du bist im falschen Film. "kopfschüttel"
auchmama am 28. Februar 2008 08:31 Kraudieschen spricht für die Kids, lies es nochmal....LG
Stimmt.DH
Ein toller Link, DH
hier kannst du noch nachlesen, dass der umgangsberechtigte die kosten selber tragen muss und sich die mutter nicht beteiligen muss.
http://www.scheidung-online.de/umgangskosten.html
danke für den link und die gute und richtige antwort auf meine frage! DH