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Wer zahlt einem Hartz IV-Empfänger, der in seiner Eigentumswohnung lebt, das monatliche Hausgeld?

gefragt von Espresso am 24.12.2008 um 14:19 Uhr
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Hausgeld x 16

anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. Dezember 2008 14:30
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Da es Kosten der Unterkunft (KdU) sind, übernimmt das genau wie die Heizkosten, die ARGE.

Abzüglich der Instandhaltungsrücklage, die übernimmt die ARGE nicht.


lollipopp
beantwortet von lollipopp am 24. Dezember 2008 14:24
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für mich ist es was ganz neues harz4 und eigentum,wo gibt es den sowas?

Kommentar von Espresso am 24. Dezember 2008 14:26

Der Hartz IV-Empfänger besaß die bereits komplett abgezahlte ET-Wohnung schon, bevor er seinen Job verlor.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. Dezember 2008 15:02

wieso nicht? Dadurch spart der Staat doch die Bezahlung der Miete und später den Rentenzuschuß


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 11. April 2009 10:46
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normalerweise geht das nicht. Eigentumswohnung ist auch Vermögen und müsste verkauft werden und der Hartz4 Empfänger müsste dieses Vermögen erst aufbrauchen bis Hartz 4 gezahlt wird. Aber bei der Marktlage ist abzuwägen ob ünberhaupt eine Rendite da ist. Wer weiß, wie der Hartz4 Empfänger die Lage glaubhaft darstellen kann.

Kommentar von ArrowGreen am 11. September 2009 16:20

ja es ist vermögen aber wie soll man den die Immobilie schnell verkaufen das geht nicht so schnell. Ausserdem worde meines erachtens es auch geändert mittlerweile muss die arge auch da mit zahlen


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