ichhalt85 am 08.08.2009 um 12:53 Uhr
Ich war eben Zeuge eines Verkhrsunfalls und denk gerade drüber nach, wer in dem Fall für die Schäden aufkommt. Ganz normale Strasse in der Stadt, Rentner rennt auf die Strasse (der war echt der Meinung, dass Gehbehinderte immer "Vorfahrt" haben) und das Auto vor das er gerannt ist, konnte einen Zusammenstoß mit dem Rentner vermeiden, indem der Fahrer in einen Wagen vom Gegenverkehr geknallt ist.
Der Rentner (zumindest vom Menschenverstand her der Schuldige) wollte nicht warten, bis die Polizei da ist. Die Fahrer haben ihn zum Warten genötigt (teilweise festgehalten). Wie sieht die Situation rechtlich aus? Ich kann ja in so einem Fall nicht lieber einen Personen- als Sachschaden verursachen, weils billiger wäre.
Wenn es Zeugen wie dich gibt, die selbstverständlich bei der Polizei ihre Aussage machen, ist der Rentner für den gesamten Schaden vollumfänglich haftbar zu machen!! (Ggf. private Haftpflicht)
Von Nötigung des Rentners am Fortgehen kann man nicht sprechen, eher davon, dass er sich fast der Verkehrsunfallflucht schuldig gemacht hätte!!
fluchtversuch des rentners auf jeden fall mal... allgemein gibts den vertrauensgrundsatz, von dem dieser rentner (vermutlich?) ausgenommen war => trifft den autofahrer mitschuld, so paranoid das auch ist !! lg p.s.: und zur eigentlichen frage "wer zahlt?"... die haftpflichtversicherung des autofahrers den schaden des "gegenverkehrs"... die wird ev. versuchen, beim rentner zu regressieren. lg
^Was würde wohl die "Blöd-Zeitung" schreiben? Gehbehinderter Rentner auf der Flucht"? Oder: "Neue Wege um die Rentenkassen zu sanieren?"
Die Haftpflicht des rentners muss zahlen wenn er Schuld am Unfall ist. Wenn er keine Haftpflicht hat muss er alles selber bezahlen. Vermutlich wird das Gericht aber eine Teilschuld dem Autofahrer der Ausgewichen ist geben wenn dieser zu schnell etc war.
Holzhamster am 8. August 2009 13:01 Nicht unbedingt, weil er eventuell zu schnell war, eher wegen § 1 StVo! (Bremsbereitschaft)
Bremsbereitschaft? Das soll doch wohl ein Witz sein?!? Wenn nicht gerade absehbar war, dass der alte Herr auf die Straße "läuft", brauchte der Autofahrer auch nicht bremsbereit, also Füße direkt über Brems- und Kupplungspedal schwebend und bereit für eine sofortige Notbremsung, sein. Man muss zwar mit Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, aber m.E. nicht soweit es sich das Risiko nicht aufdrängt.
ichhalt85 am 8. August 2009 13:12 Der Fahrer war nicht zu schnell (ich war dahinter und bin 45 gefahren) Der Rentner stand an der Straße und wollte schon offensichtlic rüber. Aber dass er direkt vors Auto rennt konnte man nicht vorher erahnen.
Ich sag ja nur etc.... Wenn du deine Aussage gemacht hast wirst du den Fahrer natürlich gut entlasten. Wie gesagt eine Teilschuld lässt sich mit Guten Zeugen wie dich natürlich ausräumen.
ichhalt85 am 8. August 2009 13:27 Ich erläuter ja nur weiter, wies genau war ;-) Wäre der Rentner abgehauen, hätte das ausweichende Fahrzeug bzw der Fahrer ne Menge Kosten gehabt (z.B. wenn sein eigener Wagen keine Vollkasko hat). Schon erschreckend, dass es da (finenziell gesehen) besser gewesen wäre, nicht auszuweichen.
Es wird der bezahlen, der aufgefahren ist. Er hat den Sicherheitsabstand nicht eigehalten. Ganz einfache Sache.
domchef am 8. August 2009 13:02 hast du die frage gelesen?
verstanden?
welcher sicherheitsabstand?
punktesammler...
lol Ja, ich habe das falsch gelesen, bzw. das mit dem Zusammenprall im Gegenverkehr überlesen. Sorry sorry sorry ;)
domchef am 8. August 2009 13:07 kein prob, ist ja noch früh..
Na, dumchef, ich denk Du solltest nochmals die Fragen und Antworten der Fahrschule durchbüffeln!!
Hehe, hast Du dir eigentlich die Frage durchgelesen?
Ich kann lesen und fahren (seit 45J. unfallfrei) nehme den Fuß vom Gas, sowie ich Rentner und Kinder sehe. VORAUSSCHAUEND FAHREN nennt man das. Halte auch an, gebe freundlich Handzeichen, daß Rentner und Kinder über die Straße, Laß Abbieger im Gegenverkehr abbiegen wenn es die Verkehrslage erfordert....., halte Abstand, daß andere einfädeln können.. Und DU?
domchef am 8. August 2009 13:39 du gehörst bestimmt zu der spzies, die auf der hutablage einen wackeldackel und eine rolle klohpapier liegen haben...
Was hast Du nur für dumme Vorurteile?! Meine Spezies hat kein Auto mit Hutablage und Klopapier braucht die auch nicht, sondern schon wieder Pampers extra strak ^^^^
ichhalt85 am 8. August 2009 14:13 Und die Rentner wedeln dann auf der Strasse mit dem Rentenbescheid, damit du sie als solche erkennen kannst?
na das mit den 45 jahre unfallfrei ist wohl der verdienst aller an diesen teamsport mitarbeitender teilnehmer zu verdanken (ist etwas ironisch gemeint jedoch denke mal drüber nach ob alle schön auf dich aufgepasst haben so wie du auf den anderen)wenn du handzeichen gibst.. denke daran du übernimmst die volle verantwortung für dein zeichen.
es gibt keine Vorfahrtsregelung für Gehbehinderte! Den Schaden muß derjenige zahlen der daran Schuld ist. Wer dies in diesem Fall ist können wird von hieraus nicht sagen. Das muß die Polizei oder ein Gericht klären

