Wer zahlt die Niederschlagswassergebühr?

11 Antworten

Der Eigentümer der Immobilie zahlt die Gebühr an die Kommune, nachdem er von dieser einen entsprechenden Gebührenbescheid erhalten hat. DieseGebühr darf er an den bzw. die Mieter umlegen/abwälzen. Voraussetzung ist, dass das so auch mietvertraglich tatsächlich wirksam vereinbart wurde, ansonsten bleibt er auf diesen Kosten sitzen. Die Umlage erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nach anteiliger Wohnfläche der Mieter bzw. des Mieters. Zu Errechnung der Gebühr werden die voll- bzw. teilversiegelten Flächen herangezogen (Dächer, Parkflächen etc., nicht aber Rasenflächen). In einer entsprechenden Satzung der Gemeinde wird dafür die Grundlage geschaffen. Von Zeit zu Zeit wird diese neu beschlossen und dieGebühren angepasst, in der Regel erhöht.

Das kommt drauf an, was in Eurem Mietvertrag dazu vereinbart ist...

Diese Gebühren gehören mit zu den Nebenkosten, genau so wie Versicherungen, Strassenreinigung etc. und werden auf den Mieter umgeschlagen. Aber normalerweise bekommt der Vermieter die Rechnung. Schicke sie ihm zu, denn Du müsstest eigentlich auch diesen Posten in Deiner monatlichen Nebenkostenzahlung entrichten.

Ruf bei dem Rechnungssteller an und frage nach der Rechtslage und schaue dir deinen Mietvertrag genau an.

Bei uns erfolgt eine Umlegung auf die Mieter. Der Betrag erscheint dann in den Nebenkosten. Sollte ein Leerstand auftreten muß der Vermieter weiter durch alle Parteien teilen und den Fehlbetrag aus eigener Tasche begleichen. Wenn Du jetzt ein ganzes Haus mietest und dort allein wohnst mußt Du auch die gesamte Summe zahlen.