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Wer zahlt die Wohnungsrenovierung - alter oder neuer Eigentümer?

gefragt von Jas3000 am 22.10.2009 um 7:06 Uhr

Eigentumswohnung die momentan fremd vermietet ist, soll nun verkauft werden. Durch Renovierungsarbeiten (Bodenbeläge, Dusche...) vermindert sich laut Gutachten der Wert der Wohnung um ca. 5.000,- €. Meine Farge daher: kann man als jetziger Eigentümer vom neuen Eigentümer die Instandsetzung "verlangen", bzw. die Wohnung im eigentlichen Wert verkaufen?


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Wenne
beantwortet von Wenne am 22. Oktober 2009 07:10
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Das ist alles Verhandlungssache! Wenn der alte Eigentümer renoviert kann er natürlich auch mehr verlangen. Ob der neue Eigentümer dann den höheren Wert zahlt, steht auf einem anderen Blatt.

Oder der alte Eigentümer verkauft die Wohnung unrenoviert, dann rechnet der neue Eigentümer die Kosten die da auf ihn zukommen natürlich zum Kaufpreis dazu und bietet dementsprechend weniger. ;-)


31wolfi12
beantwortet von 31wolfi12 am 22. Oktober 2009 07:09
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Wenn der neue Eigentümer beim Verkauf die Mängel mitkauft muß er für die Renovierung aufkommen.

Kommentar von Jas3000 am 22. Oktober 2009 07:11

Dieser Meinung bin ich auch! Der Gutachter will hier den Wert der Wohnung im Gutachten direkt vermindern aufgrund dieser Mängel. Ich bin aber der Meinung das ist doch Sachwe zwischen dem jetzigen und dem neuen Eigentümer.

Kommentar von 119d7c032ceb0a2bd6bc12f69930233csmall31wolfi12 am 22. Oktober 2009 07:12

genau so ist es

Kommentar von 4c96c1671f5c4144fd43dd0eba29d6b0smallpeterpawlow am 22. Oktober 2009 07:15

Die Wohnung wird ja zu dem Preis verkauft dem sie dem Käufer Wert ist und nicht zu dem Preis den der Gutachter für richtig hält...

Kommentar von Saarland60 am 22. Oktober 2009 08:26

Selbstverständlich schlagen sich Mängel an der Wohnung im Gutachten nieder. Es ist ja gerade das eigentliche Wesen eines Wertgutachtens, Mängel und Vorzüge einer Immobilie im Hinblick auf den Verkehrswert zu berücksichtigen.

Dass vorhandene Mängel auch unabhängig vom Gutachten zwischen Verkäufer und Käufer preislich berücksichtigt werden können, hängt einfach mit der Vertragsfreiheit in einer Marktwirtschaft zusammen. Gutachten bieten Richtwerte, einen Kaufpreis kann man immer auch anders verhandeln.


peterpawlow
beantwortet von peterpawlow am 22. Oktober 2009 07:13
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Der Wert der Wohnung ist der Wert in der sie ist wenn Du sie verkaufst. Du must also entweder:

• damit leben das Du 5000 Euro weniger bekommst • die Renovierung für weniger als 5000 durchziehen • Jemanden finden der die Wohnung unbedingt haben will und mehr zahlt als sie "eigentlich" wert ist.


Nrwlady
beantwortet von Nrwlady am 22. Oktober 2009 07:16
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Ist doch ganz einfach, renoviere die Wohnung und du bekommst 5000 Euro mehr!

Wenn du das nicht tust hast du unter Umständen sogar noch weniger und die Wohnung verkauft sich auch nicht so schnell!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 22. Oktober 2009 09:08
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Es gilt das, was die Partien im notariellen Kaufvertrag vereinbaren. Da kann man im gegenseitigen Einvernehmen alle möglichen Vereinbarungen zum Kaufpreis oder sonstigen Dingen treffen.


almmichel
beantwortet von almmichel am 22. Oktober 2009 07:11
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Das kann nur mit Absprache geschehen.


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