mokinys am 17.04.2007 um 14:06 Uhr
Gestern hat die Feuerwehr die Haus- und Wohnungstür aufgebrochen, da ich nicht zu Hause war. Ursache war ein Topf auf dem Herd, der anfing zu schmoren und Rauch gebildet hat, was die Nachbarn sahen und die Feuerwehr alarmierten. Es entstanden keinerlei Brandschäden. Lediglich die von der Feuerwehr aufgebrochene Haus- und Wohnungstür muss erneuert/repariert werden. Zur Info: Ich bin Mieter. Habe eine Brandversicherung über den Mietvertrag (Hausverwaltung) und eine private Haftpflichtversicherung. Kann ich den Schaden geltend machen? Wenn ja, wer zahlt?
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Ich denke Dein Fall ist vergleichbar mit der Waschmaschine, die man angestellt hat und die dann ausläuft und alles unter Wasser setzt, während dem man Einkaufen gegangen ist. Es gibt zwar hier neuerdings auch Rechtsprechungen, bei denen von Verhältnismäßigkeiten die Rede ist sprich: von der Zeit, die die Abwesenheit dauerte. Fazit ist jedoch: der Schaden ist durch die Abwesenheit verschlimmert worden, d. h. wärest Du daheim geblieben, hättest Du den Rauch gerochen und die Türe wäre heile geblieben. Hier schützt wohl - leider - die Unabsichtlichkeit/Vergesslichkeit nicht vor Schaden: Du wirst wohl die (Haftpflicht-Versicherung) nicht in Anspruch nehmen können.

Deine private Haftpflichtversicherung zahlt nur Schäden die du verursachst!
Normalerweise müßte die Brandversicherung dafür aufkommen, da die nicht nur die Schäden bezahlt, die unmittelbar durch den Brand entstehen sondern natürlich auch Folge- und Nebenkosten, wie ein aufgebrochene Tür.
Am besten Versicherungsvertreter anrufen.
mokinys am 17. April 2007 14:15 Genau diese Gedanken habe ich mir auch gemacht. Allerdings ist ja kein Brand entstanden, sondern nur ein "Nebenschaden". Weiß hier jemand genaueres? Danke vorab.
ob die allerdings auch dann zahlt, wenn man aus dem haus geht und essen auf dem eingeschalteten herd stehen lässt, ist mehr als fraglich...
mokinys am 17. April 2007 14:18 Sicher war es fahrlässig. Die Sache ist die, dass ich nicht mit dem Wissen aus dem Haus gegangen bin, den Herd noch angelassen zu haben, sondern es schlichtweg vergessen habe, ihn auszumachen. Absichtlich habe ich das natürlich nicht getan, geschweige denn vorsätzlich.
Mikatto am 17. April 2007 15:31 es ist wie gesagt fahrlässig. Klären kannst du das abschließend nur mit deinem Versicherungsvertreter. Die haben ja auch etwas "Verhandlungsspielraum", d.h., wenn du ihn gut kennst oder schon lange bei der Versicherung bist oder noch andere Versicherung bei der gleichen Gesellschaft hast läßt sich womöglich etwas machen, je nachdem wie hoch der Schaden ist.
Aber wie gesagt, hier können wir nur den Regelfall aufzeigen.
mokinys am 17. April 2007 18:42 Nur ein Gedanke: Ich bin Mieter und habe durch mein Verhalten (indirekt) einen Schaden (kaputte Tür) an dem Eigentum meines Vermieters (Wohnung) verursacht. Wäre es denkbar, über diese Argumentation die Haftpflicht greifen zu lassen?
Mikatto am 17. April 2007 22:24 wie du schon sagst: indirekt. Nö, kenne keine Versicherung, die in diesem Fall ersetzt, schau einfach in die Versicherungsbedingungen.
mokinys am 16. Juni 2007 13:32 Resultat nach ca. 2 Monaten: Meine Haftpflichtversicherung hat gezahlt. Schade, dass ich mir damals so einen Kopf gemacht habe und entsprechend auch nicht gerade Mut durch eure Antworten bekommen hatte. Es zahlt sich aber aus, eine Versicherung mit gutem Ruf zu haben.