Denke mal der Autofahrer ist Schuld, da er seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen muß und vor jedem Hindernis zum Stehen kommen müsste. Aber so klar ist der Fall nicht, der Rentner hat zwar meiner Meinung nach die Schuld, doch denke nicht, daß er sie bekommt.
ichhalt85 am 8. August 2009 13:14 Dann müsste ich ja überall Schrittempo fahren.
albundysohn am 8. August 2009 13:15 Theoretisch ja
ichhalt85 am 8. August 2009 13:18 Praktisch nicht möglich...auserdem sind an der Stelle 50 erlaubt und 20m weiter wäre für den alten Mann (Rentner darf ich ja nicht mehr schreiben) eine Fußgängerampel gewesen.
JEDEN TAG eine GUTE TAT! Hättest ihm ja auch helfen können, statt nachher festzuhalten. Auch Du wirst mal alt, es sei denn, Dich fährt jemand rücksichtlos über den Haufen......
ichhalt85 am 8. August 2009 21:47 jeder Unfallverursacher muss warten bis der Unfall aufgenommen wurde. auch ein Fussgänger, Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss die Schadensregulierung übernehmen, -- hoffentlich hat er eine

Die Haftpflicht des Rentners zahlt beide Schäden.
Holzhamster am 8. August 2009 12:59 Falls der Rentner eine Haftpflicht hat.
albundysohn am 8. August 2009 13:04 Denke nicht, daß die zahlen muß
Die muss zahlen wird aber versuchen , dem Rentern dann zur Kasse zu beten wenn der mit Vorsatz oder so gehandelt hat.

Rentner ist schuld. Er war der Grund für den Unfall.
Nein, der zu geringe Sicherheitsabstand war schuld. Der erste konnte ja noch bremsen.
albundysohn am 8. August 2009 12:59 Kam in den Gegenverkehr als er ausgewichen ist
WhiteAngelmzg am 8. August 2009 13:01 ??? der sicherheitsabstand zun Rentner?
ansonsten sv nochmals lesen.
Der "Grund" kann auch ein Baum sein! Wenn schon geht es um die "Verursachung". Wr etwas verursacht, muß aber nicht Schuld sein!
Der Rentner hat sich schuldhaft verhalten. Er bzw. seine Haftpflichversicherung (wenn vorhanden) müssen für den Schaden aufkommen.
Die StVG sagt "sei immer bremsbereit". Ich denke, wenn ältere Menschen oder Kinder in der Nähe, sollte man besonders vorsichtig sein. Woraus schließt Du, das der Mensch Rentner ist?? Es gibt z.B. Privatiers, Pensionäre, MENSCHEN die bis 100 arbeiten???
ichhalt85 am 8. August 2009 13:16 Wenn jemand an der Strasse steht und offensichtlich wartet, bis er rübergehen kann muss ich also Schrittempo fahren, falls er mir doch vors Auto rennt? Ja sorry, ich hab ihn nicht nach seinem Rentenbescheid gefragt.
"Höflichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr"
Klar hab ich ne Zeugenaussage hinterlassen. Würde ich mir ja auch von anderen wünschen, wenn mir sowas passiert.