Wenn man bei der Bank eine Hypothek aufnehmen möchte muss das Objekt zuerst von einem Gutachter geschätzt werden, dieses Wertgutachten kostet natürlich was. Wer muss denn diese Schätzkosten tragen?
Da habe ich schon unterschiedliche Urteile gelesen. Ein Richter begründete sein Urteil damit, dass die Bank (in dem Fall war es Wüstenrot) das größere Interesse daran haben muss, da sie im Zweifelsfall mehr von der Immobilie hat. Die Bank mußte die Kosten übernehmen.

Die kreditgebende Bank, weil sie dieses Schätzgutachten in Auftrag gibt und dieses daher in ihrem eigenen Interesse erfolgt. Hierzu gab es in den letzten 6 Monaten mindestens 1 OLG-Urteil.
Es wäre anders, wenn der Darlehnssuchende einen Gutachter mit der Objektschätzung betraut (und ihn bezahlt), um einen Kreditgeber für die Objektfinanzierung zu interessieren.

Die Banken haben Unterlagen, um ein Haus zu schätzen. Wenn es aber schwieriger wird muß ein Gutachter ran. Der kostet aber was. Und es ist nicht die Bank, die den bezahlt!!!
Die Bank gibt den Auftrag, damit sie ein realistisches Kreditangebot machen kann. Aber die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Will man aber das Gutachten auch sehen bzw. in Kopie besitzen, (denn ich dachte immer, was man bezahlt hat, bekommt man auch) - Pustekuchen, ist nicht. Das sind Interna, sagt die Bank. So erging es uns.

Ich meine auch, der Käufer zahlt, aber oft ist dies bei Darlehensgebenden Banken in ihren Kosten bereits eingerechnet, was der Darlehensnehmer natürlich versteckt auch bezahlt. Wenn aber z.B. die örtliche Sparkasse, die das Darlehen vergibt, selbst schätzt, ist es m.E. preiswerter, als wenn der Kaufinteressent, sich selbst einen (unabhängigen) Gutachter nimmt und bezahlt. Natürlich ist dies wiederum kein unabhängiges Gutachten. Es hängt sehr vom Einzelfall ab, ist es Neu- oder Altbau, wo steht es,...
Grundsätzlich, es ist nicht immer zwingend notwendig ein Gutachten anfertigen zu lassen. Erst ab einer gewissen Höhe des Darlehens ist dies in der Regel der Fall. Dann ist es von Bank zu Bank unterschiedlich, wer die Kosten trägt. Meistens jedoch der Kunde. Dann gehört das Gutachten aber auch dem Kunden.
Nicht jede Bank verlangt ein Wertgutachten. Manche haben ihre eigenen Gutachter, die dann auch nichts kosten.
Wenn aber ein Gutachten verlangt wird, dann bezahlt der Käufer/Darlehnsnehmer. Jedenfalls habe ich es noch nie anders gehört.