Wer letztendlich zahlen muss kann man nur über die Versicherungen bzw. den Versicherungsvertreter klären.
Aber wie verhält es sich bei E-Herden, die sich mittels eingebauter Elektronik vorprogrammieren lassen? Da kann schliesslich auch etwas passieren!
Ausserdem ist bei verschiedenen Versicherungen ausser Vorsatz alles mitversichert. Frage Deinen Versicherungsvertreter. Ich würde mich über ein Feedback freuen. Gruss Udo
mokinys am 16. Juni 2007 13:35 Gerne gebe ich dir ein Feedback: Habe mir einen Einsatzbericht von der Feuerwehr zuschicken lassen (kostenlos). Außerdem habe ich mir von einem Schreiner einen Kostenvoranschlag zukommen lassen und Fotos geschossen. Danach das Formular für den Schadenbericht meiner Versicherung ausgedruckt, ausgefüllt, mit Bericht, Fotos und Kostenvoranschlag eingeschickt. Ca. 8 Wochen gewartet und von der Versicherung das OK bekommen, dass der Schaden übernommen wird. Nun muss ich nur noch die Rechnungen einreichen. Außer Zeit und Nerven hatte ich keinerlei Kosten. Ich habe den Schadenbericht, nachdem ich ihn ausgefüllt hatte, wieder eingescannt und alles per E-Mail an die Versicherung geschickt. Null Kosten.
naja, man könnte sagen, deine nachbarn sind "schuld", weil sie die feuerwehr ja erst gerufen haben.
anscheinend aber auch nicht so ganz unberechtigt, denn du hast den herd unbeaufsichtigt gelassen, obwohl er eingeschaltet war. insofern glaube ich nicht, dass die brandversicherung diesen schaden zahlen wird, denn immerhin hast du fahrlässigg gehandelt.
mokinys am 17. April 2007 14:20 Sicher, fahrlässig ja, aber nicht absichtlich/vorsätzlich (siehe oben). Bleibe ich trotzdem auf dem Schaden sitzen?
ob die allerdings auch dann zahlt, wenn man aus dem haus geht und essen auf dem eingeschalteten herd stehen lässt, ist mehr als fraglich...

aller Vorraussicht nach wird keine Versicherung aufkommen, da es sich um grobe Fahrlääsigkeit handet! So sorry für Sie!
mokinys am 16. Juni 2007 13:37 Resultat nach ca. 2 Monaten: Meine Haftpflichtversicherung hat gezahlt. Schade, dass ich mir damals so einen Kopf gemacht habe und entsprechend auch nicht gerade Mut durch eure Antworten bekommen hatte. Es zahlt sich aber aus, eine Versicherung mit gutem Ruf zu haben.
der vergleich hinkt leider etwas. bei einer waschmaschine muss man ja nicht zwangsläufig damitrechnen, dass die ausläuft, und dann ausgerechnet dann, wenn man gerade außer haus ist. wenn das passiert, hat man einfach pech gehabt.
dass ein eingeschalteter herd, auf dem ein topf steht, irgendwann einen brandschaden verursacht bei nichtbeaufsichtigung, ist dagegen schon mehr als nur wahrscheinlich.
es gehört einfach zur "sorgfaltspflicht", die auch bei versicherungen vorausgesetzt wird, dass man sich vor verlassen der wohnung vergewissert, dass geräte wie herd und bügeleisen ausgeschaltet sind.
Du musst nicht ZWANGSLÄUFIG damit rechnen, da hast Du recht. Du musst sie dennoch "bewachen", denn es könnte ja was passieren und dann bist Du in der Beweisverpflichtung, dass Du den Schaden - bei Anwesenheit - nicht hättest verhindern/minimieren können. Hierbei reicht es interessanterweise aus, wenn Du in der Wohnung ANWESEND bist - Du darfst also ruhig einschlafen ;-) Recht hast Du aber auch damit: der eingeschaltete Herd - egal ob es Vergesslichkeit war - ist in jedem Fall grob fahrlässig. Unser gemeinsames Fazit ist aber doch: Es gibt von keiner Versicherung Ersatz - oder irre ich mich ;-)