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Wer zahlt die Waschmaschine? Darf mich die Vermieterin rausschmeißen?

gefragt von guesi2007 am 16.02.2008 um 20:44 Uhr

Ich habe einen befristeten Mietvertrag bis ende September08.Danach will die Vermieterin (Rechtsanwältin)laut Vertrag die Wohnung verkaufen.Vor ca.2Monaten habe ich mit ihr telefoniert und gefragt ob ich länger in der Wohnung bleiben dürfe.Sie hat mir am Telefon versichert,dass ich mindestens noch 2 bis3Jahre in der Wohnung bleiben dürfe!Nun ist meine Waschmaschine,die laut Vertrag zur Wohnung gehört und von mir benutzt werden darf,kaputt gegangen.Als ich die Vermieterin angerufen habe wurde mir gesagt,sie wolle die Wohnung eh verkaufen und daher keine Waschmaschine mehr kaufen.Ihre Situation hätte sich geändert und sie müsse nun doch verkaufen.Darf sie das einfach so machen? Bitte um Hilfe

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Miete x 3.318 Waschmaschine x 1.218 Elektrogerät x 42 Vermieterin x 14

Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Februar 2008 20:50
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Wenn die WaMa laut Mietvertrag zur Wohnung gehört, dann muss die Vermieterin auch dafür sorgen, dass sie funktioniert. Ansonsten darfst Du die Miete kürzen. Was jedoch die Laufzeit des Mietvertrags angeht, dann kannst du dich vor allem auf die im Vertrag genannte Frist verlassen. Etwaige andere Infos am Telefon sind halt schwer zu beweisen, obwohl sie theoretisch ebenfalls rechtsverbindlich wären.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Februar 2008 20:49
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was sie dir am telefon gesagt hat, dass du noch länger in der wohnung bleiben darfst, zählt leider gar nicht.

was zählt ist dein schriftlicher befristeter mietvertrag.

verlängert sie den nicht schriftlich , musst du ende september ausziehen.

für die reparatur der waschmaschine ist die vermieterin aber trotzdem noch zuständig, wenn diese waschmaschine teil des mietvertrages ist.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 16. Februar 2008 20:45
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Zum einen solltest Du Dir die Vertragsverlängerung unverzüglich schriftlich geben lassen. Wenn Du das in der Tasche hast, dann fordere sie auf, die den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen, nämlich eine funktionierende Waschmaschine bereit zu stellen. - Solange Du im Mietvertrag bist, muss sie auch für eine mangelfreie Mietsache sorgen, dazu gehört auch die Waschmaschine.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 16. Februar 2008 20:50

Die will ihn doch raus haben! Also wird sie nix verlängern, schon gar nicht schriftlich!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 16. Februar 2008 20:51

Falsch, sie spricht von 2 bis 3 Jahren weiterer Anwesenheit nach Auslaufen des Vertrages.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 16. Februar 2008 20:59

Das sagte sie vor zwei Monaten. Aber jetzt hat sie ja gesagt, daß sie die Wohnung doch verkaufen will und das geht mit Mieter vielleicht nicht so einfach wie ohne! Mit Mieter kämen nur Investoren in Frage, ohne auch Leute, die etwas für sich selbst kaufen wollen!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 16. Februar 2008 20:48
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Du hast natürlich mit deiner Vermieterin als Anwältin keinen einfachen Stand. Darum solltest du auch die Telefonate unterlassen und schnell zum Mieterbund gehen. Auf mündliche Zu-und-Aussagen kannst du dich ja wohl nicht verlassen wie du gesehen hast. Sie wird nämlich hinterher die jenige sein, die dir vorwirft, daß du ja nichts schriftliches in der Hand hast. Eigentlich ist es so, daß wenn sie dir die Wohnung mit Waschmaschine vermietet hat, und es sogar im Mietvertrag steht, sie auch für Ersatz sorgen muß.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 16. Februar 2008 22:12
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leider zählt das was im vertrag steht,die maschine muss sie aber ersetzen


anonym
beantwortet von pascual am 16. Februar 2008 20:49
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Wende dich unverzüglich an den Mieterbund. Deine Vermieterin trickst dich sonst aus.


anonym
beantwortet von guesi2007 am 17. Februar 2008 14:52
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Hallo Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten. Ich habe nun nochmal mit der Vermieterin gesprochen und sie streitet (die Zusage zum längeren Wohnen) natürlich ab... Naja zur Waschmaschine: Die Vermieterin hat mir nun angeboten den Preis für die neue Maschine zu teilen, da nicht festgestellt werden kann, warum sie kaputt gegangen ist. Wie seht ihr das?


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 17. Februar 2008 01:23
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Also sie hat dir zugesagt, daß du noch länger in der Wohnung bleiben kannst. Damit ist das eigentlich rechtlich bindend. Nur du mußt das nachweisen können. Und die Vermieterin wird ja nicht blöd sein und diese mündliche Vereinbarung sicher abstreiten. Was die Waschmaschiene angeht. Die steht dir jedenfalls noch so lange zu, wie du dort wohnst. Falls dir die Vermieterin dir keine neue mehr reinstellen will, ist es ein rechtmäßiger Grund, daß du die Miete kürzt.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 16. Februar 2008 20:48
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Ich gehe mal davon aus, dass das Telefongespräch nicht von anderen Leuten mitgehört wurde, die diese Aussage bezeugen könnten. Insofern steht Aussage gegen Aussage und sie hat noch den Vertrag dazu. Also ist sie da mal sicher stärker bestückt. Und mit der Waschmaschine. Ehrlich gesagt würde ich es an ihrer Stelle drauf ankommen lassen. Das Schlimmste, was ihr passieren könnte, wäre eine geringe Mietminderung oder dass der Mieter auszieht - was sie ja wohl will!


reveal8
beantwortet von reveal8 am 16. Februar 2008 20:45
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Wenn die Waschmaschine laut Mietvertrag nicht dazu gehört darf sie das. Schwierig ist auch wenn sie dir nur mündlich zugesagt hat, dass du länger bleiben darfst. LG

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 16. Februar 2008 20:46

Die Maschine gehört doch zum Vertrag?


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